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Maut-UntersuchungsausschussDigitale Aufklärung

Wie oft hat Bundesverkehrsminister Scheuer mit seinen Maut-Experten gemailt? Das muss das Ministerium nun offenlegen.

Keine Pkw-Maut auf der Autobahn, aber eine Menge Ärger Foto: Werner Dieterich/imago

Karlsruhe taz | Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) muss dem Maut-Untersuchungsausschuss offenlegen, ob und wie oft er von seinem Abgeordneten-E-Mailkonto mit seinem Ministerium kommuniziert hat. Das entschied am Freitag nachmittag der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs. Er gab damit einer Klage der drei Oppositionsabgeordneten Christian Jung (FDP), Jörg Cezanne (Linke) und Oliver Krischer (Grüne) statt.

Seit November 2019 versucht der Maut-Untersuchungsausschuss aufzuklären, ob Scheuer bei der später vom Europäischen Gerichtshof gestoppten Einführung einer PKW-Maut Fehler gemacht und Steuergelder verschwendet hat. Scheuer versprach zwar maximale Transparenz und legte 700.000 Blatt Akten und Tausende E-Mails des Ministeriums vor. Aber es kamen bald Zweifel auf, ob er dem Ausschuss wirklich alle relevanten Unterlagen zur Verfügung gestellt hatte. So wurde im Juli ein Ordner mit 320 Blatt nachgereicht, der aufgrund eines „Büroversehens“ vergessen worden sei.

Außerdem tauchten immer wieder E-Mails auf, die Scheuer von seinem Abgeordneten-Konto aus schrieb oder empfing. Die Oppositionsvertreter im Ausschuss beantragten deshalb im Oktober, dass Scheuer auch alle E-Mails aus seinem Abgeordnetenbüro herausgeben soll, in denen er mit dem Ministerium korrespondierte. Das lehnte die Mehrheit aus CDU/CSU und SPD aber ab. Ein Untersuchungsausschuss dürfe nicht auf gespeicherte E-Mails zugreifen, weil er laut Grundgesetz keine Eingriffe ins Grundrecht der Fernmelde-Freiheit vornehmen dürfe.

Die Opposition schwächte ihren Antrag daraufhin ab und wollte nun nur die Protokolldaten (Logfiles) von Scheuers Abgeordneten-Mailkonten. Konkret geht es um den Mailverkehr des Abgeordneten Scheuer mit zehn namentlich benannten Ministeriums-MitarbeiterInnen, zum Beispiel Abteilungsleiter Karl-Heinz Görrissen. Doch auch das lehnte die Mehrheit ab. Es sei nicht auszuschließen, dass hier auch private oder mandatsbezogene E-Mails erfasst würden.

Doch BGH-Ermittlungsrichter Andreas Sturm gab nun den Oppositionsabgeordneten recht. Ihr Beweisantrag hätte nicht abgelehnt werden dürfen. Der 25-seitige BGH-Beschluss liegt der taz vor. Laut Richter Sturm liegt gar kein Grundrechtseingriff vor, wenn ein Minister im Untersuchungsausschuss „Amtshandlungen“ offenbaren muss. Die Grundrechte schützten nur privates „Bürgerverhalten“. Selbst wenn Scheuer von seinem Abgeordneten-Account auch private Mails an die Ministerialen geschickt haben sollte, so sei das nicht schützenswert, weil eigentlich nicht zulässig. Auch mandatsbezogene E-Mails seien wohl kaum betroffen, so Richter Sturm, weil es ja nur um Mail-Verkehr mit Scheuers eigenem Ministerium ging.

Der BGH-Ermittlungsrichter stützte sich vor allem auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshof NRW. Dort war es um E-Mail- und Telefonverbindungsdaten von Justizminister Peter Biesenbach (CDU) gegangen.

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3 Kommentare

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  • 1G
    17900 (Profil gelöscht)

    Man kann nur ungläubig staunen, dass so eine Niete nach wie vor im Amt ist.

    Er selbst beteuert, er hätte alles richtig gemacht und würde heute genauso wieder entscheiden!



    500 Mio € Steuergeld in den Sand setzen ist also nach Scheuers Ansicht OK.



    Wie bizarr und pervers ist die Politik?



    Das Tollste aber ist, die CSU wird wiedergewählt werden! Würde man den massiven Verlust von Wählerstimmen befürchten, wäre Scheuer schon längst weg vom Fenster.



    500 Millionen!!!!!!!!

  • So langsam frage ich mich, womit Scheuer Kanzlerin, Regierung und Bundespräsident (der ja Minister beruft und abberuft) erpresst.



    Mit rechten Dingen kann das ja nicht mehr zugehen.

    Und wie ist das mit seinem Amtseid:



    „Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

    "meine Kraft" - ok, dass kann im Zweifel auch ein mikriges Bisschchen sein.



    Da steht ja nicht "meine ganz Kraft" oder "all meine Kraft".



    Mit dem Nutzen, das verstehen ich nicht (wessen Nutzen mehren? - oh, im Zweifel den eigenen)



    Aber mit dem Schaden, das verstehe ich.



    Aber 500 Mio sind doch kein Schaden.. mein Gott, dass sind doch Krümelchen, gewissermaßen die Feilspäne der Politik...

    Nun, und "gewissenhaft" hat nichts mit Gewissen zu tun sondern mit Wissen.



    Also immer nach besten Wissen. Also: Kein Wissen, keine Fehler.

  • Wie war, wie war.



    Am Schlimmsten ist doch aber, dass die Koalitionsparteien (unsere) Regierung den Steuergeldsünder schützt, obwohl jeder Bürger dieses Landes den Amtsmißbrauch vom Scheuerandi mitbekommen hat.



    Die Konsequenzen für dieses korrupte, demokratiefeindliche Verhalten der Regierung sollten wir ihnen im Herbst mit unseren Stimmen quittieren.