Loveparade-Prozess in Duisburg: Sieben mal eingestellt

Enttäuschung für die Hinterbliebenen: Der Prozess um die Loveparade-Katastrophe mit 21 Toten ist für die meisten Angeklagten zu Ende. Bestraft werden sie nicht.

Blick auf eine Wand, mit Treppe davor, mit Blumen und Bildern

Blick auf den Ort der Katastrophe von Duisburg Foto: dpa

DÜSSELDORF/DUISBURG dpa | Achteineinhalb Jahre nach der Loveparade-Katastrophe mit 21 Toten hat das Duisburger Landgericht das Strafverfahren gegen sieben von zehn Angeklagten eingestellt. Für sie ist der Prozess ohne Strafen und Auflagen beendet. Das gab das Gericht am Mittwoch in Düsseldorf bekannt. Drei Angeklagte, die eine Geldauflage in Höhe von etwa 10 000 Euro hätten zahlen sollen, hatten eine Einstellung abgelehnt. Gegen sie geht der Prozess nun weiter.

Bei der Loveparade im Juli 2010 in Duisburg wurden in einem Gedränge 21 junge Menschen zu Tode gedrückt und mehr als 650 verletzt. Der Prozess hatte im Dezember 2017 begonnen. Allen Angeklagten waren unter anderem fahrlässige Tötung und schwere Planungsfehler vorgeworfen worden.

Das Gericht hatte Mitte Januar die Einstellung vorgeschlagen. Die individuelle Schuld der Angeklagten sei gering oder allenfalls als mittelschwer anzusehen. Neben Planungsfehlern sieht das Gericht ein kollektives Versagen vieler Personen am Veranstaltungstag als mitverantwortlich für das Unglück.

Mehrere Nebenklage-Anwälte hatten die Einstellung vorab kritisiert. Nach wie vor bestehe ein öffentliches Interesse an einer Aufklärung, argumentierten sie. Der Vater eines getöteten Loveparade-Besuchers hatte sich unmittelbar vor der Entscheidung des Gerichts am Mittwoch noch gegen die Einstellung des Verfahrens gestemmt und dem Gericht Fehler vorgeworfen.

Verjährung als Einstellungsgrund

Unter den sieben Beschuldigten, für die der Prozess nun endet, sind sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg sowie ein Mitarbeiter des Loveparade-Veranstalters Lopavent. Die drei Angeklagten, für die der Prozess weitergeht, waren ebenfalls bei Lopavent beschäftigt.

Als einen Grund für ihre Zustimmung zur Einstellung hatte die Staatsanwaltschaft den Umstand genannt, dass am 28. Juli 2020 die Verjährung eintritt. Das nach dem Gesetz für ein Urteil erforderliche Beweisprogramm könne bis dahin auch bei größter Anstrengung nicht absolviert werden. So müssten die meisten der im zentralen Sachverständigengutachten genannten 575 Zeugen noch vernommen werden. In den vergangenen 14 Monaten hat das Gericht 59 Zeugen und 8 Sachverständige vernommen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.