Malaysischer Oppositionsführer verurteilt: Fünf Jahre Haft wegen „Sodomie“
Ein Gericht hatte das Urteil gegen den malaysischen Oppositionsführer Anwar Ibrahim wegen Homosexualität aufgehoben. Nun ist es wieder bestätigt worden.
KUALA LUMPUR ap | Wegen Homosexualität muss der malaysische Oppositionsführer Anwar Ibrahim fünf Jahre ins Gefängnis. Das Berufungsgericht des Landes hob am Freitag ein früheres Urteil auf, mit dem er des Vorwurfs der „Sodomie“ freigesprochen worden war. Der 66-Jährige kann gegen das Urteil beim höchsten Gericht des Landes Berufung einlegen. So lange kann er gegen Kaution auf freiem Fuß bleiben.
Anwar hatte die Vorwürfe immer als erfunden zurückgewiesen. Der Politiker ist für die Regierung von Ministerpräsident Najib Razak der größte politische Rivale, gegen ihn läuft schon seit einiger Zeit eine Kampagne. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch monierte, das Urteil sei politisch motiviert.
Richter Balia Yusof Wahi sagte, die Entscheidung, Anwar freizusprechen, sei falsch gewesen. „Wir lassen die Berufung zu und heben die Entscheidung des High Courts auf. Der Beklagte ist hiermit schuldig gesprochen und wegen der Straftaten verurteilt.“
Nach der Entscheidung demonstrierten zahlreiche Anhänger Anwars vor dem Gericht. Anwar selbst sagte, dies sei ein klares Signal, dass die Führung nicht an den Problemen des Landes interessiert sei, sondern daran, politische Gegner zu töten. Die Regierung teilte daraufhin mit, die Justiz sei unabhängig und die Entscheidung in dem Fall liege bei den Gerichten.
Keine Chance bei der Kommunalwahl
Anwar muss nach dem Urteil seine Hoffnungen begraben, bei der Kommunalwahl im oppositionsgeführten Staat Selangor in diesem Monat antreten zu können. Wenn er die Wahl gewonnen hätte, wäre er wohl dort Regierungschef geworden. Selangor ist der reichste Staat des Landes.
Sodomie ist im hauptsächlich von Muslimen bewohnten Malaysia strafbar und wird mit bis zu 20 Jahren Haft geahndet. Anwar war angeklagt, im Jahr 2008 mit einem männlichen Berater Sex gehabt zu haben. 2012 war er vom High Court, dem dritthöchsten Gericht des Landes, freigesprochen worden. Die Regierung legte gegen diese Entscheidung Berufung ein.
Phil Robertson von Human Rights Watch sagte, der Prozess sei dazu bestimmt gewesen, Anwar aus der Politik herauszudrängen. Es sei ein schwarzer Tag für die Justiz des Landes, der gezeigt worden sei, wie hart ein freier und fairer Prozess sei, wenn politische Einflüsse im Spiel seien.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Rechte Gewalt in Görlitz
Mutmaßliche Neonazis greifen linke Aktivist*innen an
Deutungskampf nach Magdeburg
„Es wird versucht, das komplett zu leugnen“
Lohneinbußen für Volkswagen-Manager
Der Witz des VW-Vorstands
Aktionismus nach Magdeburg-Terror
Besser erst mal nachdenken
Polizeigewalt gegen Geflüchtete
An der Hamburger Hafenkante sitzt die Dienstwaffe locker
Mindestlohn feiert 10-jähriges Jubiläum
Deutschland doch nicht untergegangen