Lehrer-Meldeplattform der AfD: Datenschutz? Fehlanzeige
Bei ihrer Meldeplattform zur Denunziation AfD-kritischer Lehrer nutzt die Hamburger AfD eine datenschutzrechtliche Sonderstellung der Bürgerschaftsfraktionen.
„Wir sagen deshalb, liebe Leute, arbeitet euch nicht so sehr an dem Portal ab. Stärkt lieber die politische Bildung“, so der Erziehungswissenschaftler. „Es ist wichtig, die Ruhe zu bewahren, und nicht in Hysterie zu verfallen.“ Er schlägt vor, dass Lehrer im Unterricht die Frage, was Neutralität bedeutet und auch das umstrittene „Petz-Portal“ thematisieren. Auch nach Einschätzung von Juristen anderer Gewerkschaften wie dem Philologenverband ist die Gefahr, dass nun eine Disziplinar-Welle auf Lehrer zurollt, gering.
Doch die Verunsicherung entstehe eben auch durch das Nichtwissen darüber, was die AfD an Informationen speichert, sagt Dehnerdt. Zwar kursieren lustige Geschichten über Fake-Meldungen, doch AfD-Schulpolitiker Alexander Wolf teilte jüngst mit, ernste und scherzhafte Beiträge hielten sich „die Waage“.
Die FDP-Politikerin Anna von Treuenfels-Frowein nennt den Umgang der AfD mit dem Datenschutz „verantwortungslos“. Da die Betroffenen keine Informationen bekämen, seien sie nicht in der Lage, ihre Rechte zu wahren.
Den Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar erreichten denn auch bereits zahlreiche Eingaben zu diesem Problem. Doch er kann nach eigenem Bekunden nichts tun. Denn die Bürgerschaft gibt sich ihre Datenschutzverordnung selbst. Und es kommt noch ärger: So hat zwar die Bürgerschaft ein „Datenschutzgremium“ zur Kontrolle ihrer Verwaltung, doch die Fraktionen verantworten ihre Aktivitäten selbst. Die Sache gilt als juristischer Eiertanz.
„Der vorliegende Fall zeigt, dass die datenschutzrechtliche Sonderstellung den Schutz der Betroffenen durchaus erschwert“, sagt Caspar. Der Zweck dessen sei, die Parlamente vor einer externen behördlichen Kontrolle freizustellen. Dies funktioniere aber nur, wenn eine „maßvolle und eigenverantwortliche“ Wahrnehmung dieser Befugnisse geschehe.
Dennoch könnten die Fraktionen nicht tun, was ihnen beliebt. So haben Betroffenen – also hier die Lehrer – laut Caspar einen „datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch“ gegenüber den Fraktionen sowie einen Anspruch auf Löschung ihrer Daten. „Bürgerinnen und Bürger haben einen datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber der Fraktion“, bestätigt ein Sprecher der Bürgerschaftskanzlei.
Fredrik Dehnerdt, GEW-Hamburg
Ein Präzedenzfall fehlt noch
Die GEW wäre bereit, eines ihrer Mitglieder zu unterstützen, das diesen Anspruch in einem Präzedenzfall durchsetzen wollen würde. „Wenn ein Lehrer wissen möchte, ob in dem Portal etwas über ihn gespeichert ist, dann wäre die AfD verpflichtet, ihm das zu sagen“, sagt Dehnerdt. Und die Person könnte ein Verfahren einleiten, um die Löschung zu erreichen.
Die AfD-Fraktion konnte gestern auf die Frage, ob sie einem Lehrer, der danach fragt, Auskunft geben würde, ob über ihn eine Meldung eingegangen ist, „urlaubsbedingt“ keine Antwort geben. Der Abgeordnete Wolf ließ nur per Pressemitteilung wissen, seine Fraktion werde sich „die nötige Zeit nehmen“, alle Nachrichten „genauestens auszuwerten“. Näher wollte sich ein Sprecher nicht äußern.
Indes mahnt die FDP, Politiker seien besonders verpflichtet, das Datenschutzrecht einzuhalten. Und die Linke will die rechtliche Lage evaluieren. „Das Portal ist völlig indiskutabel“, sagt Justizsprecher Martin Dolzer. „Wir werden prüfen, welche Möglichen es über eine Individualklage hinaus gibt, dagegen vorzugehen.“ Dazu zähle auch eine Befassung der Bürgerschaft mit dem Thema.
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