Minderjährige Flüchtlinge in Dänemark: Polizei nimmt Kindern Handys weg
Die dänische Polizei hat alleinreisenden Flüchtlingskindern ihre Handys weggenommen. Kinderrechtler halten das Vorgehen für „verrückt“.
Kopenhagen dpa | Die Polizei in Dänemark hat 55 allein reisenden Flüchtlingskindern in den vergangenen Monaten laut einem Zeitungsbericht die Handys abgenommen. Diese Maßnahme ergreifen die Behörden, wenn die Identität der Asylbewerber nicht anders geklärt werden kann. Bis sie ihr Handy zurückbekämen, müssten viele Kinder einen Monat lang warten, hieß es in dem Bericht von „Politiken“.
„Das ist ein Problem, das uns bewusst ist“, sagte der Chef des Nationalen Ausländerzentrums der Reichspolizei, Richard la Cour, dem dänischen Fernsehen. „Wir werden das in Zukunft schneller machen.“ Die große Zahl der Asylbewerber seit dem vergangenen Herbst habe die Ermittler vor Herausforderungen gestellt, erklärte er.
Die dänische Mitgliedsorganisation von Save the Children, Red Barnet, nannte das Vorgehen problematisch, „weil Kinder generell verletzlicher sind als Erwachsene und das Handy ihre einzige Verbindung zu Eltern und Hilfe sein kann“.
Die linke Partei Einheitsliste kritisierte die Praxis als verrückt. „Die Kinder sind ohnehin ganz alleine, und wenn man ihnen das Handy wegnimmt, nimmt man ihnen jede Möglichkeit, Kontakt mit der Familie zu halten, die vielleicht Tausende Kilometer weit weg ist“, sagte die justizpolitische Sprecherin Pernille Skipper.
Leser*innenkommentare
Lowandorder
Alpträume - danish ~>
"Something is rotten in the state of Denmark."
[....]
..... to sleep, perchance to dream - ay, there's the rub,
For in this sleep of death what dreams may come...” ??
[....]
"The rest is silence."
Stefan Mustermann
Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten
Artikel 14 – Diskriminierungsverbot
Der Genuss der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten.
http://www.menschenrechtskonvention.eu/konvention-zum-schutz-der-menschenrechte-und-grundfreiheiten-9236/#artikel-8--recht-auf-achtung-des-privat--und-familienlebens
Stefan Mustermann
Nach dem Beitritt zur Europäischen Union hat das Land Dänemark die Rechte der Kinder nach dem EU-Recht zu achten.
Artikel 24 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union lautet:
1) Kinder haben Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für ihr Wohlergehen notwendig
sind. Sie können ihre Meinung frei äußern. Ihre Meinung wird in den Angelegenheiten, die sie betreffen,
in einer ihrem Alter und ihrem Reifegrad entsprechenden Weise berücksichtigt.
(2) Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher oder privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.
http://www.europarl.europa.eu/charter/pdf/text_de.pdf
Damit ist die Abnahme der Handys der Kinder nicht legitim! Die Behörden in Dänemark müssen außerdem Rücksicht darauf nehmen, dass viele Kinder traumatisiert sein könnten und dass das Handy ist wahrscheinlich die einzige Verbindung zu deren Eltern.
Stefan Mustermann
Artikel 7 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union hat den Wortlaut:
"Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihrer Kommunikation".
Lowandorder
Raub wird ja vulgo - mit - ja -
Betteln mit der Waffe!
Übersetzt - aber damit nicht genug!
Hier - kommt das empfindliche Übel ~>
Nötigung hinzu - & willkürlich -
Um - die Feststellung der Identität -
Zu Erpressen!!
Wie elend muß es um -
Die Raison eines Staates bestellt sein - Bei 55 unbegleiteten - also in seine -Obhut - seinen Schutz eingereisten Jugendlichen?!
Der Zynismus - ist
Von allen ersichtlichen Verstößen gegen Genfer & Kinderschutz-Konvention usw einmal abgesehen -
Ist schlicht bodenlos!
kurz - Wieviele Jahre Bau - bei Vorsätzlichen Dauerdelikten
In bisher 55 Fällen alles in Fortsetzungszusammenhang & Unabweisbarer Wiederholungsgefahr & Grottenschlechter Sozialprognose -
Schauen da eigentlich für den
Dänischen Staat bei raus?!
(wg evtl.guter Führung -
Mal bei Uli die Wurst nachfragen)!)
Es wird Zeit - daß Staaten von Einzelpersonenen unterhalb der
IStrGH-Schwelle angeklagt werden können!
robby
Demnächst brechen sie den Flüchtlingen auch die Goldzähne aus dem Mund um die Kosten für eine evtl. Abschiebung rechtzeitig zu sichern....
amigo
@robby Ja, auch Haare und Schuhe lassen sich zu Geld machen...