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Skandalbischof Tebartz-van ElstGericht will Verfahren einstellen

Das Amtsgericht Hamburg will das Verfahren gegen den Limburger Bischof wegen eines Erste-Klasse-Flugs einstellen. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders.

HAMBURG dpa | Das Hamburger Amtsgericht will das Verfahren gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst wegen falscher eidesstattlicher Versicherungen gegen eine Geldauflage einstellen.

Allerdings sieht die Staatsanwaltschaft nach wie vor ausreichend Grund, an dem Verfahren festzuhalten, sagte die Sprecherin der Anklagebehörde, Nana Frombach.

Die Hamburger Ankläger hatten beim Amtsgericht einen Strafbefehl gegen den derzeit beurlaubten Tebartz-van Elst beantragt. Er soll im Zusammenhang mit einem Erste-Klasse-Flug nach Indien zwei eidesstattliche Falschaussagen gemacht haben. „Bei derzeitigem Sachstand sehen wir keinen Anlass, unsere Entscheidung zu ändern“, sagte Frombach. Die Staatsanwaltschaft sei aber im Austausch mit dem Amtsgericht.

Nach Angaben des Berliner Tagesspiegels hatte das Amtsgericht den Antrag auf Strafbefehl geprüft und angeregt, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Die Höhe dieses Betrags nannte Frombach nicht. Tebartz-van Elst müsste der Einstellung des Verfahrens ebenso zustimmen wie die Staatsanwaltschaft.

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3 Kommentare

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  • Wie hoch soll denn die Geldstrafe sein, dass er es spührt? Die müsste ja mindestens den Hamburger Haushalt Schuldenfrei machen, ansonsten ist das ja keine Strafe wenn er es aus der Portokasse zahlen kann.

     

    Dann lieber Gerichtsverfahren und Bewährung, ist zwar teurer, aber Zumindest spührt er es.

  • G
    Gast

    Warum einstellen? Falschaussage ist Falschaussage. Und das dann noch an Eides Statt. Nur weil er Bischof ist? Kann ja wohl nicht wahr sein. So langsam sollte man davon weg kommen, dass es Menschen gibt, die gleicher sind als andere und den Strafen, die jeder andere, unbekannte Bürger bekommen würde, entgehen können. Nur weil sie nen bekannten Namen tragen. Unfassbar. Er gehört, wie Lieschen Müller auch, für seine Straftat, den das ist eine Falschaussage halt, gerade stehen. Ohne Einschränkungen.

    • P
      PeterWolf

      @Gast:

      Eigentlich müsste er beim Eid ja auf Gott geschworen haben.

      Dann würde es als Strafe doch völlig ausreichen, ihn zu exkommunizieren. :-)