Maulkorb für Malaysias Opposition: „Anstachelung von Wut“ ist verboten
Beobachter sehen Unregelmäßigkeiten bei den Wahlen in Malaysia. Die Behörden haben Oppositionsproteste untersagt und drohen mit Festnahmen.
KUALA LUMPUR afp | Die Polizei in Malaysia hat geplante Proteste der Opposition gegen angeblichen Betrug bei der Parlamentswahl verboten. Eine für Mittwochnacht geplante Demonstration sei illegal, sagte Polizeichef Ismail Omar laut einer Meldung der staatlichen Nachrichtenagentur Bernama. Es sei verboten, ohne Genehmigung einen Marsch abzuhalten, dessen Ziel die „Anstachelung von Wut“ sei. Teilnehmer an den Protesten würden verhaftet.
Die Partei von Oppositionsführer Anwar Ibrahim hat für Mittwochabend (14.00 Uhr MESZ) zu einem Protestmarsch aufgerufen. Anwar hatte am Dienstag zu einer Fortsetzung des Kampfes für Wahlrechtsreformen in dem Land aufgerufen. Er kündigte an, Beweise dafür vorzulegen, dass das Ergebnis der Parlamentswahl vom vergangenen Wochenende gefälscht sei.
Derweil haben zwei inländische Wahlbeobachtungsorganisationen am Mittwoch Unregelmäßigkeiten bei der Parlamentswahl in Malaysia bemängelt. Der Urnengang in dem südostasiatischen Land vom Samstag sei „nur teilweise frei und nicht gerecht“ gewesen, teilten die Organisationen IDEAS und CPPS mit.
Zwar sei die Abstimmung selbst weitgehend reibungslos verlaufen, jedoch habe die Regierung im Vorfeld den Staatsapparat und die Medien zur Eigenwerbung missbraucht. Auch sei zur Markierung der Finger von Wählern nach der Stimmabgabe abwaschbare Tinte benutzt worden.
Bei der Wahl war die seit dem Jahr 1957 regierende Nationale Front von Ministerpräsident Najib Razak wegen Besonderheiten des Wahlrechts auf 133 der 222 Parlamentssitze gekommen, obwohl sie nicht die Mehrheit der Gesamtstimmen erhielt. Schon im Vorfeld des Urnengangs hatte die Opposition zahlreiche Unregelmäßigkeiten beklagt. So seien tausende „fragwürdige“ und möglicherweise ausländische Wähler in umkämpfte Wahlbezirke geflogen worden. Die Regierung wies dies zurück.
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