Landesliste der Saar-Linken: Ein Oskar für den vertracktesten Streit

Zwei Genossen fechten die Kandidatenliste an – und verlieren. Weiter gezankt wird trotzdem. Begonnen hat alles mit Lafontaine vor der Wahl 2013.

Oskar Lafontaine macht eine Geste

Der Oskar, die Saar und die Listen – und das alles so kurz vor der Bundestagswahl Foto: imago/Becker & Bredel

SAARBRÜCKEN taz | Rechtzeitig zur Bundestagswahl sind die internen Querelen bei den Saar-Linken wieder aufgeflammt. Die schwelen zwar seit Jahren, doch ist der Streit diesmal besonders brisant: Der Urnengang am 24. September hätte beinah ohne eine Landesliste der Partei um Oskar Lafontaine über die Bühne gehen können. Dann hätte auch der Bundestagsabgeordnete Thomas Lutze sein Mandat verloren.

Zwei Parteimitglieder haben die im Mai bei einer Mitgliederversammlung aufgestellte Landesliste angefochten. Diese sei rechtswidrig gewesen, Stimmen für Lutze und sein Lager seien von deren Anhängern mani­puliert worden. Die Landesschiedskommission hat die Vorwürfe als haltlos zurückgewiesen.

Jetzt riefen Landesschriftführer Adolf Loch und der Ortsverbandschef von Saarbrücken-Malstatt, Thomas Schaumburger, das Landgericht an, um per einstweilige Verfügung die Liste für ungültig erklären zu lassen. Am Mittwoch wurde die Causa im Saarbrücker Landgericht verhandelt.

Zum Auftakt der Verhandlung verwies der Vorsitzende Richter auf die mögliche Konsequenz für die Partei, die gegebenenfalls „faktisch von der Bundestagswahl ausgeschlossen“ würde. Denn eine Wiederholung der Listenaufstellung ist nicht möglich, weil die Einreichungsfrist am 17. Juli abgelaufen ist.

Interner Konflikt schwelt seit Jahren

Die Antragsteller argumentieren indes, es gehe um nicht weniger als die Glaubwürdigkeit der Linken. „Auch wenn es eine schwerwiegende Maßnahme ist: Eine rechtswidrige Liste bleibt eine rechtswidrige Liste“, sagte ihr Anwalt, Hans-Georg Warken.

Das Landgericht wies die Anträge am Mittwoch zurück. Die Antragsteller berieten am Mittwochabend noch, ob sie Berufung beim Oberlandesgericht einlegen sollen. Durch die Festsetzung des Streitwerts auf 25.000 Euro habe das Landgericht die Hürde sehr hoch gelegt, sagte Anwalt Warken der taz. Allein für die Verhandlung am Landgericht müssten seine Mandanten rund 10.000 Euro zahlen. Der Landeswahlausschuss entscheidet am Freitag über die Zulassung der Landeslisten zur Bundestagswahl.

Der interne Konflikt bei den Saar-Linken schwelt seit Jahren. Dabei geht es nach Lutzes Auffassung um Persönliches. „Im Saarland gibt es keine Reformer und Fundamentalisten wie in anderen Landesverbänden“, sagt der 47-Jährige aus Leipzig, der nach der Wende ins Saarland kam und sich dort zunächst der PDS anschloss. Schaumburger etwa sei in einem seiner Wahlkreisbüros angestellt gewesen und vor drei Jahren gekündigt worden.

Lafontaine will Wagenknecht unterstützen

Landeschefin Astrid Schramm sieht das etwas anders: Sie glaube, dass es den Antragstellern um eine Klärung möglicher Ungereimtheiten gehe. Allerdings ist sie sich auch der Konsequenzen für die Partei bewusst, sollte Lutze nicht antreten können. Nicht zuletzt würden die Saar-Linken die beiden von Lutze unterhaltenen Wahlkreisbüros in Saarbrücken und Neunkirchen als Basis für ihre Arbeit verlieren.

Auch vor der letzten Bundestagswahl waren die Querelen akut geworden. Damals hatte Linken-Ikone Lafontaine seine Kandidatin für Platz 1 der Landesliste nicht durchsetzen können. Claudia Kohde-Kilsch war bei einem Parteitag Lutze ­haushoch unterlegen. Lafontaine hatte beleidigt keinen Wahlkampf mehr gemacht.

Diesmal dürfte es ein wenig anders sein. Immerhin will er seine Frau Sahra Wagenknecht, die als Spitzenkandidatin für die Bundes-Linken antritt, nach Kräften unterstützen. Am 19. September – also 4 Tage vor der Wahl – sei auch eine gemeinsame Veranstaltung mit Wagenknecht und Lafontaine in Saarbrücken geplant, sagt Lutze.

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