KiK kooperiert mit Gewerkschaften

Der Textildiscounter will sich mit einer Vereinbarung für Zulieferer in Pakistan ans Lieferkettengesetz halten

Von Hannes Koch

Um dem deutschen Lieferkettengesetz gerecht zu werden, peilt der Textildiscounter KiK Abkommen zwischen seinen Zulieferfabriken in Pakistan und den dortigen Gewerkschaften an. Damit könnten sich die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten verbessern. „Die Initiative von KiK geht in die richtige Richtung“, sagte Miriam Saage-Maaß vom Europäischen Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte (ECCHR). „Aber sie ist nur der Anfang, sie muss auch umgesetzt werden.“

Ein erstes Abkommen hat der Nationale Gewerkschaftsverband Pakistans (NTUF) im Februar mit einem KiK-Zulieferer unterschrieben. In dem Text, der der taz vorliegt, verpflichtet sich die Firma, der Gewerkschaft während der Arbeitszeit Kontakt zu den Beschäftigten zu gestatten, was normalerweise nicht erlaubt wird. Außerdem wollen beide Seiten ein gemeinsames Gremium gründen, um die Vereinbarung umzusetzen und Konflikte zu schlichten. Diese Zusagen gehen über das pakistanische Arbeitsrecht hinaus.

Der Zulieferer garantiert unter anderem, dass die Mitarbeitenden den gesetzlichen Mindestlohn, eine Kranken- und Unfallversicherung, Überstunden- und Feiertagszuschläge, 24 Tage bezahlten Urlaub und bezuschusstes Kantinenessen erhalten. Mit diesem von KiK angestoßenen Abkommen sei der Textildiscounter ein „Vorreiter im Vergleich zu anderen Auftraggebern“, sagte Saage-Maaß. „Der Wert bestünde auch darin, dass sich das Management der Zulieferfabrik auf die Kooperation mit einer Gewerkschaft einlassen muss.“ Das ECCHR drängt Unternehmen wie KiK seit Jahren, die Arbeits- und Umweltbedingungen in ihren weltweiten Zulieferfirmen zu verbessern. So unterstützte es die Klage von ArbeiterInnen, die beim Brand des pakistanischen KiK-Lieferanten Ali Enterprises 2012 zu Schaden kamen.

Vorsichtig optimistisch ist jetzt auch Markus Krajewski, Jurist der Universität Erlangen-Nürnberg. Wenn die neue Vereinbarung „effektive Mechanismen zur Überwachung“ vorsieht, könne sie einen „großen Fortschritt“ darstellen. Potenziell sei ein solches Abkommen ein „wichtiges Instrument“, um das deutsche Lieferkettengesetz und die Richtlinie der Europäischen Union einzuhalten, sagte Krajewski.

Diese Regeln verlangen von hiesigen Unternehmen, sich um die Menschenrechte der Beschäftigten der Zulieferer zu kümmern. Mit Abkommen wie dem, das KiK anpeilt, können die europäischen Auftraggeber ihren Verpflichtungen nachkommen. „Eine entsprechende Vereinbarung streben wir mit allen 23 pakistanischen Lieferanten an“, sagte KiK-Manager Ansgar Lohmann. „Unseres Wissens ist dies die erste derartige Vereinbarung zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften in der Textilindustrie Pakistans.“

Wobei der Prozess im Fluss ist. Zwischen dem Gewerkschaftsverband NTUF und dem Zulieferer, der das Abkommen als Erster unterschrieb, gibt es nun Streit – unter anderem über die Entlassung von Beschäftigten. Deshalb sieht Gisela Burckhardt von der Organisation Femnet im Augenblick eher Schwierigkeiten. Sie bezweifelt auch, dass alle KiK-Zulieferer in Pakistan bereit sind, NTUF als Partner zu akzeptieren. Der Gewerkschaftsverband, Femnet und das ECCHR haben im vergangenen Jahr untersucht, wie es in den pakistanischen Fabriken aussieht, die etwa für Aldi, C&A, Inditex, KiK, P&C, Primark und Tom Taylor arbeiten. NTUF-VertreterInnen kamen nach Deutschland, um mit hiesigen Auftraggebern zu sprechen. Das KiK-Abkommen ist das bisher weitestgehende Ergebnis dieser Bemühungen.

Zu den Vorwürfen von Wirtschaftsverbänden, das Lieferkettengesetz schaffe vor allem Bürokratie, sagte Saage-Maaß: „Ein solcher Prozess ist aufwendig, aber keine unnütze Bürokratie. Wenn er funktioniert, kann er helfen, Missstände der Globalisierung zu beseitigen.“