Lärmaktionsplan 2018: Gas geben, hupen, rasen

Die Onlinebeteiligung zum Lärmaktionsplan zeigt: Viele BerlinerInnen sind mehr als genervt vom motorisierten Straßenverkehr.

Manche BesitzerInnen solcher Geräte machen damit gerne mal absichtlich Krach Foto: dpa

Berlin ist zu laut. So könnte eine sehr verkürzte Zusammenfassung dessen lauten, was die Öffentlichkeitsbeteiligung im Vorfeld des „Lärmaktionsplans 2018“ ergeben hat. Die Auswertung von mehr als 1.550 Hinweisen, die größtenteils über eine eigens eingerichtete Netz-Plattform der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eingingen, liegt jetzt vor.

Nicht allzu verwunderlich: Die meisten der Teilnehmenden klagen über Straßenlärm, insbesondere durch Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Hier wurden laut Auswertungsbericht 6.086 Nennungen registriert, weit mehr als zur Lärmbelastung durch Schienenverkehr von BVG, S-Bahn oder DB zusammen (1.121 Nennungen). Auch Fluglärm ist deutlich weniger prominent vertreten (607 Nennungen), allerdings betrifft er auch nur bestimmte Stadtgebiete. Industrie und Gewerbe als Lärmquelle spielen mit 322 Nennungen kaum eine Rolle.

Allerdings ist es nicht nur der Grundgeräuschpegel von Straßen, der die Menschen stört oder sogar um den Schlaf bringt: Viele kritisieren das Verhalten von VerkehrsteilnehmerInnen, mit dem diese Lärm erzeugen, manchmal sogar absichtlich. Dazu gehören starkes Beschleunigen, Hupen oder Rasen. Dem Bericht zufolge wurde häufig der Wunsch nach einer geänderten Verkehrsführung oder dem Umbau des Straßenraums geäußert, um das zu unterbinden. Über 60 Prozent sprachen sich für mehr Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen aus.

Zu den 51 meistgenannten lautesten Orten hat die Senatsverwaltung bereits Stellungnahmen erarbeitet. Jetzt sollen Maßnahmen geprüft werden, die die Situation an den Hotspots erträglicher machen – sei es die Umlenkung der Verkehrsströme, Tempolimits, Flüsterasphalt oder – wenn man der Lärmquelle gar nicht beikommt – der Einbau von Schallschutzfenstern.

Ruheorte sind wichtig

Abgefragt wurde diesmal auch die Einstellung zu „kleinräumigen städtischen Ruheorten“: Ihre Identifizierung und ihr Schutz sollen stärker in den Fokus rücken. Nicht weniger als 94 Prozent der Teilnehmenden finden solche Orte „sehr wichtig“, Verkehrslärm wollen sie dort nur in sehr geringem Maße oder gar nicht dulden. Häufig genannt wurden hier Orte, die im Lärmaktionsplan von 2013 noch gar nicht auftauchten, etwa der Park am Gleisdreieck, das Tempelhofer Feld oder das Engelbecken.

Die Hinweise der BürgerInnen gehen zusammen mit Anregungen aus Verbänden in die Ausarbeitung des Aktionsplans ein, der bis 2023 Gültigkeit hat. Im zweiten Quartal dieses Jahres gibt es eine weitere BürgerInnenbeteiligung zum dann vorliegenden Entwurf, ein Senatsbeschluss ist für Mitte des Jahres geplant. Es handelt sich um den dritten Aktionsplan nach 2008 und 2013. Seit 2002 schreibt die EU-Richtlinie zur „Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ für Städte mit mehr als 100.000 EinwohnerInnen solche Pläne vor.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.