Schlechter als Tebartz-van Elst kann ein katholischer Hirte nicht wirken. Bei der Bistumsbesetzung kann die Kirche nun zeigen, wie ernst sie Erneuerung meint.
Die hohen Kosten seines neuen Bischofssitzes in Limburg ließen selbst den Papst stutzig werden. Nun muss van Elst mit einer längeren Amtspause rechnen.
Der Bischof muss blechen: Das Amtsgericht Hamburg hat das Strafverfahren gegen Franz-Peter Tebartz-van Elst zwar eingestellt. Der muss aber 20.000 Euro zahlen.
Das Amtsgericht Hamburg will das Verfahren gegen den Limburger Bischof wegen eines Erste-Klasse-Flugs einstellen. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders.
Bischöfe sollen in der teuren Limburger Residenz künftig nicht wohnen. Nach „Spiegel“-Berichten wird über eine Nachnutzung diskutiert – auch ein Flüchtlingsheim ist denkbar.
Papst Franziskus verordnet dem umstrittenen Bischof eine Auszeit. Vorerst leitet Generalvikar Rösch die Diözese. Ob Tebartz-van Elst zurückkommt, ist offen.
Alles wartet auf ein Machtwort zum Fall Tebartz-van Elst. Doch Franziskus lässt sich Zeit. Derweil packt der Architekt aus: Der Bischof wusste über die Baukostenhöhe Bescheid.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat einen Strafbefehl gegen Bischof Tebartz-van Elst beantragt. Es geht um Recherchen des „Spiegel“ und eine Indienreise des Bischofs.