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„Militante Aktion“ bestraft

Zwei RAF-Sympathisanten wegen eines geplanten Brandanschlags auf Bewährung verurteilt

Wegen eines geplanten Brandanschlages hat das Landgericht Verden zwei RAF-Sympathisanten zu Bewährungsstrafen verurteilt. Nach Überzeugung der Kammer planten die beiden Hamburger zusammen mit einem Komplizen den Brandanschlag als Solidaritätsbekundung und hatten dafür Brandvorrichtungen hergestellt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Konkret sind beiden Männer zu je einer achtmonatigen Haftstrafe verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Sie wurden den Angaben nach wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt. Der Vorwurf der Verabredung zu einer Straftat sei nicht haltbar gewesen. Dass sie 2018 das „Meyer-Gebäude“ in Verden anzünden wollten, habe ihnen nicht nachgewiesen werden können, sagte der Sprecher. Vor der Tat war bekanntgeworden, dass die Staatsanwaltschaft in das leerstehende Haus ziehen soll.

Die Staatsanwaltschaft hatte zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafen von je einem Jahr und vier Monaten sowie die Zahlung von je 1.000 Euro gefordert. Die Verteidigung plädierte auf eine nicht bezifferte Geldstrafe.

Beide Männer hatten zugegeben, dass sie ein „starkes und auch militantes Zeichen“ gegen die Verfolgung ehemaliger RAF-Terroristen setzen wollten. Nach eigenen Angaben hatten sie vorgehabt, Autoreifen auf der Straße anzuzünden. Die „militante Aktion“ sei zwar an die Staatsanwaltschaft adressiert gewesen, die Ermittlungsbehörde selbst sei aber nicht Ziel gewesen.

Die Staatsanwaltschaft bezog die Räume erst 2023. Sie ermittelt seit vielen Jahren gegen die ehemaligen RAF-Terroristen Daniela Klette, Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg. Dabei geht es um 13 Raubüberfälle, die das Trio nach der Auflösung der RAF begangen haben soll. (dpa)

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