Minderheitenparteien: Karteileichen vor Gericht
Prozessauftakt in Schleswig: Soll auch für die Minderheitenpartei der Dänen und Friesen die Fünfprozenthürde gelten? Gehört diese vielleicht ganz abgeschafft? Ein Urteil gibt es wohl erst im Herbst.
SCHLESWIG taz | Eigentlich ist Flemming Meyer ein Mann von, nun, dänischer Gelassenheit. Als es aber am gestrigen Mittwoch vor dem Landesverfassungsgericht in Schleswig darum ging, ob es in Schleswig-Holstein überhaupt eine dänische Minderheit gibt – und ob der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) ihre Vertretung sei –, da schien es, als wolle Meyer, Vorsitzender des SSW und einer seiner drei Landtagsabgeordneten, fast explodieren.
Im Parlament vertreten ist der SSW seit den späten 1940er-Jahren, zurzeit regiert er mit SPD und Grünen – dabei hat er bei der Wahl 2012 nur 4,6 Prozent der Stimmen erhalten. Insgesamt 35 Beschwerden gingen gegen das letztjährige Wahlergebnis ein, von denen das Gericht nun einen Teil überprüft. Im Mittelpunkt steht der Status des SSW, der seit 1955 von der Fünfprozentklausel befreit ist.
Wie viele Mitglieder habe die Partei überhaupt, fragte nun vor Gericht Trutz Graf Kerssenbrock, Prozessbevollmächtigter mehrerer Beschwerdeführer von der Jungen Union. Und seien darunter nicht „jede Menge Karteileichen“? Die Minderheit sei doch „komplett integriert“, gar nicht „erkennbar“, klagte Martin Bommert als Vertreter einer weiteren Beschwerdegruppe.
Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) vertritt die dänische sowie die friesische Minderheit in Schleswig-Holstein. Gegründet 1947 auf Anordnung der britischen Militärregierung, ist die Partei als Vertreterin einer nationalen Minderheit von der Fünfprozentklausel ausgenommen. Bei der Landtagswahl 2012 trat der SSW erstmals offensiv als Partei für das ganze Bundesland auf.
Mit 4,6 Prozent der Stimmen zogen 2012 drei Abgeordnete in den Kieler Landtag ein, darunter Anke Spoorendonk, inzwischen Ministerin für Justiz, Kultur und Europa. Die Koalition aus SPD, Grünen und SSW hat dort eine Mehrheit von einer Stimme. Sie ist die erste Regierungsbeteiligung des SSW.
„Dass eine Gruppe zu klein ist, um eine Minderheit zu bilden, ist schon merkwürdig“, fand im Gegenzug der Vertreter der Landesregierung, Wolfgang Ewer. Hans-Peter Bull, ehemaliger Innenminister, der für den Landtag sprach, argumentierte mit der Geschichte und der Aufgabe des SSW: Dieser habe sich stets zu allen Fragen geäußert und nicht bloß „folkloristische“ Minderheitenthemen gehabt. Eine „Gesinnungspolizei“, um zu prüfen, ob Mitglieder – oder gar Wähler – sich zur Minderheit und zur dänischen Kultur bekennen, sei sicher nicht gewollt, sagte Bull.
Auf formaler Ebene muss das Gericht entscheiden, ob es gerecht ist, dass die Stimmen für den SSW mehr bewirken als die für andere Parteien. Wolfgang Kubicki, FDP-Abgeordneter und selbst Jurist, formulierte es so: „FDP, Piraten und andere bleiben mit 4,9 Prozent draußen, der SSW kommt mit 4,6 rein.“ Dieses Ungleichgewicht sei zu groß, vor allem weil der SSW seit 1996 im ganzen Bundesland antritt, nicht mehr nur in dessen Norden. Die FDP schlägt vor, dass der SSW einen Abgeordneten sicher bekommt, weitere aber erst, wenn er die Hürde überwindet.
Die Piraten, für die der Abgeordnete Patrick Breyer vor Gericht sprach, wollen dagegen ganz auf die Sperrklausel verzichten – das würde SSW und anderen kleine Parteien gleichstellen. Die nämlich seien wichtig für die Meinungsbildung, erklärte er. Eine stabile Demokratie wie die heutige Bundesrepublik habe nicht mehr die Probleme des Weimarer Parlaments.
Gegen ein Aus für die Fünfprozentklausel sprachen sich die Vertreter von Regierung und Landtag sowie mehrere Experten aus: Schon 1,4 Prozent der Stimmen reichten rechnerisch aus, um in einem Parlament mit 69 Abgeordneten einen Sitz zu bekommen, so Landeswahlleiterin Manuela Söller-Winkler. Der Vergleich mit EU- oder Kommunalparlamenten zähle nicht, sagte ein Sachkundiger: Diese wählten ja keine Regierung.
Eine Entscheidung fiel am Mittwoch noch nicht, vermutlich wird das Verfassungsgericht seine Entscheidung erst nach der Sommerpause verkünden. Es klang aber danach, als werde es sich verstärkt der Frage zuwenden, ob die Fünfprozentklausel grundsätzlich fällt – damit würden sich die Fragen nach dem Status des SSW erübrigen. Der Vorsitzende des Verfassungsgerichts, Bernhard Flor, ließ durchblicken, dass sich mit dieser Frage aber auch der Landtag selbst beschäftigen könnte.
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