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Kriminalpsychologin Lydia BeneckeReporterin muss draußen bleiben

Lokalreporterin wird in Hameln bei Vortrag einer prominenten Kriminalpsychologin ausgeschlossen. Management erklärt das mit einem Missverständnis.

Sucht die Öffentlichkeit: Lydia Benecke bei einem Vortrag Foto: D Vorndran/imago

Hamburg taz | Bei einem Vortrag im Hamelner Kulturzentrum „Sumpfblume“ sollte es um „Satansmorde und weitere düstere Verbrechen“ gehen – und auch darum, was Medienschaffende dazulernen können, „um nicht mit ihrer Berichterstattung Vorurteile in der Bevölkerung zu vermehren“. Doch ausgerechnet die Presse in Gestalt der Deister- und Weserzeitung (Dewezet) wurde zu der Veranstaltung am vergangenen Wochenende nicht zugelassen – angeblich wegen eines Fehlers bei der Akkreditierung.

Protagonistin des Abends war die Kriminalpsychologin Lydia Benecke, Autorin populärer Sachbücher wie „Sadisten: Tödliche Liebe“ oder „Psychopathinnen: Die Psychologie des weiblichen Bösen“. Auch im Fernsehen ist sie immer wieder aufgetreten. Der Vortrag in Hameln unter dem Titel „Teufelswerk oder Hexenjagd?“ war auf mehr als drei Stunden angesetzt, Eintritt: 27,50 Euro.

Die Dewezet-Reporterin wurde nach eigener Darstellung zunächst eingelassen; dann sei jedoch telefoniert worden und sie habe den Bescheid erhalten, „dass eine Berichterstattung nicht erwünscht sei“. Begründet worden sei das damit, dass Medien in der Vergangenheit Live-Aussagen Beneckes fehlerhaft wiedergegeben hätten. Ein zu autorisierendes Interview mit Benecke sei natürlich möglich, einfach zuzuhören und zu berichten jedoch nicht.

Beneckes Manager Jan Diercksen bezeichnet diese Darstelllung als falsch und schiebt die Schuld dem Kulturzentrum zu. Die Presse sei mitnichten ausgeschlossen gewesen, ebenso wenig wie bei anderen Veranstaltungen Beneckes. Vielmehr hätten Mitarbeiter der „Sumpfblume“ die Journalistin eingelassen, ohne dass diese eine Akkreditierung der Veranstalterin oder des Managements hatte.

Widersprüchliche Erklärungen

Einen weiteren Fehler hätten die „Sumpfblumen“-Mitarbeiter begangen, indem sie dieses Problem weder der Veranstalterin noch Beneckes Management mitgeteilt hätten. Das wäre allerdings auch schwierig gewesen: Wie Diercksen selbst schreibt, hatte die Veranstalterin nur eine Vertretungsmitarbeiterin entsandt und er selbst sei nicht vor Ort gewesen.

Linda Meier, Geschäftsführerin der „Sumpfblume“, hält die Vorwürfe für nicht gerechtfertigt. „An uns hat sich an dem Abend niemand gewandt, sonst hätten wir intervenieren können“, sagt sie. Die Presse sei in der „Sumpfblume“ immer herzlich willkommen, die betreffende Reporterin regelmäßig im Haus. Auch Benecke sei schon mehrfach in der „Sumpfblume“ aufgetreten – mit durchaus positiver öffentlicher Resonanz. „Die Anwesenheit der Presse war in der Vergangenheit nie ein Thema zwischen der Agentur und uns“, versichert Meier.

Beneckes Manager rechtfertigt das Akkreditierungsverfahren. Es stelle sicher, „dass es sich bei den anfragenden Personen tatsächlich um Jour­na­lis­t*in­nen und ‚echte‘ Re­dak­teu­r*in­nen handelt“. Benecke bekomme seit Jahren Todesdrohungen aus extremistischen Kreisen, vor allem von Personen aus der Rechtsextremen-, Querdenker- und Esoterikszene. Viele dieser Leute seien Youtuber oder Blogger, die sich selbst als Jour­na­lis­t*in­nen bezeichneten.

Die Reporterin sei eine freie Mitarbeiterin, sagt Thomas Thimm, der stellvertretende Chefredakteur der Dewezet. Sie habe zwar keinen Presseausweis vorweisen können, aber eine Bescheinigung, dass sie für das Haus arbeite. Die Reporterin habe sich bei der „Sumpfblume“ angemeldet. „Wir konnten nicht wissen, dass das Akkreditierungsverfahren für Frau Benecke aus Sicht des Managements anders laufen sollte“, sagt Thimm.

Zeitung dementiert Rache

Manager Diercksen schreibt, es sei der Reporterin selbstverständlich unbenommen gewesen, „einfach als Besucherin an der Veranstaltung teilzunehmen“. Dewezet-Vizechef Thimm hält das für hergeholt. „Man stelle sich vor“, sagt er, „wir werden nicht hineingelassen – und dann kaufen wir uns eine Karte, setzen uns hin und berichten.“ Er wolle sich nicht ausmalen, was dann los gewesen wäre. Be­necke habe nun mal das Recht, bei ihrer privaten Veranstaltung die Presse auszuschließen. Im Übrigen habe es gar keine Abendkasse gegeben, wie das Kulturzentrum bestätigt.

Abwegig sei die Vorhaltung, die Dewezet wolle sich rächen, indem sie über den Ausschluss berichtet, sagt Thimm. Diercksen zufolge hatte die Dewezet-Reporterin gedroht: „Das wird Folgen haben.“ Thimms Redaktion hat nach einem ersten aktuellen Bericht über den Vorfall ein zweites Stück veröffentlicht, indem sie sich mit der Rechtslage auseinandersetzt. Ein dritter Beitrag mit der Stellungnahme Diercksens werde folgen.

„Natürlich müssen wir berichten, wenn wir bei einer örtlichen Veranstaltung an einem Ort, der teilweise öffentlich subventioniert wird, nicht zugelassen werden“, sagt Thimm. „Das ist doch klar.“Diercksen versichert, dass aus Sicht Lydia Be­neckes seriöse Berichterstattung durchaus nicht „unerwünscht“ sei. „Frau Benecke steht in der Öffentlichkeit und nutzt ihre Bekanntheit für seriöse Wissenschaftskommunikation“, sagt ihr Manager. Nie habe sie oder ihr Management den Wunsch bekundet, dass über sie oder ihre Veranstaltungen nicht berichtet werde.

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1 Kommentar

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  • Mal ehrlich, wo ist den jetzt die Nachricht?



    Irgendetwas hat mit dem Einlass einer Pressevertreterin nicht geklappt, zugleich scheint es gegen Benecke keine konkreten Vorwürfe bzgl. der allgemeinen Pressearbeit zu geben.

    Da Frau Benecke gefühlt in jedem Crimepodcast war, scheint sie auch keine versteckte Agenda zu haben…