Kritische Internetseite zur Volkszählung: Bundesamt fürchtet Verwechslung

Der Volkszählungsgegner Michael Ebeling hat Ärger mit dem Statistischen Bundesamt. Dieses droht mit Strafanzeige, wenn er das Logo seiner Homepage nicht ändert.

Ob diese Bauten schon erfasst sind? Die Unterlagen zur Wohnungs- und Gebäudezählung im Rahmen der Volkszählung wurden bereits verschickt. Bild: dapd

"Zensus 11 - Fragen, wozu heute gezählt wird" steht auf der Homepage von Michael Ebeling. Daneben sind schwarz-rot-goldene Querbalkentürme zu sehen, von denen einige bereits Beine bekommen haben und ausbüxen. Wegen dieses Logos hat Ebeling Post bekommen - vom Statistischen Bundesamt.

Er solle dieses Logo von der Seite http://vobo11.de/index2.html entfernen, heißt es darin - weil es dem offiziellen Logo der behördlichen Homepage http://zensus2011.de/ zu stark ähnele. Auch Layout und Gestaltung seien zu nah dem behördlichen Vorbild nachempfunden.

"Es besteht die Gefahr der Verwechslung", schreibt das Amt und fürchtet, dass Ebelings Seite das eigene Angebot in "irreführender Weise negativ beeinträchtigt". Es droht ihm Strafanzeige an, sollte er dieser Aufforderung nicht nachkommen. Dabei macht die Homepage vobo11.de ziemlich deutlich, worum es ihrem Macher, dem Volkszählungskritiker Ebeling geht.

"Hier gibt es Informationen für Menschen, die sich nicht damit abfinden möchten, dass ihnen von behördlicher Seite zu viele Fragen gestellt werden", steht auf der Startseite. Zwei Klicks weiter zeigt er Möglichkeiten auf, wie man sich der Volkszählung widersetzen kann.

Mitte September hat der 40-jährige Diplomingenieur, der sich im "Arbeitskreis Zensus" engagiert, begonnen, die Seite zu gestalten. Noch am Montag reagierte Ebeling auf die Abmahnung der Behörden: Er schaltete vobo11.de einen bildschirmfüllenden Warnhinweis vor, in dem er darauf hinweist, dass weder die Seite noch das verwendete Logo von Ämtern oder Behörden stammten - und platzierte neben dem Logo einen zusätzlichen roten Disclaimer.

Mit dieser Lösung könne er leben, sagt Ebeling. Will sich aber nicht verbieten lassen, sein selbstgebasteltes Logo zu verwenden. Ob sich das Statistische Bundesamt damit zufrieden gibt, wartet er jetzt ab. Insgesamt meint Ebeling aber: "Ich finde es eigentlich lächerlich. Damit schießen die sich selbst ins Knie." Denn vor dieser Aktion kannte kaum jemand die Homepage.

Seit der Abmahnung am Montag macht vobo11.de bei Twitter die Runde. Ein inzwischen ziemlich bekannter Mechanismus, der sich aber offensichtlich noch nicht bis in die Behörden herumgesprochen hätte: Mit Verboten und Unterlassungserklärungen ruft man die digitale Öffentlichkeit erst recht auf den Plan.

Das musste der Lebensmittelkonzern Nestlé erleben, als er Greenpeace-International die Verbreitung eines Videos im Stil ihrer Kitkat-Werbung verbieten wollte. Oder die Verantwortlichen, die im Juni die Sperrung von horst-koehler-consulting.de erwirkten, einer Satireseite von taz-Kolumnist Jean Peters zum Rücktritt von Ex-Bundespräsident Horst Köhler. Dessen Seite ist inzwischen wieder online - mit einem fetten Satire-Warnhinweis.

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