Mieten in Bayern: Mietpreisbremse ausgebremst
Wegen eines Formverstoßes ist die Mietpreisbremse in Bayern unwirksam. Es gebe „einen Begründungsmangel“, urteilt das Gericht.
Ausgerechnet hier ist die Mietpreisbremse jetzt in einem Berufungsverfahren gekippt worden. Im speziellen Fall hatten Mieter auf die Bremse treten wollen, weil ihre Miete weit über dem Mietspiegel liegt. Doch statt einer niedrigeren Miete kommen nun die Gerichtskosten auf sie zu. Die beiden Mieter wohnen seit August 2016 in einer Wohnung in der Erzgießereistraße, sehr zentral. Dreieinhalb Zimmer, eine 100-Quadratmeter-Maisonette-Wohnung, sogar mit Garagenplatz. So weit, so beneidenswert. Nur: Die Miete für die Wohnung beträgt 2.000 Euro netto kalt.
Etwa 500 Euro liegt die Miete damit über dem Mietspiegel. Nur 10 Prozent, rund 150 Euro, wären jedoch seit Einführung der Mietpreisbremse zulässig – es sei denn, der Vormieter hat schon dieselbe Miete gezahlt. Die Mieter verklagten daher ihre Vermieterin auf Auskunftserteilung, sie wollten wissen, wie viel die Vormiete tatsächlich betrug. Sie wähnten sich im Recht – sie konnten sich ja auf die in Bayern seit Ende 2015 geltende Mieterschutzverordnung berufen.
Nur: Diese Verordnung ist nun unwirksam. Sie leidet „an einem Begründungsmangel“, urteilte das Landgericht München I am Mittwoch und bestätigte damit ein erstinstanzliches Urteil. Das Bundesgesetz sei zwar im Einklang mit dem Grundgesetz, in München bestehe auch zweifelsohne ein angespannter Wohnungsmietmarkt. Aber die Staatsregierung habe es versäumt, in ihrer Verordnung zu begründen, aus welchen Gründen das jeweilige Gebiet in die Verordnung aufgenommen worden sei. Das sei aber vom Gesetz eindeutig zur Bedingung gemacht worden.
Urteil vorweggenommen
Volker Rastätter ist jetzt sauer. „Die Landesregierung hat grob fahrlässig die Mietpreisbremse verschlampt“, schimpft der Geschäftsführer des Mietervereins München. Mieter, deren Verfahren noch liefen, hätten nun keine Chance mehr, erklärt er und verweist auf den Fall eines Vereinsmitglieds: Für eine 65-Quadratmeter-Wohnung in Schwabing zahle der Mieter 1.450 Euro, nach Auffassung des Mietervereins einige hundert Euro zu viel.
Am 15. Dezember wäre die Verhandlung vor dem Amtsgericht – eine Verhandlung, deren Ausgang mit dem Urteil vom Mittwoch vorweggenommen wurde. Auf den Anwaltskosten bleibt der Mieter dennoch sitzen. „Wir prüfen, ob der Freistaat für diese Kosten haftbar gemacht werden kann“, kündigt Rastätter an, „und würden unser Mitglied bei einer Klage unterstützen.“
Die Regierung hat zwar Ende Juli die Begründung nachgereicht, für die früheren Fälle sei das jedoch unerheblich, urteilte das Landgericht. Und ob die Mietpreisbremse seither rechtskonform sei, habe es nicht zu entscheiden gehabt. „Wir werden wieder einen Musterprozess führen müssen“, sagt Rastätter. „Nur dann können wir sehen, ob es eine Mietpreisbremse in München gibt.“
Dass die in München bislang einen positiven Effekt gehabt habe, steht für Rastätter außer Frage. Denn: „Vor allem die Großvermieter haben sich an die Mietpreisbremse gehalten.“ Für sie wäre das Risiko sonst zu hoch gewesen. Sicher, es gebe Punkte, wo man nachbessern müsse, aber notwendig sei eine Mietpreisbremse in München in jedem Fall.
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