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Mitglied des rechtsextremen „Flügels“Frank Pasemann muss AfD verlassen

Laut einem Beschluss des Bundesschiedsgerichts muss der Bundestagsabgeordnete Frank Pasemann die AfD verlassen. Ihm wird unter anderem Antisemitismus vorgeworfen.

Spricht von einer „personalpolitisch motivierten Kampagne gegen meine Person“: Frank Pasemann Foto: dpa

Berlin dpa | Der Bundestagsabgeordnete Frank Pasemann muss die AfD verlassen. Das geht aus einem Beschluss des Bundesschiedsgerichts der Partei hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Pasemann gehört dem Kreisverband Magdeburg an. Er wird dem vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften „Flügel“ zugerechnet, der sich im Frühjahr formal aufgelöst hatte.

Das Landesschiedsgericht der AfD in Sachsen-Anhalt hatte im August entschieden, Pasemann wegen mehrerer Vorwürfe auszuschließen. Daraufhin zog er vor das Bundesschiedsgericht. Dieses hat seinen Antrag nun für unzulässig erklärt, da er nicht innerhalb der geltenden Frist begründet worden sei. Damit behalte die Entscheidung des Landesschiedsgerichts ihre Gültigkeit und sei innerparteilich unanfechtbar.

Es steht Pasemann allerdings frei, vor einem ordentlichen Gericht gegen den Rauswurf zu klagen. Das Bundesschiedsgericht der Partei gab ihm in seinem Beschluss noch den Hinweis mit, bereits eine kursorische Prüfung des erstinstanzlichen Urteils habe ergeben, dass auch in der Sache selbst das Bundesschiedsgericht „nicht anders hätte entscheiden können“.

„Ungeschickt formulierte“ Tweets

In Sachsen-Anhalt versuchte die AfD, Pasemann bereits 2018 loszuwerden. Damals lehnte der Bundesvorstand ab. Im zweiten Anlauf setzten sich Pasemanns Gegner durch. Sie beantragten den Rauswurf unter anderem, weil der 60-Jährige eineinhalb Jahre lang seine Mandatsträgerabgabe nicht gezahlt haben soll.

Zudem werfen sie ihm parteischädigendes Verhalten und Antisemitismus vor. Pasemann hatte im Februar über ein Foto des früheren Vizechefs des Zentralrats der Juden, Michel Friedman, „Der ewige Friedman!“ geschrieben. Das sorgte für Empörung, da der Schriftzug dem Titel des antisemitischen NS-Propagandafilms „Der ewige Jude“ ähnelt. Pasemann räumte ein, der Tweet sei „ungeschickt formuliert“ gewesen.

Er weist die Vorwürfe aber zurück. Die Schwere der Entscheidung des Landesschiedsgericht könne er so nicht nachvollziehen, „da es sich bei dem Verfahren augenscheinlich um eine personalpolitisch motivierte Kampagne gegen meine Person handelt“, teilte Pasemann im Sommer mit Blick auf seinen Rauswurf mit.

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1 Kommentar

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  • Den können Sie ruhig rausschmeißen. Gibt ja genug Nachschub.