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Mit Koks und Kampfhund zum GeburtstagUnd noch mehr Tritte

■ Halsschlagader knapp verpasst / Urteil: ein Jahr und zwei Monate Haft

Eigentlich wollte Josuf D. nur in seinen Geburtstag feiern. Die fröhliche Kneipentour durchs Steintor mit Freundin und Kampfhund im Schlepptau wurde dann jedoch zu einem einzigen Desaster, das jetzt im Amtsgericht mit dem Urteil „ein Jahr und zwei Monate Haft wegen Körperverletzung“ endete.

So sah der Angeklagte die Tat: Nach ungefähr zehn Bieren, zwölf Tequila und einer Nase Koks landete er mit seiner nur etwas weniger betrunkenen Freundin irgendwann in der „Steintorschenke“ im Viertel. Hier wollte er eine Runde ausgeben, wurde von einem Gast angemacht („Was willst du denn schon ausgeben, du Penner?“) und schlug zu. „Einen direkten Jap“, gab der 27-Jährige reumütig zu. Der Geschlagene fiel zu Boden, und plötzlich war der Kampfhund da und biss sich im Oberschenkel des durch den Schlag Bewusstlosen fest. „Woher der Hund plötzlich kam, weiß ich auch nicht. Ich hab' aber versucht, ihn zu bremsen“, beteuerte der 27-Jährige.

Das Tier war nur „geliehen“, dem Angeklagten ist das Halten von Hunden bereits seit 1995 untersagt. Plötzlich packten ihn dann Unbekannte von hinten und malträtierten seinen Körper mit Stahlkappenschuhen. Um sich zu wehren, griff der Angeklagte zu einer Bierflasche, schlug sie an der Theke in Scherben und wollte sich mit dem übrig gebliebenen Flaschenhals gegen die Schläger wehren. „Da hat mich einer von hinten gepackt, um mich davon abzuhalten. Den hab' ich im Gerangel dann wohl mit dem Flaschenhals verletzt“, beschreibt der Angeklagte. Er verfehlte nur knapp die Halsschlagader.

Die Zeugen sahen den Vorfall an manchen Stellen etwas anders: Der Angeklagte habe ohne Grund auf den an der Theke schlafenden Gast eingeschlagen. Der Hund, der von der Freundin beaufsichtigt wurde, drehte bei dem folgenden Lärm so durch, dass er sich losriss und den „Bedroher“ des „Herrchens“ anfiel. Während der Hund noch das Bein des anderen Gastes zerbiss, soll Josuf D. dem Kopf des Mannes noch einen Tritt verpasst haben. „Das hat so gescheppert, ich dachte schon, der ist hin“, beschrieb eine Zeugin. Und auch an die Schläger mit den Stahlkappenschuhen konnte sich nicht jeder Zeuge erinnern.

Der Angeklagte zeigte sich schuldbewusst. Er wolle gerne eine Therapie und Entziehungskur machen. Bewährung wurde ihm jedoch nicht bewilligt, da er sich zur Tatzeit bereits in Bewährung befand. glo

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