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Medienanstalt rügt AfD-VideoPartei bringt Klage auf Weg

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg sah in einem AfD-Wahlkampfvideo eine Gefahr für Kinder und Jugendliche, weshalb es für sie unzugänglich gemacht wurde. Jetzt klagt die AfD.

Wahlwerbung der AfD wird sonst in mühsamer Handarbeit bearbeitet, nun aber ein Fall für die Landesmedienanstalt Foto: Müller-Stauffenberg/imago

Berlin/Potsdam dpa/bb | Die AfD in Brandenburg hat im Streit um ein Wahlkampfvideo eine Klage gegen die Medienanstalt Berlin-Brandenburg auf den Weg gebracht. Nach einer Entscheidung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) muss die AfD das Video in sozialen Medien für Kinder und Jugendliche unzugänglich machen oder löschen.

Die Partei reicht eine Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Potsdam ein, wie aus dem anwaltlichen Schriftsatz mit Datum vom 23. Januar hervorgeht. Nach Angaben der AfD Brandenburg sollte sie noch am Freitag eingehen. Beim Verwaltungsgericht hieß es am Mittag zunächst, bislang sei keine entsprechende Klage anhängig.

Die Kommission der Landesmedienanstalten warf der AfD „pauschale Stereotype“ in dem Video aus dem Landtagswahlkampf 2024 vor. AfD-Landeschef René Springer sprach dagegen vor einigen Tagen von „Zensur“.

Entwicklung von Kindern beeinträchtigt?

Eine Überprüfung der AfD-Wahlwerbung auf Online-Plattformen habe ergeben, dass der Clip „entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte“ enthalte, hieß es aufseiten der Medienanstalt. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren könnten diese noch nicht einordnen und sollten sie daher nicht sehen.

In dem Video würden Menschen mit dunkler Hautfarbe pauschal in bedrohlichen Darstellungen gezeigt, hatte die Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB), Eva Flecken, der Deutschen Presse-Agentur gesagt. Es war auch von einer Stigmatisierung die Rede.

Die Partei sieht die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit durch den Werbespot keineswegs beeinträchtigt, wie es in der Klageschrift heißt. „Kein Kind oder Jugendlicher wird nach Betrachtung des Videos schlaflose Nächte oder gar Traumata haben.“ Themen wie Gewalt und Mobbing würden in harmloser Form aufgegriffen.

AfD: Kein Kind wird durch Video schlaflose Nächte haben

Die Wahlwerbung ist unter anderem mit den Worten „Wochenmarkt oder Drogenmarkt“ betitelt. „Da es sich bei dem Video der Klägerin um ein Wahlwerbevideo handelt, besteht die Zielgruppe ganz eindeutig aus Personen, welche das Mindestwahlalter von 16 Jahren vollendet haben und in Brandenburg wahlberechtigt sind“, hieß es seitens der AfD.

Die MABB hatte ein medienrechtliches Aufsichtsverfahren zu dem im September veröffentlichten AfD-Video eingeleitet und den Inhalt auf potenzielle Verstöße gegen den Staatsvertrag zum Jugendmedienschutz überprüft. Nach Anhörung der Betroffenen übergab sie den Fall der Kommission für Jugendmedienschutz, die in ihrem Beschluss die Entwicklungsbeeinträchtigung feststellte. Das Video wurde nicht verboten, aber nicht für jede Altersgruppe als geeignet eingestuft.

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1 Kommentar

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  • „entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte“ - schön gesagt.



    Bei allen verschiedenen Ansätzen für Kinder und Jugendliche sollte es in Richtung Wahrheit gehen und nicht Hetzerei.