Meineid-Vorwurf gegen AfD-Chefin Petry: Immunität soll aufgehoben werden
Eine weitere Hürde für ein Meineidsverfahren gegen die AfD-Chefin ist genommen. Kommt es zum Prozess, droht Frauke Petry eine Haftstrafe.
Die Strafverfolger verdächtigen die Vorsitzende der rechtspopulistischen Partei, im Wahlprüfungsausschuss des Landtages die Unwahrheit gesagt zu haben. Sie stützen sich dabei unter anderem auf die Anzeige vom Landtags-Abgeordneten der Linkspartei, André Schollbach.
Nach seinen Worten haben sich Petry und der AfD-Landtagsabgeordnete Carsten Hütter im Wahlprüfungsausschuss des Landtages im November 2015 unter Eid in Widersprüche verwickelt. Es sei um Darlehen gegangen, die die AfD von ihren Kandidaten für die Landtagswahl 2014 verlangt habe. Petry und Hütter hätten unter anderem unterschiedliche Angaben darüber gemacht, ab welchen Zeitpunkt Petry von diesen Darlehen Kenntnis hatte.
Petry selbst hatte den Ausschuss gebeten, den Weg für die Anklage freizumachen. Die AfD-Chefin weist die Vorwürfe als unbegründet zurück. Petry gilt in der AfD als isoliert. Beim Parteitag in Köln war sie mit dem Versuch gescheitert, die AfD auf eine klare Abgrenzung gegen den rechten Rand des politischen Spektrums festzulegen. Zudem wurde sie nicht zur Spitzenkandidatin für die Bundestagswahl gewählt.
Die AfD stimmt zu
Sollte innerhalb der nächsten sieben Tagen kein Abgeordneter der Beschlussempfehlung schriftlich widersprechen, so gelte die Entscheidung des Ausschusses als Beschluss des Plenums, teilte der Landtag mit. Es bedürfe dann keiner weiteren Behandlung im Plenum. Sollte ein Abgeordneter allerdings während der Frist widersprechen, so werde die Beschlussempfehlung auf die Tagesordnung der nächsten Landtagssitzung am 30. August gesetzt und dort zur Abstimmung gebracht.
Bei Meineid droht eine Haftstrafe von mindestens einem Jahr. In minder schweren Fällen sieht das Gesetz eine Haftstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor. Dem Sender MDR Sachsen sagte Petry, die sich im Landtagsausschuss nicht persönlich zu dem Antrag geäußert hatte: „Sollte es in der Folge tatsächlich zu einem Verfahren kommen, kann ich in diesem zu den im Raum stehenden Vorwürfen öffentlich Stellung nehmen. Das war bisher nicht möglich.“ Die AfD stimmte der Immunitätsaufhebung zu.
Nach der Aberkennung der Immunität kommt es nicht sofort zum Prozess. Das Amtsgericht Dresden muss zunächst über die Zulässigkeit der Anklage befinden.
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