Maaßen und die AfD: Tagesspiegel gewinnt gegen BfV
Das Bundesamt für Verfassungsschutz muss Fragen zu Treffen seines Ex-Präsidenten mit AfD-Funktionären beantworten. Das entschied ein Kölner Gericht.
Mitarbeiter des Amtes dürften außerhalb des parlamentarischen Kontrollgremiums mit Dritten nur über Inhalte sprechen, die nicht geheimhaltungsbedürftig seien. Einem Auskunftsbegehren über solche Inhalte sei grundsätzlich zu entsprechen.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht Münster entscheiden müsste. Das BfV äußerte sich auf Anfrage zunächst nicht zu dem Beschluss.
Ein Redakteur des Tagesspiegels hatte das BfV um Auskünfte zu Treffen Maaßens mit AfD-Politikern gebeten. Darauf hatte dieser zuerst eine allgemeine Antwort bekommen. Auf eine erneute Bitte reagierte das Bundesamt nicht. Daraufhin stellte der Journalist beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag. Die Gespräche von Maaßen mit AfD-Politikern hatten im September zu Spekulationen über eine mögliche politische Nähe des Beamten zur AfD geführt.
Die beklagte Bundesrepublik Deutschland hatte geltend gemacht, dem Auskunftsbegehren stünden schutzwürdige Interessen entgegen. Es bestehe ein öffentliches Interesse an der Wahrung der Vertraulichkeit, die der Aufgabenerfüllung des Amtes dienten. Ein unbefangener Austausch biete den Parlamentariern Einblick in die Tätigkeit des Amtes und sei vertrauensbildend.
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