Leistungsschutzrecht Google: Alles andere als dröge
Wird Google zur Kasse gebeten? Zeitungsverleger und der Netzkonzern streiten übers Leistungsschutzrecht. Eine Entscheidung wurde vertagt.
BERLIN taz | Es ist der vorerst letzte Kampf der Giganten. Zwischen dem Internetkonzern Google und dem Verband deutscher Zeitungsverleger. Im Bundestag durften die beiden Kontrahenten am Montag noch einmal ihre Ansichten zum sogenannten Leistungsschutzrecht darlegen, bevor ein Gesetz womöglich im März beschlossen wird.
Auf der Tagesordnung standen die vermeintlich drögen „technischen Fragen“, doch die könnten das gesamte Gesetzesvorhaben noch kippen. Im Kampf um das Überleben im Internetzeitalter wollen die Verlage an den Millionengewinnen des Suchmaschinenbetreibers und Quasi-Monopolisten Google teilhaben.
Bei der Nachrichtensuche „GoogleNews“ werden Textausschnitte angezeigt, zusammen mit einem Link zum Artikel. Die Verlage profitieren so von den Lesern, die über Google auf ihre Seite kommen.
Textausschnitte zusätzlich vergüten
Dennoch wollen sie sich den Textausschnitt zusätzlich vergüten lassen – mit Hilfe eines sogenannten Leistungsschutzrechts. Ein Entwurf der schwarz-gelben Bundesregierung zielt neben Google auch auf Ersteller von Nachrichtensammlungen ab.
In der Anhörung am Montag ging es um den Programmiertext robots.txt, der unsichtbar in Webseiten eingebaut werden kann. Dadurch können Verlage bereits heute bestimmen, was Google und andere News-Sammler übernehmen sollen und was nicht.
So lasse sich etwa für jede einzelne Internetseite bestimmen, ob sie überhaupt erfasst werden soll, erläuterte der technische Direktor von Google, Wieland Holfelder. Auch ließen sich beispielsweise Bilder für die Google-Suche sperren.
Politiker von CDU und FDP äußern Bedenken
Thomas Höppner vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger kritisierte jedoch, die Vorgaben zur erlaubten Textnutzung könnten nicht noch weiter präzisiert werden. Zudem seien die Wünsche nicht verpflichtend für die News-Sammler.
Googles Technikleiter Holfelder sagte, die Verlage könnten darüber hinaus festlegen, welcher Kurztext über eine Internetseite direkt bei der Suche angezeigt werden soll. „Das kann die Suchmaschine übernehmen, muss sie aber nicht.“ Nur so lasse sich beispielsweise verhindern, dass Nutzer durch irreführende Kurztexte ungewollt auf Pornoseiten geleitet würden.
Über das Leistungsschutzrecht sollte der Bundestag eigentlich am Donnerstag entscheiden, der Punkt wurde jedoch von der Tagesordnung genommen. Politiker von CDU und FDP hatten zuvor Bedenken geäußert. Nun soll am Freitag die namentliche Abstimmung im Bundestag stattfinden.
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Polarisierung im Wahlkampf
„Gut“ und „böse“ sind frei erfunden
Werben um Wechselwähler*innen
Grüne entdecken Gefahr von Links
Nach Absage für Albanese
Die Falsche im Visier
Wahlverhalten junger Menschen
Misstrauensvotum gegen die Alten
Soziologische Wahlforschung
Wie schwarz werden die grünen Milieus?
Donald Trump zu Ukraine
Trump bezeichnet Selenskyj als Diktator