Menschenrechtsverletzungen im Irak-Krieg: Schadensersatz für Folteropfer
Großbritannien hat bisher schon über 17 Millionen Euro Schadensersatz an 205 Folteropfer gezahlt. Sie waren im Irak von britischen Soldaten misshandelt worden.
LONDON afp | Großbritannien hat an Opfer von Misshandlungen während des britischen Einsatzes im Irak bislang 14 Millionen Pfund (17,2 Millionen Euro) Entschädigung gezahlt. Das Verteidigungsministerium in London erklärte am Donnerstag, in den vergangenen fünf Jahren hätten 205 irakische Bürger, die von britischen Soldaten gefoltert oder unrechtmäßig festgehalten worden waren, Entschädigungen erhalten.
Das Ministerium bestätigte damit einen entsprechenden Bericht der Tageszeitung The Guardian. Die Beschwerden wurden nach Angaben des Ministeriums überwiegend von irakischen Männern eingereicht, die nach eigenen Angaben während des Militäreinsatzes von 2003 bis 2009 Opfer von Schlägen, Drohungen und Schlafentzug geworden waren.
Allein im laufenden Jahr seien 8,3 Millionen Pfund an 162 Beschwerdesteller ausgezahlt worden. Durchschnittlich lagen demnach die Kosten pro Wiedergutmachung bei 70.000 Pfund, plus Verfahrensaufwand.
Ein Sprecher des Ministeriums verteidigte die Bilanz der britischen Truppen im Irak: Von den 120.000 Soldaten, die im Irak gedient haben, habe die “roße Mehrheit nach den höchsten Standards von Integrität und Professionalität„ gehandelt.
Seit 2010 beschäftigt das Verteidigungsministerium eine eigene Untersuchungseinheit namens IHAT, die bei Klagen irakischer Bürger ermittelt und gegebenenfalls Soldaten bei der britischen Militärjustiz anzeigt.
IHAT musste sich dabei wiederholt mit einer britischen Aufklärungseinheit befassen, dem Joint Forward Integration Team (JFIT). Diese hatte ihre Befragungen, in denen Gefangene bedroht und missbraucht wurden, sogar gefilmt.
Bei einem Verfahren gegen einen JFIT-Offizier vor einem britischen Militärgericht urteilte der Richter, der Angeklagte habe zwar Straftaten begangen, sich dabei aber nach den Vorgaben seiner Ausbildung verhalten.
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