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Loveparade-Katastrophe in DuisburgTag der Entscheidung

Der Loveparade-Prozess könnte am Dienstag eingestellt werden. Echte Konsequenzen für die Mitarbeiter der Stadtverwaltung bleiben dann aus.

„Multikausales Geschehen“: Für die 21 Toten und 652 Verletzten könnte Gerechtigkeit ausfallen Foto: Martin Gerten/dpa

Die Staatsanwaltschaft könnte den Prozess wegen der Duisburger Loveparade-Katrastrophe von 2010 mit 21 Toten und 652 Verletzten am Dienstag einstellen. Das hieße: keine Konsequenzen für die Mitarbeiter*innen der Duisburger Stadtverwaltung. Drei Beschäftigten der Firma Lopavent des Veranstalters Rainer Schaller drohen dagegen Zahlungen von etwa 7.000 Euro.

Grund für die Loveparade-Katastrophe vom 24. Juli 2010 war nach Ansicht des Duisburger Landgerichts ein „multikausales Geschehen“. Zwar sei es richtig gewesen, die Mit­arbeiter*innen von Stadt und Lopavent vor Gericht zu stellen, erklärte der Vorsitzende Richter Mario Plein. Die individuelle Schuld sei jedoch nur „gering bis mittelschwer“.

Ausdrücklich kritisierte Richter Plein dagegen das Vorgehen der Polizei: Die habe den einzigen Zugang aus dem engen, niedrigen Tunnel, der zum Veranstaltungsgelände führte, mit einer Kette aus Beamten abgesperrt. Außerdem sei ein Polizeiwagen in das Gedränge gefahren und habe so die Massenpanik verstärkt.

Verantwortliche Polizeiführer mussten sich dennoch nie vor Gericht verantworten: Schon unmittelbar nach der Katastrophe hatte Nordrhein-Westfalens damaliger Innenminister Ralf Jäger (SPD) erklärt, die Polizei treffe keine Schuld. Auch Veranstalter Schaller und Duisburgs CDU-Oberbürgermeister Adolf Sauerland, der mit dem Event Werbung für seine Stadt machen wollte, wurden nicht angeklagt. Beide hätten sich nicht mit konkreten Planungen beschäftigt – „strafrechtlich“ treffe sie keine Schuld. Viele der als Nebenkläger*innen auftretenden Angehörigen der Opfer sind deshalb enttäuscht und sprechen von einem „Alibiprozess“.

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