Landtagswahl in Sachsen: Sachsen-AfD eingedampft
Nur 18 statt der geplanten 61 ListenkandidatInnen zugelassen: Zwei Monate vor der Landtagswahl stolpert die sächsische AfD über einen Formfehler.
Zum Verhängnis wird der AfD ihr umständliches Aufstellungsverfahren. Drei Tage brauchte sie im Februar im vogtländischen Markneukirchen, um die ersten 18 Plätze der Landesliste zu besetzen. Fünf Wochen später wurde an gleicher Stätte nochmals ein Parteitag einberufen, der über die verbleibenden Plätze beschloss.
Weil es bei beiden Terminen unterschiedliche Tagungsleitungen und unterschiedliche Wahlverfahren mit Einzel- und Blockabstimmungen gab, erkannte der Landeswahlausschuss nur die ersten 18 Kandidatenplätze an. Schon 2014 war dieses Problem aufgetaucht: Unter der damaligen Landesvorsitzenden Frauke Petry wurde es dadurch gelöst, dass man beim zweiten Parteitagstermin die ersten Kandidaten nochmals formal mitwählte.
Nur auf den ersten Blick deuten sich damit Parallelen zur Kommunalwahl am 26. Mai an, nach der die AfD in Sachsen ebenfalls Schwierigkeiten hatte, die errungenen Mandate zu besetzen. Denn Direktmandate sind ihr nicht zu nehmen – der Bestplatzierte eines Wahlkreises zieht in jedem Fall in den Landtag ein.
In Umfragen liegt die AfD nun etwa gleichauf mit der CDU bei 24 bis 26 Prozent der Wählerstimmen. Mit einem solchen Ergebnis am 1. September könnten sie etwa 30 der nominell 120 Landtagsmandate besetzen. Das wird der Alternative durchaus zugetraut.
Die neue Konstellation dürfte die Kontrahenten stimulieren, Wahlkreisbündnisse gegen die AfD zu schließen. Deren Landesvorsitzender Jörg Urban bezeichnete die Entscheidung des Landeswahlausschusses auch prompt als „verabredetes Komplott der Altparteien“, um den stärksten Mitbewerber zu schwächen. Die AfD werde dagegen klagen. „Jetzt erst recht“, sagte Urban.
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