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Liederdemo in HitzackerSingen bleibt straffrei

Politiker und Medien überboten sich nach einer Liederdemo vor dem Haus eines Polizisten mit Gewaltvorwürfen. Nun werden die Ermittlungen eingestellt.

Auslöser der Liederdemo war dieser Polizeieinsatz am Gasthof Meuchefitz im Februar 2018 Foto: Indymedia/Creative Commons

Göttingen taz | Die Aufregung war groß. Nach einer Demonstration von Atomkraftgegnern vor dem Haus eines Polizeibeamten in Hitzacker am 18. Mai des vergangenen Jahres überschlugen sich Medien und Politiker mit Gewaltvorwürfen. Im Anschluss an eine friedliche Demonstration in Gorleben im Rahmen der „Kulturellen Landpartie“ waren 60 bis 70 Personen, darunter auch Straßenmusiker, am fraglichen Abend ins 30 Kilometer entfernte Hitzacker gezogen.

Vor dem Haus des Polizisten Olaf H. hissten die Demonstranten eine Fahne mit dem Emblem der syrisch-kurdischen Miliz YPG, andere befestigten am Carport prokurdische Flaggen. Gleichzeitig wurden Sprechchöre und Lieder angestimmt. Im Gebäude befanden sich zu diesem Zeitpunkt seine Frau und die Kinder des Paares. H. selbst war in Gorleben eingesetzt

H. gehört zur Staatsschutzabteilung der Polizei Lüneburg. Der „übermotivierte“ Beamte habe seit Monaten linke Projekte malträtiert, begründeten Aktivisten damals die Demo. Und er sei auch an einem Einsatz im Februar 2018 im wendländischen Gasthof Meuchefitz beteiligt gewesen, als eine teils mit Maschinenpistolen bewaffnete Hundertschaft ein YPG-Transparent von der Kneipenfassade entfernte. Daraufhin veröffentlichten linksradikale Internetforen H.s Namen und seine Adresse.

Nach dem Absingen von zwei oder drei Liedern zogen sich die Demonstranten zurück – und gerieten kurz darauf an einem Bahnübergang mit zwischenzeitlich aus Gorleben abgezogenen Polizisten aneinander. Die Beamten hätten ohne Vorwarnung auf die Menschen eingeschlagen, schilderten Beteiligte den Angriff. Von den Polizisten sei nur H. unvermummt gewesen, er „trat in Rage auf am Boden liegende Personen ein“. Mehrere Menschen seien verletzt, andere teils mit Kabelbindern gefesselt bis in die Morgenstunden in einem Polizeikessel festgehalten worden.

Erst hat uns die Polizei verprügelt, und dann wurden wir auch noch von Politikern und Medien verleumdet

Sabine F., Beteiligte an der Singdemo

Die Polizei sprach lediglich von „Handgreiflichkeiten und Widerstandshandlungen“ und meldete vier leicht verletzte Personen. In den Mittelpunkt ihrer noch in der Nacht verschickten Pressemitteilung stellte die Polizeiinspektion Lüneburg aber die Protestaktion am Haus von H. Dort habe es eine „neue Qualität der Gewalt gegenüber der Polizei“ gegeben: „Durch lautstarke Stimmungsmache, Anbringen von Bannern und ihre Vermummung versuchten die Personen die allein anwesende Familie des Polizeibeamten einzuschüchtern.“

„60 Vermummte stürmen Privatgrundstück eines Polizisten“, schlagzeilte daraufhin die Welt. In der Bild-Zeitung hieß es: „Die Krawallmacher wollten den Polizisten und seine Familie einschüchtern – eine neue Dimension der Gewalt!“ Bebildert waren Medienberichte teils mit Archivfotos vermummter und Steine werfender „Chaoten“.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) war mit einem Urteil schnell zur Stelle. „Wenn nun aber Polizeibeamte und ihre Familien zu Hause angegriffen werden, ist eine neue Dimension von Gewalt erreicht“, sagte er. „Menschen, die Gewalt gegen Polizisten und ihre Familien verüben, sind keine Aktivisten, sondern Straftäter.“

Amtskollege Boris Pistorius aus Niedersachsen (SPD) wollte nicht zurückstehen: „Ich bin absolut davon entsetzt. Das ist eine unfassbare Grenzüberschreitung“, schrieb er bei Facebook. Und Annegret Kramp-Karrenbauer, seinerzeit noch Generalsekretärin der CDU, befand, der Rechtsstaat dürfe sich das Einschüchtern und Schikanieren von Polizisten nicht bieten lassen.

Gegen 64 mutmaßlich Beteiligte am Singsang wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet – unter anderem wegen Land- und Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Widerstand und versuchter Nötigung.

Monatelang ermittelte die Lüneburger Staatsanwaltschaft. Ergebnis: Die Vorwürfe sind haltlos. Alle Verfahren seien eingestellt, sagte Behördensprecherin Wiebke Bethke der taz. Wegen einer anhängigen Beschwerde des Polizisten ist der Fall aber noch nicht formell abgeschlossen.

Friedliche Zusammenkunft

In einem internen Vermerk der Staatsanwaltschaft, aus dem die lokale Elbe-Jeetzel-Zeitung zitierte, heißt es, die Anfangsverdächtigungen hätten sich „nicht zu einem hinreichenden Tatverdacht verdichtet“. So seien die lauten Tackerschläge beim Anbringen der Wimpel an dem Carport keine Gewalttätigkeit gegen Sachen oder eine Bedrohung von Menschen. Zudem sei fraglich, ob die „Substanzverletzung“ am Carport überhaupt die Erheblichkeitsgrenze für eine Sachbeschädigung überschritten habe.

Überhaupt sei die Zusammenkunft am Haus des Polizisten offensichtlich friedlich verlaufen, „so dass es an einem nach außen erkennbar friedensstörenden, also gewaltbereiten Willen“ gefehlt habe. Der Tatbestand des Hausfriedensbruchs greife nicht, weil das Grundstück frei zugänglich gewesen sei.

Den Betroffenen reicht eine Verfahrenseinstellung nicht aus. Sie fordern nun eine Entschuldigung der Innenminister. „Erst hat uns die Polizei verprügelt und dann wurden wir auch noch von Politikern und Medien verleumdet“, sagt Sabine F., eine der an der Singdemonstration Beteiligten.

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3 Kommentare

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Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

Wir machen Silvesterpause und schließen ab Montag die Kommentarfunktion für ein paar Tage.
  • Na - das nenn ich mal historische Kontinuität. Newahr. Normal.

    In die Justizgeschichte ging Laepple ein, als er für eine von ihm im Oktober 1966 als AStA-Vorsitzender verantwortete Demonstration gegen die Fahrpreiserhöhungen der Kölner Verkehrs-Betriebe aufgrund der Sitzblockaden als Rädelsführer wegen geistiger Nötigung verurteilt wurde. Der Rechtsstreit ging nach einem ersten Freispruch des Landgerichts Köln bis zum Bundesgerichtshof, dessen 2. Strafsenat den Freispruch aufhob und den Fall zur Neuverhandlung an das Landgericht Wuppertal zurückverwies.[2] Zur Begründung hieß es seinerzeit: „Die Anerkennung eines Demonstrationsrechts in dem von der Strafkammer angenommenen Maße liefe auf die Legalisierung eines von militanten Minderheiten geübten Terrors hinaus.“ Der Vorsitzende Richter des Senats, Paulheinz Baldus, wurde in einem späteren Verfahren gegen Euthanasieärzte wegen seiner eigenen NS-Vergangenheit von der Verteidigung als befangen abgelehnt und trat daraufhin noch vor der Entscheidung in den Ruhestand. Erst das Bundesverfassungsgericht hob entsprechende Urteile gegen die Friedensbewegung der 1970er Jahre auf.[3][4]



    de.wikipedia.org/wiki/Klaus_Laepple



    & Däh



    “Klaus Laepple (* 18. Dezember 1939 in Aachen) ist ein deutscher Unternehmer und Spitzenfunktionär in der Tourismusbranche. Bekannt wurde er bereits in den 1960er Jahren als Kölner Studentenvertreter.“

    Ha no. Kinder werden Leutz.



    Na - Si’cher dat. Dat wüßt ich ever.



    Da mähtste nix.

    Aber besser Geht immer.



    Flurfunk Karlsruhe einst. Doch Doch😈



    “Herr Kollege - ich bitte Sie. Sie wollen morgens los - Senatsberatung ist für 11 Uhr terminiert - & Däh …da sitzen vor ihrer Ausfahrt 20 - 30 Baghwannis in ihren orangen Strampelanzügen.



    Trommeln - Tanzen & …öh Singen!



    Ich bitt Sie - das soll keine Gewalt sein!“



    (Flurfunk aus!) Ja! Nicht nur ne feine Parallele. Nein! Es war auch denkbar knapp. Damals.



    & Däh



    “Ein zweiter Prozess vor dem Landgericht Wuppertal fand jedoch wg Amnestie nicht mehr statt.“

    • @Lowandorder:

      & Womer grad am Fiere & Plöppen sinn

      Ne Folie für Phiilpp Amthor & Co.



      “Während seines Studiums interessierte sich Laepple bald für Studentenpolitik an der Universität. Er war Mitglied der CDU und des RCDS.[1] 1965 wurde er zum AStA-Vorsitzenden gewählt und behielt dieses Amt bis 1968. Vom Studentenparlament wurde er von 1965 bis 1971 in den Senat der Hochschule entsandt. Von 1966 bis 1970 war er Vorsitzender des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen des VDS. Laepple setzte sich für eine kooperative liberale Studentenpolitik ein und gründete zu diesem Zweck trotz seiner oben genannten Mitgliedschaften die Kölner Studenten Union, aus der 1968 die Deutsche Studentenunion, deren erster Vorsitzender er wurde, und später der Sozialliberale Hochschulverband (SLH) hervorging.…“

      Na bitte. So geht’s doch auch. Newahr.



      Als‘te noch gefahrlos mit den Mützchen-Jungs vom RCDS - im Charlies nen Bier zischen konntest.



      & Däh! die den (späteren MPi) &



      Stahlhelmer Walli Wallmann - so derart 💩 fanden. Daß sie unsittliche Anträge der …öh vorübergehenden CDU-Mitgliedschaft unterbreiteten. 👹.



      Na - Si’cher dat. Dar wüßt ich ever.



      Doch Doch. Um dieses asiFlacheisen bereits als CDU-Bezirksvorsitzenden zu verhindern. Waren das noch Zeiten😎



      Im Charlies - Kerle Kerle. Gelle.

      kurz - Da liegt die Latte 😈



      Normal - Schonn. Gellewelle.



      Ha no. Philipp - hau rein. Wollnich.



      Njorp.

  • Der "Vorfall" ist inzwischen musikalisch verarbeitet worden



    Gerd Schinkel: "Hupkonzert"



    www.youtube.com/watch?v=p3A5VWNvQiU