Landgericht Hamburg urteilt gegen Google: Keine Sex-Fotos von Mosley
Die Suchmaschine darf keine intimen Bilder des Ex-Motorsportbosses mehr listen, entscheidet das Gericht. Google wird in Berufung gehen.
HAMBURG taz | Die Suchmaschine Google darf in ihren Suchergebnissen nicht mehr auf Sex-Bilder von Ex-Motorsportboss Max Mosley hinweisen. Das entschied am Freitag das Landgericht Hamburg. Das Urteil hat grundsätzliche Bedeutung, ist aber noch nicht rechtskräftig.
Der 73-jährige Max Mosley ist ein englischer Anwalt und Ex-Rennfahrer. Bis 2009 amtierte er als Vorsitzender des Welt-Automobilverbands FIA. 2008 berichtete die englische Zeitung News of the World über eine Sexorgie Mosleys, bei der er mit fünf Prostituierten sadomasochistische Rollenspiele inszenierte. Aus einem mehrstündigen Video dieses Treffens werden nun immer wieder Bilder veröffentlicht.
Anfangs wehrte sich Mosley, Sohn des englischen Faschistenführers Oswald Mosley, nur gegen die Behauptung, bei den Rollenspielen seien NS-Uniformen und KZ-Kleidung eingesetzt worden. Später versuchte er, jede Verbreitung der Bilder zu unterbinden. Zahlreiche Medien haben sich bereits verpflichtet, die Bilder nicht mehr zu drucken und im Internet zu zeigen. Teilweise wurden sie gerichtlich dazu verurteilt. Auch Google hatte auf Aufforderung von Mosley konkrete Seiten mit diesen Fotos für die Anzeige in Suchergebnissen gesperrt.
Da die Fotos aber immer wieder auf neuen Webseiten auftauchten, forderte Mosley von Google, Seiten mit diesen Bildern generell nicht mehr in Sucherergebnisse aufzunehmen. Google lehnte das ab, man wolle keine „Zensurmaschine“ werden, sagte ein Anwalt in der Verhandlung vor dem Hamburger Landgericht. Bisher habe Google nur (in Zusammenarbeit mit dem BKA) die Listung von Seiten mit Kinderpornographie verhindert.
Suchmaschine als „Störer“
Das Hamburger Landgericht verpflichtet Google nun, Seiten mit sechs konkreten Bildern in seinen Suchergebnissen nicht mehr anzuzeigen. Diese Fotos zeigten Mosley bei sexuellen Handlungen und stellten damit eine „schwere Verletzung seiner Intimsphäre“ dar, wie die Vorsitzende Richterin Simone Käfer sagte. Google hafte hier zwar nicht als Täter, da die Suchmaschine die Fotos ja nicht selbst ins Internet stelle, aber als „Störer“, weil Google den Weg zu diesen Seiten weise und damit für die Rechtsverletzung mitursächlich sei.
Google muss nun eine entsprechende Filtersoftware einsetzen. Im Verfahren hatte der Suchmaschinen-Konzern argumentiert, dass er keine entsprechende Software habe und seine Aufgabe auch nicht darin sehe, Zensurinstrumente zu schaffen. Wenn das Urteil bestehen bleibt, muss Google nun aber doch eine entsprechende Software entwickeln.
Das Urteil bedeutet in Deutschland Neuland. Google kann dagegen aber noch Berufung beim Oberlandesgericht Hamburg einlegen und hat dies am Freitag auch bereits angekündigt.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Nan Goldin in Neuer Nationalgalerie
Claudia Roth entsetzt über Proteste
Politikwissenschaftlerin über Ukraine
„Land gegen Frieden funktioniert nicht“
Scholz und Pistorius
Journalismus oder Pferdewette?
Krieg in der Ukraine
Kein Frieden mit Putin
Krieg in der Ukraine
Geschenk mit Eskalation
taz-Recherche zu Gewalt gegen Frauen
Weil sie weiblich sind