Maßnahmen gegen Messergewalt: Sprangers schärfstes Schwert
Mit Verbotszonen in Kreuzberg und Führerscheinentzug will die Innensenatorin gegen Messergewalt vorgehen. Grüne, Linke und Polizei-Lobby sind skeptisch.
Doch die SPD-geführte Innenverwaltung ist fest entschlossen, „zeitnah“ – womöglich noch in diesem Jahr – solche Zonen einzuführen. Man habe „gute Erfahrungen“ mit temporären Verboten gemacht, etwa während der Fußball-EM oder an Berliner Bahnhöfen, sagte Staatssekretär Christian Hochgrebe am Montag im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses.
Nun sollen mindestens zwei dauerhafte Verbotszonen eingerichtet werden – beide in Kreuzberg: eine im und um den Görlitzer Park, die andere rund ums Kottbusser Tor. Beide Gegenden sind als sogenannte „kriminalitätsbelastete Orte“ eingestuft, an denen die Polizei Sonderrechte besitzt. Dort dürften dann künftig ganztägig keine Messer getragen werden – über bereits bestehende Besitz- oder Mitführverbote bestimmter Klingen hinaus. Zudem will die Innenverwaltung eine Verbotszone am Leopoldplatz im Wedding prüfen.
Damit macht die Verwaltung von einer bundesweiten Verschärfung des Waffenrechts Gebrauch, die Ende Oktober in Kraft getreten ist. Unter anderem wurde den Ländern erleichtert, Messerverbotszonen zu erlassen. Darüber hinaus gilt seitdem bundesweit ein absolutes Messerverbot in Bus und Bahn sowie auf Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen und Märkten.
Saftige Bußgelder
Polizeipräsidentin Barbara Slowik zeigte sich am Montag erfreut über die geplanten Verbotszonen. Diese hätten klare Vorteile. Anders als bislang dürfe die Polizei dann Messer sofort entziehen, und es werde ein Bußgeld fällig – von bis zu 10.000 Euro. „Es wird also doppelt spürbar. Ich verspreche mir durchaus eine Veränderung bei vielen“, so Slowik.
Neben den Vorschlägen für Verbotszonen hatte eine von Innensenatorin Iris Spranger eingesetzte Expertenkommission bereits am Donnerstag weitere Ideen zur Bekämpfung von Messerkriminalität vorgelegt. Demnach wird im Januar eine „Koordinierungsstelle Messer“ beim Landeskriminalamt die Arbeit aufnehmen. Sie soll Straftaten mit Messern erfassen und gebündelt analysieren.
Außerdem soll in Polizeidatenbanken ein neuer „Personenhinweis Messer“ eingeführt werden, der kennzeichnet, ob eine Person schon durch Straftaten mit einem Messer aufgefallen ist. Es gibt bereits die Hinweise „bewaffnet“ und „gewalttätig“. Hochgrebe sprach davon, dass so der raumbezogene Ansatz der Verbotszonen um einen personenbezogenen Ansatz ergänzt werde.
Führerscheinentzug für verurteilte Straftäter
Personenbezogen ist auch ein weiterer Vorschlag: Verurteilten Messerstraftätern soll der Führerschein wegen „charakterlicher Nichteignung“ bis zu fünf Jahren entzogen werden. „Dies würde ein deutliches Signal an potenzielle Täter senden, dass der Rechtsstaat entschieden gegen Messerangriffe vorgeht“, hofft Spranger. Hochgrebe glaubt an eine „besonders wirksame Maßnahme“.
Aus der Opposition kommen allerdings Zweifel, ob sie überhaupt rechtmäßig ist: Der Grünen-Innenpolitiker Franco etwa sprach von einer „zurückhaltenden Rechtsprechung“, was den Entzug der Fahrerlaubnis bei Straftaten ohne Bezug zum Straßenverkehr betrifft. „Es bringt nichts, so eine Maßnahme einzuführen, und nach ein paar Monaten kippt das Verwaltungsgericht sie wieder“, so Franco.
Der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Niklas Schrader, merkte an, dass viele Taten mit Messern von psychisch Erkrankten oder Suchtkranken begangen werden: „Es gibt Verbesserungsbedarf beim Umgang mit Personen in einem psychischen Ausnahmezustand“, so Schrader.
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