Linke: Geschädigter Ruf
Die Linksfraktion im Bundestag klagt gegen ihre Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Das behindere die Abgeordneten in der Ausübung ihres Mandats.
Die Linksfraktion und ihre Abgeordneten sollen nicht mehr vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Der Abgeordnete Bodo Ramelow und seine Fraktion haben deshalb gestern eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Mit der Organklage rügen sie eine Verletzung ihrer Rechte als Abgeordnete. Implizit wird aber auch die Beobachtung der ganzen Partei durch den Verfassungsschutz angegriffen.
Nach offizieller Darstellung sammelt das Bundesamt für Verfassungsschutz nur Informationen aus offen zugänglichen Quellen, also zum Beispiel aus Zeitungen. Nachrichtendienstliche Mittel, zum Beispiel Spitzel würden nicht benutzt. Die "Linken" bezweifeln das jedoch. Immerhin weigert sich der Verfassungsschutz, die gesammelten Informationen offenzulegen, weil sonst "Rückschlüsse auf die Arbeitsweise" des Amts möglich wären. In der 28-seitigen Klagebegründung, die der taz vorliegt, argumentiert Ramelow vor allem mit dem freien Mandat des Abgeordneten. Laut Grundgesetz ist ein Parlamentarier nur seinem Gewissen unterworfen, Weisungen seiner Partei sind ausgeschlossen, aber auch die Einflussnahme anderer Staatsgewalten sei verboten. Es dürfe keine staatlich gesteuerten "Abgeordnetendummies" geben, heißt es in dem Schriftsatz, den der Marburger Rechtsanwalt Peter Hauck-Scholz formuliert hat. Die Sphäre der Abgeordneten müsse "staatsfrei" bleiben.
Die Beobachtung durch den Verfassungsschutz stelle eine "Rufschädigung" und damit einen unzulässigen Eingriff ins freie Mandat dar. Es sei für überwachte Abgeordnente schwerer, mit Bürgern in Kontakt zu treten, wenn diese befürchten müssen, dann ebenfalls erfasst zu werden. Auch die Suche nach "tüchtigen Mitarbeitern" sei behindert.
Die Bundesregierung argumentiert, der Verfassungsschutz werde "ohne Ansehen der Person" tätig. Kein Extremist könne der Beobachtung des Amts entgehen, nur weil er ins Parlament gewählt wurde.
Die "Linken" halten Abgeordnete dagegen für besonders schutzwürdig. "Das Parlament ist dafür da, die Regierung zu kontrollieren. Es kann nicht sein, dass die Regierung über den Verfassungsschutz das Parlament kontrolliert", sagte gestern Vizefraktionschef Bodo Ramelow. Zumindest müsse das Parlament dafür eine besondere gesetzliche Vorschrift schaffen, die es bisher aber nicht gibt.
Aber auch mit gesetzlicher Grundlage halten es die "Links"-Abgeordneten für völlig unverhältnismäßig, ausgerechnet ihre Abgeordneten und ihre Fraktion zu überwachen. Immerhin habe sich die Linkspartei.PDS (und jetzt auch die mit der WASG fusionierte "Linke") im Parteiprogramm ausdrücklich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekannt. In den Parlamenten und sogar in Regierungen arbeite man "konstruktiv" mit. Die "Linke" vertrete zwar "wirtschaftspolitisch Positionen, die stärker auf ein lenkendes Eingreifen des Staates setzen", als die anderen Fraktionen. Da die Verfassung jedoch keine Wirtschaftsordnung vorschreibe, stehe die Linksfraktion damit voll "auf dem Boden des Grundgesetzes".
Siebzehn Jahre nach dem Ende der DDR dürfe es keinen "historischen Makel" mehr geben, betonte Fraktionschef Gysi, zumal die DDR-Staatslenker längst keine verantwortlichen Positionen mehr inne hätten.
Bei einem Erfolg der Klage käme dies auch den NPD-Abgeordneten in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern zugute. Auf entsprechende Fragen reagierte Gysi gestern jedoch genervt. Die NPD sei mit der "Linken" nicht vergleichbar und gehöre verboten. Bis dahin könnten ihre Abgeordneten mit einem speziellen Gesetz auch vom Verfassungsschutz überwacht werden.
Bodo Ramelow klagt parallel schon seit Längerem beim Verwaltungsgericht Köln auf Offenlegung seiner Akten. Dieses Verfahren soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.
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