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Missbrauch von Kindern in Deutschland40 Opfer jeden Tag

Das BKA stellt aktuelle Daten zu Gewalt an Minderjährigen vor. Die Zahl bleibt erschreckend hoch. Opfer sind meist Mädchen.

Verletzungen fürs Leben: Behandlungszimmer der Kinderschutzambulanz einer Frankfurter Klinik Foto: dpa

Berlin taz | 40 Kinder in Deutschland erleben jeden Tag sexuelle Gewalt, darunter sogar Säuglinge. Drei Viertel der Opfer sind Mädchen. Die zumeist männlichen Täter kommen in der Regel aus der Familie oder aus dem näheren sozialen Umfeld. „Die Zahlen sind erschreckend“, sagt Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), der am Donnerstag in Berlin die aktuelle Statistik zu Gewalt an Kindern in Deutschland vorstellte. Und: „Das ist nur das polizeiliche Hellfeld. Wir gehen von einer sehr hohen Dunkelziffer aus.“

Zudem wurden im vergangenen Jahr 136 Kinder getötet, fast 80 Prozent von ihnen wurden nicht einmal sechs Jahre alt. Mehr als 4.000 Kinder wurden misshandelt und vernachlässigt, die meisten regelmäßig und über einen längeren Zeitraum hinweg. Darüber hinaus steigt laut BKA die Zahl von Menschen, die Kinderpornos besitzen, produzieren und verbreiten, erheblich: Verzeichnete die Behörde 2017 noch 6.512 Fälle, waren es 2018 bereits 7.449. Die Täter: auch hier nahezu ausschließlich Männer.

Gewalt gegen Kinder – physisch, psychisch, sexuell – bleibt auf hohem Niveau. Darauf machen BKA, der Missbrauchsbeauftragte Johannes-Wilhelm Rörig, Kinderschutzbund und andere Kinder- und Menschenrechtsorganisationen seit Jahren aufmerksam.

Polizeiliche Ermittlungen werden aber durch die rasant wachsenden technischen Möglichkeiten erschwert, die Täter insbesondere für Kinderpornografie und das Cybergrooming (Anbahnung sexueller Kontakte im Netz) nutzen. Die meisten Fälle werden laut BKA-Chef Münch im Netz und im Darknet aufgedeckt. Viele Hinweise kommen aus den USA, 2018 waren es 70.000 Tipps. Nach Prüfung der Relevanz – mitunter kommt es zu Doppelungen – wurden 20.000 Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Um Tätern im Netz auf die Spur zu kommen, fordert BKA-Chef Münch eine Mindestspeicherdauer von IP-Adressen. Die IP-Adresse sei oft der einzige Hinweis, dem Krimi­nalist*innen nachgehen und dem Täter auf die Spur kommen könnten. Bei einem Fünftel der Hinweise auf Kinderpornografie – allein 2017 waren das etwa 8.000 – könne nicht weiter ermittelt werden, weil die IP-Adresse nicht mehr gespeichert war. Eine konkrete Speichermindestdauer nannte Münch nicht. Das BKA warte hierbei auf ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs.

Rainer Becker, Vorstandschef der Deutschen Kinderhilfe, fordert für jedes Bundesland eine Kinderschutzhotline, an die sich Kinder und Jugendliche, aber auch Er­wachsene anonym werden können. Der Missbrauchsbeauftragte Rörig empfiehlt, Landesmissbrauchsbeauftragte zu ernennen und außerdem Kinderschutzkonzepte zu erarbeiten.

Am Donnerstag debattierte der Bundestag über zwei Gesetzentwürfe von Grünen und Linkspartei, die Kinderrechte im Grundgesetz verankern wollen. Die Chance, dass die Anträge angenommen werden, ist gering.

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4 Kommentare

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  • 0G
    05838 (Profil gelöscht)

    mobil.stern.de/pol...nsion-3392458.html

    Solange das die Strafen sind, wundert mich nichts.

  • Einfach nur noch Krank was hierzulande abgeht ...

    de.wikipedia.org/wiki/P%C3%A4dophilie

    Gute Genesung ...

  • Die "Mindestspeicherdauer" ist ein Euphemismus für die Vorratsdatenspeicherung und wird in vielen Fällen überhaupt nichts bringen. Der Witz am Darknet ist ja (unter anderem) das die IP-Adresse des Nutzers über mehrere Zwischenstationen geschleust und somit gegenüber dem Server, von dem Daten abgerufen werden, nie in Erscheinung tritt.

    Dieses Thema ist emotional besetzt und eignet sich deshalb besonders gut als Vorwand für derartige Gesetzesinitiativen. Der Terrorismus ist ja als Grund für alle möglichen Repressalien bereits etwas ausgelutscht.

    • 9G
      91655 (Profil gelöscht)
      @Januß:

      Ja, es handelt sich um die Vorratsdatenspeicherung ... nur, als Überlebender von Erwachsenen: Ich wünsche mir für alle Noch-Nicht-Opfer effektivere Möglichkeiten, Täter*innen zu überführen!

      Das Geheimbleiben der IP-Adresse ist m. E. ein geringeres Recht als das Recht, nicht vergewaltigt zu werden.

      Und da ich weiß, das die Afder/Pegida-Nazis Unrecht haben, bin ich mir sicher, das die Bundesregierung mich nicht für meine politische Meinung inhaftieren wird und uns allen sollte klar sein, das Diktaturen „uns“ auch ohne Vorratsdatenspeicherung angreifen würden.