■ Literaturtip: Babybuch für Lesben und Schwule
„Bevor Lesben und Schwule Strampelanzüge und einen Kinderwagen einkaufen oder mit dem Pflegekind Möbel fürs Kinderzimmer aussuchen, müssen einige Hürden überwunden werden“, heißt es im Vorwort des „Lesbisch- schwulen Babybuchs“. Viele Lesben und Schwule begraben den Kinderwunsch gleich ganz, weil sie mit zu vielen Schwierigkeiten rechnen.
Dabei ist manches viel leichter als gedacht: Für Lesben, die durch künstliche Befruchtung ein Kind bekommen wollen, schildert der Rechtsratgeber, wie verblüffend einfach Selbstinsemination ist. Benötigt werden mindestens drei Milliliter Sperma. Mit Hilfe einer Portiokappe, die sonst zu Verhütungszwecken vor den Gebärmutterhals geschoben wird, wird das Sperma auf den Weg gebracht.
Den gleichen Zweck erfüllt ein mit Sperma gefülltes Kondom, das vor dem Muttermund umgestülpt wird. Da nach dem Embryonenschutzgesetz nur Ärzte eine künstliche Befruchtung durchführen dürfen und sich Helfer strafbar machen, sollten Frauen die Selbstinsemination alleine durchführen. Denn sie selbst bleiben straflos.
Es klingt etwas makaber, aber wer sich nicht selbst einen Spender suchen will, kann sich von der Sperm Bank of California auch tiefgefrorenes Sperma zuschicken lassen. Wer diesen Weg wählt, erspart sich immerhin rechtliche Unsicherheiten. Denn auch eine vertragliche Vereinbarung mit dem Samenspender, daß er weder Rechte noch Pflichten habe, ist juristisch wertlos.
Wer lieber ein Kind adoptieren oder in Pflege nehmen will, wird detailliert über das rechtliche Procedere informiert. Berichte über die Erfahrungen lesbischer und schwuler Pflegeeltern machen das Buch lebendig. Allerdings dreht sich auch hier alles um Rechtsfragen, wer etwas über die Tücken des Zusammenlebens im Alltag erfahren will, wird nicht fündig.
Die praktischen Beispiele von Pflegeeltern zeigen, daß sich Hartnäckigkeit gegenüber Behörden durchaus lohnt. So gelang es einem offen lesbischen Paar in Hamburg, eine Adoptionserlaubnis zu bekommen. Weil Lesben als „Sonderfall“ galten, mußten die beiden Psychotherapeutinnen zwar ein Gespräch mit einer Psychologin über sich ergehen lassen, doch im Abschlußbericht wurden sie als Paar positiv bewertet. Anders als bei Ehepaaren kann allerdings nur eine Person die Adoptionserlaubnis erhalten.
Neben Hinweisen auf die Rechtslage in anderen europäischen Ländern enthält das Handbuch zudem Literaturhinweise und Adressen von Beratungsstellen. Lediglich ein Stichwortregister fehlt. win
Uli Streib (Hrsg.): „Das lesbisch-schwule Babybuch. Ein Rechtsratgeber zu Kinderwunsch und Elternschaft“. Querverlag, 24,80 Mark
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