Leistungsschutzrecht für Autoren: Freie wollen mitreden
Das Urheberrecht bootet Autoren aus, bemängelt der Journalisten-Verband "Freischreiber". Ein Urheberpersönlichkeitsrecht könnte Abhilfe schaffen.
"Ihr seid doch die böse Content-Industrie!" Solche Sätze hat die freie Journalistin Eva-Maria Schnurr, stellvertretende Vorsitzende des Verbandes Freischreiber, zuletzt immer wieder zu hören bekommen.
"Nein", sagt sie dann, "sind wir nicht. Wir sind die Urheber." Solche Wortwechsel sind ein Symptom dafür, dass in der Auseinandersetzung um das Urheberrecht ausgerechnet die Urheber eine geringe Rolle spielen.
Im Journalismus liege das zum einen daran, dass die Verlage, also die Verwerter, versuchten, sich "in die Rolle der Urheber zu drängen", so Schnurr. Zum anderen seien "die Urheber, ohne die die Verwerter ja gar nichts zu tun hätten, bisher zu leise gewesen".
Um ihnen eine Stimme zu geben, haben die Freischreiber nun ein Positionspapier veröffentlicht. Ein weiterer Anlass ist die 2012 geplante Novelle des Urheberrechts - der sogenannte Dritte Korb.
Im ihrem Positionspapier betonen die Freischeiber, dass die Urheberrechtsnovelle vor zehn Jahren "nichts gebracht" habe: "Die Verlage ignorieren frech", was dort festgelegt sei, indem sie Autoren Verträge vorlegen, die denen "nur noch die ,Wahl' lassen, entweder der Totalabtretung ihrer Rechte zuzustimmen oder jegliche Arbeitsmöglichkeit zu verlieren".
De facto enteignen die Verlage die Leistungserbringer - was sie in ihrer Argumentation für das Leistungsschutzrecht, das sie im Dritten Korb verankern wollen, natürlich nicht erwähnen.
Die Freischreiber lehnen ein Leistungsschutzrecht ab. Sie fordern, "das Urheberpersönlichkeitsrecht wieder in den Mittelpunkt der Reformdebatten" zu rücken. Laut der entsprechenden Gesetzespassage hat "der Urheber das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist." Bisher weiß ein Autor oft nicht, an wen ein Verlag seinen Text weiterverkauft hat.
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