Menschenrechtsschutz im Ausland: Widerwillige Textilindustrie

Wenn deutsche Firmen im Ausland Menschenrechte verletzen, sollen betroffene Arbeiter vor hiesigen Gerichten klagen können, fordern Aktivisten.

Welche Rechte müssen deutsche Unternehmen in ihren ausländischen Zulieferfirmen beachten? Bild: reuters

BERLIN taz | Nachdem das Fabrikgebäude Rana Plaza in Bangladesch eingestürzt war, begann für die Angehörigen der über 1.000 toten Beschäftigten und die verletzten Überlebenden ein langer Kampf um Entschädigung. Aber nur widerwillig lassen sich Textilfirmen, die dort einkauften, auf Zahlungen ein.

Als eine Konsequenz aus der Katastrophe von April 2013 fordern das Katholische Hilfswerk Misereor und die Organisation Germanwatch nun ein Gesetz, um deutsche Unternehmen zum Schutz der Menschenrechte im Ausland zu verpflichten.

„Schadensersatz wie im Falle Rana Plaza darf keine Frage von Verhandlungen zwischen Firmen und Betroffenen bleiben, sondern muss zu einem einklagbaren Recht werden“, sagt Armin Paasch von Misereor.

Ein Gesetz solle festlegen, welche Arbeiterrechte deutsche Unternehmen in ihren ausländischen Tochter- und Zulieferfirmen beachten müssen. Bei Missachtung wären Schadensersatzklagen beispielsweise von Beschäftigten aus Bangladesch vor deutschen Gerichten möglich.

Die Bundesregierung habe versagt

Diese Forderung ist Teil der Studie „Globales Wirtschaften und Menschenrechte – Deutschland auf dem Prüfstand“, die beide Organisationen am Mittwoch veröffentlichen. Das Fazit: Die Bundesrepublik habe bei der Umsetzung der Leitlinien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte versagt.

Löhne, von denen die Beschäftigten leben können, Gesundheitsschutz, das Recht auf gewerkschaftliche Betätigung, die Sicherheit der Fabrikgebäude: Diese und weitere Bedingungen müssten die hiesigen Unternehmen in ihren weltweit verstreuten Tochter- und Zulieferfirmen gewährleisten, wollten sie die UN-Leitlinien einhalten.

Die 2011 beschlossene Regel wird aber bis heute nur bruchstückhaft verwirklicht. Viele Konzerne ignorieren sie. Regierungen wie die deutsche engagieren sich nach Ansicht der Kritiker ebenfalls zu wenig. „Fast drei Jahre nach Verabschiedung der UN-Leitprinzipien hat Deutschland noch keinen Aktionsplan zur Umsetzung erarbeitet“, sagt Cornelia Heydenreich von Germanwatch.

Seine Partei setze sich für einen solchen Aktionsplan ein, so Frank Schwabe, SPD-Sprecher für Menschenrechte im Bundestag. Allerdings habe die Regierung noch nicht entschieden, welches Ministerium federführend sei, heißt es im SPD-geführten Arbeitsministerium. Das Bundesjustizministerium prüft die Einführung eines Unternehmensstrafrechts für multinationale Konzerne.

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