Volkszählung: Wer schweigt, zahlt
Wenns im Mai an der Tür klingelt, könnte ein Erhebungsbeauftragter davorstehen: Die Helfer der Statistikämter sammeln Daten für den Zensus 2011. Protest gibt es noch kaum.
Ab dem 10. Mai kann jeder Berliner ungeliebten Besuch bekommen: Für den "Zensus 2011", die erste deutsche Volkszählung seit 24 Jahren, schickt das Statistikamt Berlin Brandenburg "Erhebungsbeauftragte" in ausgewählte Haushalte, um deren Daten zu erfassen. Zur Auskunft ist man gesetzlich verpflichtet: Wer sie verweigert, muss ein Bußgeld zahlen. Von einer Protestbewegung wie 1987 ist bislang aber noch wenig zu spüren.
Die Statistischen Landesämter führen ihre Erhebungen im Auftrag des Statistischen Bundesamts aus. Das hat sich zum Ziel gesetzt, die tatsächliche Einwohnerzahl Deutschlands exakt zu ermitteln. Die Zahlen von 1987 wurden zwar fortgeschrieben, sind nach Einschätzungen des Amts aber nicht realistisch. "Die Einwohnerzahl Deutschlands wird um 1,3 Millionen überschätzt", sagte Zensus-Präsidentin Ulrike Rockmann am Freitag vor der Presse. Die genaue Einwohnerzahl werde für kommunale Planungen, den Finanzausgleich und die Einteilung der Wahlkreise benötigt, erklärte sie.
Schon am 1. November 2010 wurden Daten aus den Melderegistern gesammelt, aus denen nun stichprobenartig Auskunftspflichtige ermittelt werden. In Berlin werden das ungefähr 126.000 Menschen sein. Sie werden von den Erhebungsbeauftragten unter anderem zu Wohnsitz, Bildungsstandard, Migrationshintergrund und Religionszugehörigkeit befragt.
Klaus Voy, Projektleiter für Berlin und Brandenburg, betonte am Freitag, auch mit der Zahlung eines Bußgeldes könne sich niemand "freikaufen", die Auskunftspflicht bestehe weiter. Derzeit sucht das Landesamt noch Erhebungsbeauftragte - 1.800 sind für Berlin notwendig.
Aber nicht jeder hat Vertrauen in die neugierigen Besucher. Sandra Müller vom AK (Arbeitskreis) Zensus will gegen das Berliner Ausführungsgesetz zur Volkszählung klagen. Denn das regele nicht, wie die Erhebungsbeauftragten mit ausgefüllten Bögen umzugehen haben. "Es ist nicht klar, ob die Bögen abends bei den Erhebungsstellen abgegeben werden müssen", so Müller. Mit ihrer Klage will die 22-Jährige den Zensus verzögern.
Nach Auskunft von Rolf Stowasser, dem Koordinator der Erhebungsstelle Berlin, sind die Beauftragten zum "sachgerechten Umgang" mit den Unterlagen verpflichtet. Ein kurzzeitiges Aufbewahren der Unterlagen im privaten Haushalt könne aber nicht ausgeschlossen werden.
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