MLPD verliert gegen Volker Beck: Revolutionäre Vorhut gescheitert

Vor dem Hamburger Landgericht unterliegt die Kleinstpartei MLPD gegen den grünen Ex- Bundestagsabgeordneten Volker Beck.

ein lachender Mann mit Konfetti auf dem Revers

Volker Beck: Da lacht er Foto: dpa

BERLIN taz | Sie ist eines der letzten Überbleibsel der kuriosen K-Gruppen-Bewegung der siebziger Jahre: die MLPD. Auch wenn sie sich nicht gerade unbescheiden als „politische Vorhutorganisation der Arbeiterklasse in Deutschland“ bezeichnet, hält sich die Relevanz der in Gelsenkirchen ansässigen Politfolkloretruppe arg in Grenzen. Irgendwie muss der an Mao und Stalin orientierte Marxismus-Leninismus in den vergangenen Jahrzehnten wohl aus der Mode gekommen sein: Bei der Bundestagswahl im September landete die Partei bei 0,1 Prozent, also unter der Wahrnehmungsgrenze.

Dabei hatten sich die Möchtegernrevolutionäre im Wahlkampf solche Mühe gegeben: Die ganze Republik hatten sie mit ihren Parolen voll plakatiert – und außerdem noch ein kämpferisches „internationalistisches Bündnis“ von angeblich 16 Organisationen geschmiedet.

Was eigentlich nicht weiter bemerkenswert wäre, wenn sich unter den diversen politischen Irrlichtern in ersten Veröffentlichungen nicht auch die Volksfront zur Befreiung Palästinas (PFLP) befunden hätte. Denn die führen die EU und die USA aus gutem Grund auf ihren Listen von Terrororganisationen. Und da ist dann auch mal Schluss mit lustig.

Zum Leidwesen der MLPD skandalisierte der damalige grüne Bundestagsabgeordnete Volker Beck im Wahlkampf die unappetitliche Verbindung. Und handelte sich damit gemeinsam mit der Jüdischen Allgemeinen Mitte September zunächst erstaunlicherweise eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg ein. „Das ist ein wichtiger Erfolg gegen die Diffamierung der Internationalistischen Liste/MLPD und die Versuche Becks, sie zu kriminalisieren“, jubilierte damals die MLPD-Vorsitzende Gabi Fechtner.

Doch das war zu früh gefreut. Wie jetzt bekannt geworden ist, hat das Hamburger Landgericht die einstweilige Verfügung am vergangenen Freitag wieder aufgehoben und den entsprechenden Antrag der MLPD zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens gehen zu ihren Lasten. Schließlich sei unbestreitbar, dass der stalinistische Trachtenverein und seine „Internationalistische Liste“ die PFLP unterstützen würden. „Ich kann nun wieder unbekümmert die Kumpanei der MLPD mit der Terrororganisation PFLP offen kritisieren“, äußerte sich Volker Beck gegenüber der taz zufrieden.

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