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Milliardenstrafe in Sicht

Die EU-Kommission legt Google ein Rekord-Bußgeld auf. Der US-Konzern zieht vor den EuGH – doch laut der Generalanwältin ist die Sache klar

Der Internetriese Google muss in der EU voraussichtlich eine hohe Geldbuße zahlen: Die EU-Generalanwältin Juliane Kokott hält eine auf 4,124 Milliarden Euro festgesetzte Strafe gegen Google für rechtens. Der US-Konzern habe beim Android-Betriebssystem für Smart­phones seine beherrschende Stellung missbraucht, erklärte sie am Donnerstag. In ihren Schlussanträgen empfahl sie dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die von Google eingereichten Rechtsmittel gegen das Bußgeld zurückzuweisen.

Die EU-Kommission hatte 2018 eine damalige Rekordgeldbuße von 4,343 Milliarden Euro verhängt. Google klagte dagegen. Das Gericht der Europäischen Union bestätigte die Entscheidung der Kommission in erster Instanz im September 2022 im Wesentlichen, korrigierte nur die Summe auf 4,124 Milliarden Euro nach unten. Google zog vor den EuGH.

Bei den Vorwürfen geht es um drei Aspekte: Erstens mussten Smartphone-Hersteller bestimmte Apps wie der Google-eigene Browser Chrome und die Google-Suche auf allen Android-Geräten vorinstallieren, wenn Googles App-Store Play genutzt werden sollte. Zweitens bekamen die Hersteller Lizenzen für den Play Store nur, wenn sie ausschließlich mit Android ausgestattete Smartphones verkauften. Und drittens gab Google nur dann einen Teil der Werbeeinnahmen weiter, wenn Handyhersteller und Netzbetreiber sich verpflichteten, auf einem bestimmten Sortiment keine Suchmaschine der Konkurrenz vorzuinstallieren.

Die beanstandeten Praktiken änderte Google infolge der Kommissionsentscheidung. Gegen das Bußgeld wehrt sich der Konzern aber weiterhin. In ihren Schlussanträgen machte Generalanwältin Kokott dem Konzern jedoch kaum Hoffnung auf Erfolg. Sie unterstellte Google eine „Gesamtstrategie“, die darauf abzielte, seine Marktstellung zu bewahren.

Das Verfahren betrifft eine von insgesamt drei großen Rechtsstreitigkeiten zwischen der EU-Kommission und Google beziehungsweise dessen Mutterkonzern Alphabet. In einem Fall wurde die Kartellstrafe von 2,4 Milliarden Euro bereits endgültig bestätigt. In einem zweiten Verfahren erklärte die erste Instanz die verhängte Strafzahlung von 1,49 Milliarden Euro für nichtig. (afp)

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