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Mit Kindern zur Demo - Abmahnung rechtens

Berlin (dpa) - Das Arbeitsgericht Berlin hat die Abmahnung einer Kindertagesstättenleiterin bestätigt, die mit einer Gruppe von zwölf Kindern an einer Warnstreikdemonstration teilgenommen hatte. Sie hätte für eine „Exkursion“ dieser Art zuvor die Einwilligung der Eltern einholen müssen. (Az: 19 Ca 142/88). Zudem habe die Leiterin einer staatlichen Kindertagesstätte durch die Mitnahme der Kleinen öffentlich den Eindruck erweckt, „daß die Kinder für Arbeitskampfmaßnahmen agitatorisch mißbraucht würden“.

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