Land ruft Präventionsgebiete aus: Mit Wölfen ist zu rechnen
Nachdem ein Wolf Zäune überwunden hat, sollen in Schleswig-Holstein auch die Schafhalter aufrüsten. Sonst bekommen sie kein Geld für Risse.
Seit GW924m zum Abschuss freigegeben wurde, hält sich der landesweit bekannte „Problemwolf“ aus dem Kreis Pinneberg versteckt. Der aus Dänemark zugewanderte Rüde hatte mehrfach Zäune überwunden, die als wolfssicher gelten. Für diesen Einfallsreichtum gibt es nun eine Kugel, sollte GW924m seine Schnauze irgendwo zeigen.
Nun müssen aber auch die Schafhalter*innen in Schleswig-Holstein aufrüsten – nicht mit Waffen, sondern mit Gattern. Im Kreis Pinneberg, der Heimat von GW924m, sowie in Dithmarschen, Steinburg und Segeberg gelten seit Freitag neue Regeln für den Schutz von Herden. Schäfer*innen in den sogenannten Wolfspräventionsgebieten, also in Gegenden, in denen mit Wölfen zu rechnen ist, erhalten nur die volle Entschädigung für vom Wolf erlegte Tiere, wenn die Herde vorschriftsmäßig eingezäunt war.
Der Kreis Herzogtum Lauenburg war 2015 der erste Kreis in Schleswig-Holstein, der diesen Status erhielt. Dabei lebten nach Angaben des Umweltministeriums bis Herbst 2018 gar keine Wölfe dauerhaft in Schleswig-Holstein. Aktuell gelten vier Tiere als „resident“. Darüber hinaus sind in diesen Monaten Jungwölfe unterwegs, die ein neues Rudel suchen.
In den neuen Wolfspräventionsgebieten erhalten Schäfereien auf Antrag vom Land Herdenschutzpakete mit mobilen Zäunen. Dort, wo die Gefahr besonders groß ist, soll in feste Zäune investiert werden. Schäfer*innen, die entsprechende Förderanträge stellen, haben bereits ein Recht auf Schadensersatz.
Wenn der Wolf erst einmal Tricks drauf hat
Die Wölfe sollen, so hofft das Umweltministerium, gar nicht erst auf die Idee kommen, eine Schafherde auf der Weide für eine Art mobiles Selbstbedienungsbüffet zu halten. Denn wenn ein Wolf – wie der erfinderische GW924m – erst mal den Trick drauf hat, wie der Zaun zu überklettern ist, wird es fies für die Schafe.
Niedersachsen hat das Problem übrigens pragmatisch gelöst: Statt Kreis um Kreis zum Präventionsgebiet zu erklären, gelten die strengen Schutzregeln für das gesamte Land. Seit Juni 2018 müssen Halter*innen für Schafe, Ziegen und Gatterwild einen „besonderen wolfsabweisenden Grundschutz“ nachweisen, wenn sie eine Entschädigung wollen.
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