Misslungene Abschiebung in Hannover: Am Bahnhof zurückgelassen
Mit großem Aufwand sollte eine kranke, schwangere Frau abgeschoben werden. Als das misslang, überließen die Behörden sie einfach sich selbst.
Die misslungene Abschiebung der Familie hatte für Schlagzeilen gesorgt, weil die Behörden die schwangere Frau schließlich an einem Bahnhof sich selbst überlassen hatten.
Die 29-Jährige, ihr aus dem Abschiebegefängnis Ingelheim geholter Mann und ein eineinhalbjähriger Sohn waren in der Nacht vom 17. zum 18. Oktober mit zwei Polizeibussen und einem Rettungswagen von Mainz nach Hannover gebracht worden. Entsprechend der sogenannten Dublin-Regelung sollte die Familie nach Kroatien gebracht werden, wo sie nach ihrer Flucht aus Iran zuerst registriert worden war. Auf dem Flughafen habe sich die Familie dann geweigert, die von der Bundespolizei in Koblenz bestellte Maschine nach Zagreb zu betreten, sagte der Leiter der Ausländerbehörde Mainz-Bingen, Bernd Mißkampf. Der Pilot lehnte es daraufhin ab, die Familie zu befördern.
Daraufhin wurde der Vater wieder ins Abschiebegefängnis Ingelheim gefahren. Die Iranerin und ihr Sohn wurden nach Angaben Mißkampfs von der Polizei zum Bahnhof in Hannover gebracht und mit einem Handgeld von 100 Euro sich selbst überlassen. Sie habe eine Jogginghose, ein Sweat-Shirt, eine leichte Winterjacke und Hausschuhe getragen, sagte der Behördenleiter. „Sie wollte keine geschlossenen Schuhe anziehen.“
Kein Geld für Essen
Nach einem Bericht der Allgemeinen Zeitung erließ ein Bahnmitarbeiter der Mutter den für die Fahrkarte noch fehlenden Betrag von fünf Euro und gab ihr zusätzlich Geld, um sich etwas zu essen zu kaufen. Die Frau folgte dann der Auflage, sich wieder in ihrer Landesunterkunft in Ingelheim zu melden.
„Natürlich lässt einen das nicht kalt“, sagte die verantwortliche Landrätin Dorothea Schäfer nun am Montag – nachdem der Fall für Aufsehen gesorgt hat. Sie hatte am Montag Polizeivertreter getroffen und angekündigt, über den Vorgang nun auch im Kreistag beraten zu wollen.
Ein Sprecher des Integrationsministeriums Rheinland-Pfalz sagte am Montag, seinem Haus sei es nun ein wichtiges Anliegen, der besonderen humanitären Situation der betroffenen Familie gerecht zu werden. „Vor allem, da die betroffene schwangere Mutter aufgrund ihrer Diabeteserkrankung auf eine gute medizinische Versorgung angewiesen ist.“
Für die Behörden im Kreis Mainz-Bingen ist die Rechtslage dagegen klar. „Wir haben die vollziehbare Ausreisepflicht, zwingende Duldungsgründe haben wir nicht“, sagte der Leiter der Ausländerbehörde Mainz-Bingen, Mißkampf. Die Ablehnung des Asylantrags durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erfolgte nach seinen Angaben aufgrund der Dublin-Regelung, eine mögliche Verfolgung der Familie in Iran wurde demnach nicht geprüft.
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