Krieg in der Ukraine: Europarat schließt Russland aus
Nach 26 Jahren Mitgliedschaft wird das Land nicht mehr Teil der Organisation sein. Das betrifft auch die Einhaltung von Menschenrechten in Russland.
„Die gesamte Verantwortung für den Abbruch des Dialogs liegt bei den Nato-Staaten, die die ganze Zeit über das Thema Menschenrechte für die Durchsetzung eigener geopolitischer Interessen und Angriffe auf Russland benutzen“, sagte er. Am Mittwoch kam dann die Entscheidung des Europarats: Russland wird nach 26 Jahren Mitgliedschaft aus der Organisation ausgeschlossen.
Angesichts des politischen Drucks und der verhängten Sanktionen werde Moskau die jährlichen Beiträge an die Organisation nicht mehr zahlen. Der Vorsitzende des Duma-Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, Leonid Slutzki, fügte hinzu, dass sich Russland damit auch nicht mehr an die Europäische Menschenrechtskonvention gebunden fühle. Der Europarat überwacht die Einhaltung der Menschenrechte.
Am Dienstag hatte die Parlamentarische Versammlung des Europarates mit 216 Jastimmen und drei Enthaltungen eine Empfehlung über den Ausschluss Russlands verabschiedet. Russland könne kein Mitgliedstaat des Europarats mehr sein, weil es schwerwiegende Verstöße gegen die Charta der Organisation begangen habe. Auch komme es seinen Verpflichtungen gegenüber dem Europarat nicht nach, heißt es in der Empfehlung.
In Reaktion auf den russischen Angriffskrieg sowie die Anerkennung der Unabhängigkeit der beiden Volksrepubliken Donetzk und Luhansk hatte das Ministerkomitee des Europarats bereits am 25. Februar Russland das Recht auf Vertretung in einigen Organen der Straßburger Organisation mit sofortiger Wirkung entzogen.
Seit Februar 1996 im Europarat
In der vergangenen Woche teilte das russische Außenministerium mit, nicht mehr an den Sitzungen des Europarats teilnehmen zu wollen. Russland war im Februar 1996 in den Europarat aufgenommen worden – noch während seines ersten Krieges gegen die russische Teilrepublik Tschetschenien. Befürworter*innen dieser Entscheidung hatten argumentiert, über die Straßburger Organisation könne man, im Sinne einer Demokratisierung, Einfluss auf Russland nehmen.
Doch die Hoffnung, auf das Land eingehen zu können, erfüllte sich nicht. Wegen der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim entzog der Europarat 2014 den russischen Abgeordneten vorübergehend ihr Stimmrecht. Moskau quittierte diesen Schritt, indem es die Beitragszahlungen an Straßburg einstellte. Fünf Jahre später machte der Europarat diesen Schritt wieder rückgängig.
Dabei spielte auch die Erwägung eine Rolle, Russ*innen nicht die Möglichkeit zu nehmen, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu klagen. Dort sind derzeit rund 15.000 Klagen anhängig. Moskau werde sich auch weiterhin an die Umsetzung bereits ergangener Urteil halten, hieß es am Mittwoch aus dem russischen Außenministerium. Aber nur dann, wenn diese nicht gegen die russische Verfassung verstießen.
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