Kreditaffäre des Bundespräsidenten: Wulff soll sich selbst anzeigen
Die BW-Bank muss schnell die Kriterien für Wulffs Kredit klären, sagt der Aufsichtsrat. Ein Verfassungsrechtler empfiehlt dem Präsidenten unterdessen eine Selbstanzeige.
BERLIN afp | In der Kreditaffäre von Bundespräsident Christian Wulff will der Aufsichtsrat der BW-Bank weitere Aufklärung. Das Gremium forderte am Dienstag das Stuttgarter Unternehmen auf, rasch zu klären, nach welchen Kriterien ein zinsgünstiger Kredit an Wulff vergeben wurde. Auch die SPD pochte auf weitere Aufklärung, forderte aber keinen Rücktritt des Staatsoberhaupts.
Wulff hatte zur Ablösung des umstrittenen Privatkredits für sein Eigenheim, den ihm die Unternehmer-Gattin Edith Geerkens gewährt hatte, zunächst ein besonders zinsgünstiges, kurzfristiges Darlehen der BW-Bank erhalten. In seiner Erklärung vom 15. Dezember hatte Wulff dann mitgeteilt, dieses sei inzwischen in einen langfristigen Kredit zu normalen Konditionen umgewandelt worden. Die Welt am Sonntag hatte allerdings berichtet, der neue Kredit werde erst zum Jahreswechsel wirksam.
Die BW-Bank müsse "ganz schnell" klarstellen, nach welchen Kriterien sie den Kredit vergeben habe, sagte deren Aufsichtsrat Michael Kienzle der Bild-Zeitung. Wie das Blatt unter Berufung auf Informationen des Aufsichtsrats der BW-Bank berichtete, war das Gremium über die Geschäftsbeziehungen mit dem Präsidenten nicht unterrichtet. Ein BW-Bank-Sprecher wollte sich dazu nicht äußern.
"Scheibchenweise Angaben"
SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil bekräftigte die Forderung nach rascher, weiterer Aufklärung, "auch wenn dies bis in das kommende Jahr andauert". Heil kritisierte im Handelsblatt, durch Wulffs "scheibchenweise Angaben" sei schon viel Vertrauen in das Amt des Bundespräsidenten verloren gegangen. Weitergehende Schritte wie einen Untersuchungsausschuss plant die SPD aber vorerst nicht.
Der Verfassungsrechtler Jörg-Detlef Kühne riet Wulff, sich selbst anzuzeigen und sein Verhalten als Ministerpräsident vom niedersächsischen Staatsgerichtshof überprüfen zu lassen. Er verwies in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung auf einen Artikel der Landesverfassung, der diese Möglichkeit zur Klärung von Vorwürfen gegen aktuelle oder frühere Mitglieder der Landesregierung vorsehe.
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