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Missbrauchs-Prozess gegen SchwimmtrainerZum Sex überredet

Ein ehemaliger Olympia-Schwimmtrainer soll eine damals minderjährige Athletin sexuell missbraucht haben. Jetzt beginnt der Prozess – unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Der Angeklagte und sein Anwalt: Prozessauftakt in Kiel. Bild: dapd

KIEL dpa | Der Prozess gegen einen Trainer des deutschen Olympia- Schwimmteams hat am Dienstag vor dem Kieler Amtsgericht begonnen. Der Mann muss sich wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen verantworten. Kurz nach Beginn des Prozesses wurde die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen. Das Gericht gab einem entsprechenden Antrag der Verteidigung und der Nebenklage statt.

„In der Hauptverhandlung müssen persönliche Umstände aus dem Lebensbereich des Angeklagten erörtert werden“, begründete die Vorsitzende des Schöffengerichts, Juliane Schroeter die Entscheidung. Dies würde das Persönlichkeitsrecht des Trainers verletzen. Sie ließ entgegen dem Wunsch der Verteidigung aber ausdrücklich die öffentliche Verlesung der Anklage zu. Auch das Urteil soll öffentlich verkündet werden.

Die Staatsanwältin Veronika Stoltz-Uhlig warf dem Angeklagten insgesamt 18 Fälle vor. Er soll sich von August 2004 bis März 2006 an einer von ihm betreuten, damals noch nicht volljährigen Schwimmerin vergangen haben. Der Trainer habe die Abhängigkeit der sexuell unerfahrenen jungen Frau missbraucht und das Betreuungsverhältnis ausgenutzt, sagte die Anklägerin. Nach ihrer Darstellung hatte der Trainer das mutmaßliche Opfer immer wieder zum Sex überredet, obwohl erkennbar war, dass es damit nicht einverstanden war.

Zu einem ersten sexuellen Kontakt zwischen dem Angeklagten und der Schwimmerin, die damals über 16 war, sei es demnach 2004 bei einem gemeinsamen Urlaub auf Kreta gekommen. Dem Urlaub hätten die Eltern der Jugendlichen damals zugestimmt. Sie vertrauten nach Darstellung der Anklage dem Mann, der zuletzt bis zu neunmal pro Woche mit dem Mädchen trainierte. Er habe unter anderem ihre Ernährung bestimmt, sagte die Staatsanwältin: „Er reglementierte auch außerhalb des Trainings ihr Verhalten.“ Vor Prozessbeginn hatte der Verteidiger des Trainers die Vorwürfe weitgehend zurückgewiesen.

Die betroffene Frau stellte 2009 Strafanzeige. Danach nahm die Kieler Staatsanwaltschaft die Ermittlungen auf, 2011 erhob sie Anklage. Die junge Frau ist in dem Verfahren Zeugin und Nebenklägerin. Außerdem sollen zwei ihrer Freundinnen gehört werden. Eine von ihnen soll eine frühere Partnerin des Trainers gewesen sein. Der Angeklagte betrat im Blitzlichtgewitter und vor laufenden Kameras den Verhandlungssaal. Das mutmaßliche Opfer und die Zeuginnen wurden vor der Öffentlichkeit abgeschirmt.

Bei einem Schuldspruch könnte das Schöffengericht eine Strafe von maximal vier Jahren verhängen. Ob das Urteil noch am Dienstag fällt, blieb zunächst offen.

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7 Kommentare

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  • J
    Jörn

    @saalbert schreibt:

    Warum eine Vergewaltigung von Jugendlichen "Missbrauch" heißt, wissen vielleicht die Götter

     

    Weil es hier um einvernehmlichen Sex und nicht um Vergewaltigung geht. In einem Betreuungsverhältnis ist einvernehmlicher Sex mit Minderjährigen strafbar. Wir wollen nicht, dass LehrerInnen und TrainerInnen mit ihren Schützlingen Sex haben, daher ist dies strafbar. Es ist aber weit von Vergewaltigung oder Kindesmissbrauch entfernt.

    Der Sex ist für den Trainer strafbar, unabhängig davon, ob er sie "überredet" hat oder sie aktiv den Sex gesucht hat.

    Ein Trainer darf auf Grund seiner Vertrauensstellung bestimmte Dinge nicht, die ansonsten nicht strafbar wären. Dies ist vergleichbar mit Beamten, die Dienstgeheimnisse nicht ausplaudern dürfen, die dann aber von Journalisten straffrei publiziert werden können.

    Ich halte solche LehrerInnen und TrainerInnen für berufsunfähig, da sie ihre beruflichen Pflichten massiv verletzen. Da es sich jedoch um einvernehmlichen Sex mit einer sexuell mündigen Frau handelt, sehe ich den Trainer - wenn die Behauptungen sich als wahr erweisen - nicht als Sexualverbrecher.

  • X
    xking

    Ich glaub die Reise nach Kreta war kein Urlaub sondern Trainingslager was ein ziemlich großer Unterschied ist...

     

    Es gab keine Gewaltdrohung oder ähnliches was für eine Anklage für eine Vergewaltigung nötig ist.

     

    Und soweit weis ist es etwas strittig in wie weit es ein "persönliches Betreuungsverhältis" gab.

     

    Aber für diese Frage ist ein Gericht zuständig weswegen von Vorverurteilungen jeglicher Art abzusehen sind gegenüber der Klägerin und des Angeklagten!

  • S
    Schwimmer

    Schlimmschlimm wie bei solchen Vorfällen Stammtischgefasel unter Zeitungskommentare gespeit wird.

     

    Immer schön auf das Mädchen kloppen. Das richtet dann alles. Die wird mal schnell als naiv hingestellt wenn sie nicht SOFORT an Sex mit dem Trainer gedacht hat, saalbert.

     

    Vielleicht ist es (anders als für Männer) nicht selbstverständlich an Sex mit Erwachsenen zu denken, Bernd. Das ist dann sexuell unerfahren. Mädels in dem Alter leben in ihrer eigenen Welt und die ist halt teilweise noch naiv. Das ist ja auch voll ok. Deshalb sind sie ja noch nicht volljährig. Und selbst erwachsene Frauen wundern sich hin und wieder, in welchen Situationen Männer an Sex denken.

     

    LEUTE, die gehen Schwimmen. Nicht Bikini-Baden und Whirlpoolen im Swingerclub. Und selbst wenn die Mädels an Sex DENKEN, hat das immer noch großen Abstand zur Realität. Ist es Euch noch nie passiert, dass mal eine Frau nach knutschen genug hatte? :-) Oder schon nach flirten? Oder nach dem Shirt-Ausziehen? Das muss man nicht verstehen, das muss man aber beachten.

     

    Also wenn sie sagt, dass sie zu Sex gezwungen wurde, dann muss sich ein Gericht damit beschäftigen. So ist das.

     

    Den Kommentaren nach wäre sie sonst schon gesteinigt worden.

  • BG
    Bernd G.

    Kann man ohne Kenntnis der Sachlage schlecht kommentieren, allerdings sind rachsüchtige Ex-Freundinnen, gerade wenn man zwei zur gleichen Zeit gehabt hat ebenso wahrscheinlich wie ein Missbrauch der Vertrauensposition.

    Und Mädels die 16 Jahr und "sexuell unerfahren" sind, gibt es heute wohl kaum noch liebe TAZ-Redaktion.

  • S
    saalbert

    "Ein ehemaliger Olympia-Schwimmtrainer..." - Ach, "ehemaliger"? Da sagt der Artikel aber etwas anderes: "Der Prozess gegen einen Trainer des deutschen Olympia- Schwimmteams§, und zwar dessen, das in London war, also aktuell.

    "... soll eine damals minderjährige Athletin sexuell missbraucht haben." - Warum eine Vergewaltigung von Jugendlichen "Missbrauch" heißt, wissen vielleicht die Götter. Da stellt sich doch die Frage: Wie sieht der "Gebrauch" aus, den es angesichts eines "Missbrauchs" ja wohl auch geben muss.

    "Die betroffene Frau stellte 2009 Strafanzeige." - Nein, sie erstattet Strafanzeige und hat mutmaßlich Strafantrag gestellt, denn das ist nur möglich, wenn jemand persönlich betroffen ist.

  • GP
    _Georg Petersen

    Wie naiv von Eltern und der Sportlerin, zusammen in den Urlaub fahren und nicht darauf kommen, dass da was läuft.

  • F
    Fritz

    Es gibt keine heile We3t und das ist auch gut so.

     

    Brueche und Enttaeuschungen gehoeren zum Leben dazu!