Menschenrechte: Keine Chance auf Asyl
■ Vergewaltigte Frauen aus dem Kosovo gelten in Deutschland nicht als verfolgt
Vergewaltigungen gelten in Deutschland nur dann als Asylgrund, wenn ein politischer Hintergrund nachgewiesen wird. Gelingt das nicht, betrachten die Ämter die Übergriffe als „private Exzesse einzelner“, sagt Bernd Mesovic von der Flüchtlingsinitiative Pro Asyl. Der Antrag wird abgewiesen. Die Hürden auf dem Weg zum Asyl beginnen für vergewaltigte Frauen aus dem Kosovo jedoch schon früher. Hindernis Nummer eins: Schweigen aus Scham. Häufig sehen die Frauen ihre Vergewaltigung als persönliche Schande an. Darüber sprechen können sie auch mit Angehörigen nur schwer. Selbst wenn sie schließlich wenigstens untereinander über das Erlebte reden, stecke gerade in der gemeinsamen Erfahrung „ein Stück Normalität“. Deutschen Beamten gegenüber schweigen die Frauen vorerst weiter, wie Erfahrungen mit bosnischen Frauen zeigen. Das größte Problem für die Kosovo-Frauen ist jedoch ihr Aufenthaltsstatus: Die 10.000 nach Deutschland gebrachten Vertriebenen wurden als Bürgerkriegsflüchtlinge ins Land geholt. Für sie sieht das Gesetz eine dreimonatige Aufenthaltsbefugnis vor. Einen Antrag auf Asyl können sie erst nach dieser Zeit stellen. Solche „Folgeanträge“ haben aber schlechte Chancen. Die Behörden gehen davon aus, daß Asylsuchende an ihrem ersten Tag in Deutschland alle Asylgründe angeben, wer etwas nachschiebt, wird im Zweifel der Lüge verdächtigt. yvo
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