■ Mit Preisschildern auf du und du: Verschwiegene Preise
Berlin (taz) –Viele Einzelhändler in Deutschland hängen nicht gerne an die große Glocke, was ihre Produkte eigentlich kosten. Verbraucherschützer haben herausgefunden, daß nicht einmal in jedem zweiten Geschäft die Preisschilder so angebracht werden wie von der Preisangabenverordnung vorgesehen. In 80 Prozent der Schaufenster von Blumenläden und zwei Drittel der Schreib- und Spielwarengeschäfte fanden die Spione der „Arbeitsgemeinschaft Verbraucherverbände“ (AgV) unvollständige Preisschilder.
Laut Preisverordnung müssen die Einzelhändler alle ausgestellten Waren vollständig, mit Mehrwertsteuer und anderen Nebenkosten, auszeichnen. Rabatte und Nachlässe dürfen angezeigt werden – aber nur neben den normalen Preisen.
Die Kunden legen großen Wert auf eine korrekte Preisauszeichung, fand die AgV heraus. 94 Prozent von rund 1.000 befragten Einkaufsbummlern halten Preisschilder für wichtig. Wenn nach dem 1.1.1999 Euro und Mark gemeinsam als Zahlungsmittel gelten, wollen mehr als zwei Drittel der Befragten zusätzlich eine „doppelte“ Preisauszeichnung.
Ob Einzelhändler und Supermärkte diese Verbraucherwünsche anficht, ist zweifelhaft. Gegenüber Untersuchungen von 1985 und 1992 mußte die AgV feststellen, daß sich immer weniger Händler um die Vorschriften zur Preisauszeichnung kümmern. Weil Appelle an freiwillige Besserung nichts nutzen, fordern die Verbraucherschützer jetzt die „zuständigen Preisbehörden der Länder“ auf, den Händlern stärker auf die Finger zu schauen. Damit die Kunden auch morgen wissen, wieviel Geld sie im Blumenladen lassen. mfn
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