Martin Walser klagt gegen Autoren: Grass Vorredner

Martin Walser möchte kein Nazi sein. In Hamburg trifft man sich deswegen vor Gericht. Es geht darum, wie deutlich man beim Thema Walser und Juden werden darf.

Nimmt laut der Richterin am „öffentlichen Meinungskampf teil“: Martin Walser. Bild: dpa

Hat Günter Grass mit seinem „Gedicht“ gegen Israel nur „nachgezogen“? So hat es Marcel Reich-Ranicki formuliert. Vorbild für Grass seien die antijüdischen Attacken Martin Walsers in dem Roman „Der Tod eines Kritikers“ gewesen. Insofern hat die Klage, die Walser bei der Pressekammer des Landgerichts Hamburg gegen den Autor Carl Wiemer angestrengt hat, eine aktuelle Facette. Es geht darum, wie deutlich man beim Thema Walser und die Juden werden darf. Der Schriftsteller wehrt sich gegen ein Flugblatt, das Wiemer 2011 bei einer Veranstaltung in Stuttgart verteilt hatte.

In der mündlichen Verhandlung (Urteil am 13. Juli) erzielte Wiemer nun einen Teilerfolg. Wenn Wiemer schreibe, Walser verfasse „Hetzreden“ gegen beispielsweise Reich-Ranicki und verbreite bis heute das „Gedankengut seiner Nazi-Mutter“, die im Frühjahr 1932 in die NSDAP eingetreten war, seien das zulässige Meinungsäußerungen, sagt die Vorsitzende Richterin Simone Käfer. Weil Walser „am öffentlichen Meinungskampf teilnimmt“, müsse er sich das gefallen lassen. Die Formulierung hingegen, Walser entstamme „einer altgedienten Nazi-Dynastie“, wird das Gericht wohl verbieten.

Wiemer, laut Selbstbeschreibung „leptosom, 1,97 Meter groß, stark untergewichtig“, argumentiert plausibel, wenn auch sein Tonfall etwas theatralisch Deklamierendes hat. Er beruft sich auf Matthias N. Lorenz’ Dissertation „Judendarstellung und Auschwitzdiskurs bei Martin Walser“. Auf der anderen Seite agiert Walsers Anwalt Hans-Jürgen P. Groth mit Bierruhe. Selbst dass ihn Wiemer als „geistig verroht“ bezeichnet, juckt ihn nicht, er wirkt vernünftig. Zur Überraschung des Gerichts bestreitet der Anwalt jedoch, sein Mandant Walser sei NSDAP-Mitglied gewesen. Dass es eine Mitgliedskarte gibt, bestreitet er nicht.

Wiemer hat auch mit anderen Mitgliedern der Familie Walser juristische Erfahrungen. Alissa Walser, die Tochter, ist mal erfolglos wegen der Bezeichnung „Literaturattrappe“ gegen ihn vorgegangen.

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