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Landgericht Hamburg urteilt gegen GoogleKeine Sex-Fotos von Mosley

Die Suchmaschine darf keine intimen Bilder des Ex-Motorsportbosses mehr listen, entscheidet das Gericht. Google wird in Berufung gehen.

Er will Ruhe in seiner Intimsphäre: Max Mosley. Bild: dpa

HAMBURG taz | Die Suchmaschine Google darf in ihren Suchergebnissen nicht mehr auf Sex-Bilder von Ex-Motorsportboss Max Mosley hinweisen. Das entschied am Freitag das Landgericht Hamburg. Das Urteil hat grundsätzliche Bedeutung, ist aber noch nicht rechtskräftig.

Der 73-jährige Max Mosley ist ein englischer Anwalt und Ex-Rennfahrer. Bis 2009 amtierte er als Vorsitzender des Welt-Automobilverbands FIA. 2008 berichtete die englische Zeitung News of the World über eine Sexorgie Mosleys, bei der er mit fünf Prostituierten sadomasochistische Rollenspiele inszenierte. Aus einem mehrstündigen Video dieses Treffens werden nun immer wieder Bilder veröffentlicht.

Anfangs wehrte sich Mosley, Sohn des englischen Faschistenführers Oswald Mosley, nur gegen die Behauptung, bei den Rollenspielen seien NS-Uniformen und KZ-Kleidung eingesetzt worden. Später versuchte er, jede Verbreitung der Bilder zu unterbinden. Zahlreiche Medien haben sich bereits verpflichtet, die Bilder nicht mehr zu drucken und im Internet zu zeigen. Teilweise wurden sie gerichtlich dazu verurteilt. Auch Google hatte auf Aufforderung von Mosley konkrete Seiten mit diesen Fotos für die Anzeige in Suchergebnissen gesperrt.

Da die Fotos aber immer wieder auf neuen Webseiten auftauchten, forderte Mosley von Google, Seiten mit diesen Bildern generell nicht mehr in Sucherergebnisse aufzunehmen. Google lehnte das ab, man wolle keine „Zensurmaschine“ werden, sagte ein Anwalt in der Verhandlung vor dem Hamburger Landgericht. Bisher habe Google nur (in Zusammenarbeit mit dem BKA) die Listung von Seiten mit Kinderpornographie verhindert.

Suchmaschine als „Störer“

Das Hamburger Landgericht verpflichtet Google nun, Seiten mit sechs konkreten Bildern in seinen Suchergebnissen nicht mehr anzuzeigen. Diese Fotos zeigten Mosley bei sexuellen Handlungen und stellten damit eine „schwere Verletzung seiner Intimsphäre“ dar, wie die Vorsitzende Richterin Simone Käfer sagte. Google hafte hier zwar nicht als Täter, da die Suchmaschine die Fotos ja nicht selbst ins Internet stelle, aber als „Störer“, weil Google den Weg zu diesen Seiten weise und damit für die Rechtsverletzung mitursächlich sei.

Google muss nun eine entsprechende Filtersoftware einsetzen. Im Verfahren hatte der Suchmaschinen-Konzern argumentiert, dass er keine entsprechende Software habe und seine Aufgabe auch nicht darin sehe, Zensurinstrumente zu schaffen. Wenn das Urteil bestehen bleibt, muss Google nun aber doch eine entsprechende Software entwickeln.

Das Urteil bedeutet in Deutschland Neuland. Google kann dagegen aber noch Berufung beim Oberlandesgericht Hamburg einlegen und hat dies am Freitag auch bereits angekündigt.

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2 Kommentare

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  • J
    Jochen

    Ich finde nicht das Mosley das Recht hat zu verlangen,

    dass Google alle Bilder, die jemals ins Netz gestellt wurden und zukünftig werden auf seine Genitalien überprüft werden müssen!

     

    Allein der Energieverbrauch hierfür wären gigantisch

    und würde schon den Energieverbrauch von etlichen Atomkraftwerken beanspruchen, aber auch die darauf folgenden demokratischen Einschränkungsbegehren unterwanderten die Freiheit des Internets total!

    Es wäre außerdem grob falsch Mosley anders zu behandeln, als

    alle anderen sich zu Unrecht im Netz geschmähten wähnenden Persönlichkeiten.

    Es müßte, wenn dann für alle gelten und für alle müßten Sonderbehandlungen und Sonderverfahren eröffnet werden, dabei würde

    dann auch in der Praxis die Gefahr bestehen, dass vor echten VerbrecherInnen

    nicht mehr gewarnt werden könnte.

    Solange die Menschen auch noch Persönlichkeiten öffentlichen Interesses

    sind, ist die Sache genauso wenig illegal, wie die Veröffentlichung von Nacktfotos im Urlaub von Promis, gerade wenn es um politische Statements geht.

    Hier würden, wenn überhaupt auch nur die Zeitungsverlage als Urheber und nicht die Druckereien verklagt, wobei bei Google die Datenvolumina

    um ein Gigantisches höher sind als in einer gewöhnlichen Großdruckerei!

  • J
    jochen

    Waren die Prostituierte drogensüchtig?

    Wußte dieser Mosley von deren Drogensucht bzw.

    war sie klar erkennbar?

     

    Ich finde das Urteil gegen Google auch ungerecht!

    Denn ein offenbar faschistischer Mosley ist es nicht wert,

    Google zum Zensurvehikel der Staatsapparate verkommen zu lassen

    und damit die Freiheit der Information zu blockieren.

    Die Leute, die die Videos ins Netz stellten, um den Mann zu schädigen und

    deren Motive müßten aufgedeckt werden!

    Das Urteil ist dumm.

    Niemand würde einen Telefonkonzern verklagen oder einen Postzustellungsservice verklagen, wenn über diesen Kanal Morddrohungen

    transferiert würden. Das wäre ein unkalkulierbares Geschäftsrisiko

    für einen Infrastrukturdienstleister, wie es Google letzlich auch ist!

    Bei aller Kritik an multinationalen Konzernen, man muss fair bleiben!