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Kopftuchstreit beim ZahnarztDrei Gehälter für Diskriminierung

Eine junge Frau verklagte einen Zahnarzt, der sie nur wegen ihres Kopftuchs nicht einstellen wollte. Nun erhält sie Schadenersatz.

Dürfen das Kopftuch auch im Berufsleben tragen, zumindest beim Zahnarzt: Muslima in Deutschland. Bild: dpa

FREIBURG taz | Ein Berliner Zahnarzt muss Schadenersatz an eine junge Muslimin zahlen. Er hatte sie als Auszubildende abgelehnt, weil sie bei der Arbeit ein Kopftuch tragen wollte. Das sei eine Diskriminierung, entschied das Berliner Arbeitsgericht in einem Urteil, das erst jetzt bekannt wurde.

Die junge Frau hatte sich im Juli 2011 um eine Lehrstelle als Zahnarzthelferin beworben. Der Zahnarzt zeigte sich beim Vorstellungsgespräch sehr interessiert, immerhin hatte die junge Frau die Hochschulreife und schien gut ins Team zu passen. Nur eine Bedingung stellte er ihr: Sie müsse bei der Arbeit auf ihr Kopftuch verzichten. Dazu war die junge Frau nicht bereit, am Ende blieb die Stelle unbesetzt.

Die Frau klagte daraufhin mit Hilfe des Türkischen Bunds Berlin – und hatte Erfolg. Das Arbeitsgericht sah das seit 2006 geltende Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) verletzt. Danach dürfen private Arbeitgeber bei der Einstellung und Beförderung keine Unterschiede aufgrund der Religion machen. Das Tragen des Kopftuchs sei aber „ein Akt der Religionsausübung“ – und der einzige Grund, weshalb sie aussortiert wurde.

Kopftuch nicht unhygienischer als Haare

Der Arbeitgeber hatte sich auf die Kleiderordnung in seiner Praxis berufen: weiße Hosen, weiße Hemden, T-Shirts oder Blusen. Das überzeugte die Richter nicht: Ein Kopftuch lasse sich damit ja kombinieren. Auch aus hygienischen Gründen sei ein Kopftuch gegenüber offenen Haaren kein Nachteil.

Die Richter bezeichneten das AGG als „gesellschaftliches Erziehungsprogramm“ und fügten etwas flapsig an: „auch wenn der rot-grüne Gesetzgeber nie die Traute besaß, das offen auszusprechen“. Damit wollten sich die Richter aber keineswegs vom AGG distanzieren, denn sie bezeichnen Fremdenfeindlichkeit als „menschliches Grundübel“, das es auch im fortschrittlichen Gewand gebe. „Die Frau mit Kopftuch gilt als unemanzipiert und rückständig. Dabei ist sie in Wahrheit nicht verkehrt, sondern nur anders.“

Die junge Frau bekommt nun drei Monatsgehälter als Entschädigung, insgesamt rund 1.500 Euro (Az.: 55 Ca 2426/12). Das Urteil, das schon im März fiel, ist inzwischen rechtskräftig. Der Zahnarzt hat keine Berufung eingelegt. Der Türkische Bund Berlin begrüßte das Urteil. „Es soll Menschen, die Diskriminierung erfahren, ermutigen, sich zur Wehr zu setzen. „Das ist ein Urteil mit Signalwirkung“, so Christine Lüders, die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Generelles Verbot an Schulen unberührt

Das Bundesarbeitsgericht hatte schon 2002 – also vor Inkrafttreten des AGG – entschieden, dass eine Kaufhausverkäuferin nicht allein wegen ihres Kopftuchs gekündigt werden darf. Es müsse zumindest zu Umsatzeinbußen oder anderen konkreten Nachteilen für den Arbeitgeber kommen.

Bei Lehrerinnen können die Bundesländern seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2004 allerdings ein generelles Verbot religiöser Kleidungsstücke anordnen, um Konflikte zu vermeiden. Rund die Hälfte der Bundesländer hat solche Gesetze beschlossen.

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36 Kommentare

 / 
  • Y
    YMCA

    Das Urteil gibt denjenigen mit den Vorurteilen, dass sich radikale Muslime nicht in unsere Gesellschaft integrieren können und wollen, neue Unterstützung.

    Ich halte es da mit Buschkowsky, Integrationsverweigerer sollten unser Land verlassen, alle anderen sind herzlich willkommen.

  • W
    weber

    @Franka!

     

    Sie haben es richtig erfasst, das war ein sog. Pyrrhussieg, der auch mit anonymen Bewerbungen (die nicht verpflichtend sein können) nicht besser wird. Ich glaube das haben viele hier noch nicht verstanden. Eigentlich traurig.

  • F
    Franka!

    Und was hat sie jetzt erreicht? Doch nur, dass Mädchen mit Kopftuch zukünftig nicht mehr zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden und die Absage ohne Begründung erfolgt. Toll!

  • K
    Klarstellung

    @nudist

    Sie schrieben "Der Zahnarzt hätte über über das Kopftuch keine Bemerkung machen und sie einfach nicht einstellen sollen"

    ......................................

     

    Er WOLLTE sie ja einstellen! Sie hat Abitur, und paßt laut Zahnarzt perfekt ins team.

    Erst als der Zahnarzt wollte, daß sie das Kopftuch ablegt, lehnte SIE ab.

    Die Praxis schrieb ihr sogar noch eine nette mail, mit der Bitte es sich noch mal anders zu überlegen. Man würde ihr sehr gerne den Ausbildungsplatz geben, aber ohne Kopftuch.

     

    Das hätte im TAZ-Artikel erwähnt werden müssen.

    Auf spiegel.de kann man es nachlesen.

     

    http://www.spiegel.de/politik/deutschland/berliner-arbeitsgericht-gibt-muslimin-mit-kopftuch-recht-a-861973.html

     

    PS: Nackt am Arbeitsplatz aufzutauchen ist 1. gegen die Werte des christlichen Abendland, und 2. zu kalt.

  • U
    Ulax

    Wieso verlangen so viele, daß eine Muslima rechtfertigen soll warum sie Hijab (Kopftuch) tragen will?

    Der Anblick, den wir "ertragen" müssten, wäre doch der selbe.

    Das Argument "viele muslimische Frauen würden ja auch kein Kopftuch tragen" ist dumm.

     

    Es gibt auch viele angeblich katholische Frauen, die die Pille nehmen, obwohl es der Papst immer wieder verbietet.

     

    Es sollte jedem selbst überlassen sein, wie ernst er seine Religion nimmt.

  • WB
    Wolfgang Banse

    Niemand darf auf Grund ... benachteiligt werden

    Der Passus der im Grundgesetz der Bundesrepublik-Deutschland verankert ist,ist nicht aus den angeln zu heben,sondern an zu wenden.

  • M
    maja

    ich bin schockiert!

    @tim, ich bin ganz deiner meinung.

     

    vieles klingt für mich einfach nach rassistischer scheiße!!!

  • L
    @liebertas

    Verehrter Kommentator, könnten Sie Ihre Stellungnahme bitte in einer verständlichen Sprache wiederholen? Dass muss nicht Deutsch sein, meinetwegen auch Englisch, Französisch oder Türkisch. Aber bitte irgendeine anerkannte Sprache. Danke.

  • K
    Kimme

    Das Recht zur freien Entfaltung der Persönlichkeit und Religionsausübung stand in diesem Fall niemals zur Debatte. Vielmehr steht es zur Debatte ob der Arzt dulden muss, dass diese freie Persönlichkeitsentfaltung in seiner Praxis ausgelebt wird und da würde ich sagen "Nein".

    Ich arbeite im Bereich der Presse und könnte meinem Chef wohl schlecht klarmachen, dass es auf Grund meiner nordfriesischen Herkunft zu meiner freien Persönlichkeitsentfaltung und kulturellem Brauchtum gehört, Gummistiefel auf der Arbeit zu tragen. Dies hätte zwar keinen Einfluss auf das Schreiben von Pressemitteilungen ect. könnte aber unter Umständen einem unserer Kunden im Gespräch unangemessen erscheinen. Ähnlich sehe ich die Lage in diesem Fall.

     

    Festzuhalten bleibt, dass das Urteil Muslimen eher schadet als hilft, denn jeder Personaler wird nun mit noch mehr Vorbehalten in Einstellungsgesprächen mit ihnen gehen und sich eher von vorn herein gegen sie entscheiden.

  • L
    liebertas

    an otto,

    tragen des kopftuches muss nicht zwingend bedeutet, dass die personen anderen hassen, verjagen wollen oder sogar schlagen wollen!

    Nun mal so eine frage, kennt jemand von euch eine person die kopftuch trägt? habt ihr euch schon mit diesen personen zufäligerweise unterhalten?

     

    wie schon oft in den deutschen geselschaft redet ihr über anderen, obwohl ihr die gar nicht kennt, deswegen denke ich eher nicht!! deshalb solltet ihr euch von igw meinungen hüten! aber wie schon gehabt, zeigt ihr einen B..d-leser niveau!

    los brüllen und bastart..

     

    schlimm so was ihr seid so einfach manipulieren ihr lieben leute...deswegen lesen lernen informationen holen.

  • T
    tim

    lieber standard. schaut euch mal bitte die kommentare genau an, die ihr hier freigeschaltet habt. das ist sehr bedenklich. aber ich bin ja nur ein voreingenommener leser.

  • R
    Ratze

    Tut mir leid.So ein Urteil ist zwar juristisch in Ordnung,aber um es mal klar zu sagen auch ich bin gegen eine weitere Zurschaustellung seiner persönlichen Glaubensgrundsätze in der Öffentlichkeit.Religion muss privat bleiben.Was Religion für grausame Exzesse anrichten kann im Zusammenleben von Menschen zeigt ja gerade die jüngere Geschichte.Jene die dieses Fass aufgemacht haben haben dies bewusst getan um alle Gesellscgaften in einen Bürgerkrieg zu treiben.Die4ser steht vor der Haustür auch in Europa.

  • G
    Gerd

    Der Gott des Metal hat mir befohlen ein Slayer-T-Shirt zu tragen...wenn ich nicht als Bankangestellter eingestellt werde, darf ich dann den Arbeitgeber verklagen und krieg 1500,- Euro? Prima!! 12 mal im Jahr beworben, und nichts arbeiten, das scheint ja ein Riesengeschäft zu sein...

  • G
    Gunter

    Also ich hätte auch aus hygienischen Gründen ein Problem mit einer Frau mit Kopftuch im Behandlungszimmer, das muss doch müffeln und ich würde mich einfach unwohl fühlen und würde die Praxis wechseln, für mich ist das ein unverständliches Urteil ?

  • BS
    Burkàno Schariànie

    Muß ich auch Schadensersatz leisten, wenn ich mich als Patient weigere, von einer frommen Anhängerin dieser Religion, die mich als unrein und ungläubig diskriminiert, behandeln zu lassen.

    Der Richterspruch verdeutlicht nur eines:

    der Islam gehört solange zu Deutschland bis Deutschland dem Islam gehört.

  • W4
    wi 46

    Da sieht man wie couragiert unser Justiz aggiert, wenn eine andere Glaube im Spiel ist, da machen alle den Rückzieher und sind nicht Konseqent in ihrem Urteil.

    Für mich sind solche Urteile nicht mehr nachvollziehbar.Für einen Arbeitgeber erst Recht nicht.

    Im nahen Zukunft wird von irgendein Gericht noch vorgeschrieben wenn man einstellen darf und wenn nicht.

    Unser Rechtsstaat schreibt es ja vor. Würde mich Interessieren ob ich mit der Katholische Glaube in einer Islamischer Staat die gleiche Recht vor Gericht bekommen würde????? Glaube nicht man würde bestimmt als unerwünschte Person "wenn man Glück hat" ausgewiesen.

  • V
    viccy

    @ piet

    Du bringst es auf den Punkt.

     

    Aber vielleicht ist es wirklich ein Fortschritt, wenn die Begründung sich nicht auf ein Kopftuch beziehen darf. Ich weiß es nicht. Für die Frau steht und fällt damit halt ihr Leben.

  • F
    Fereshte

    Ich werde mich nun auch irgendwo in einem streng muslimischen Land bewerben und jene verklagen, die es mir nicht erlauben wollen, ohne Kopftuch auf der Arbeit zu erscheinen.

  • W
    Wüstenratte

    Der nächste Azubi ist vielleicht ein Buddhist, darf der dann in orangener Mönchskutte rumspringen und mit "Oohm" die Patienten begrüßen??? Kleiderordnung legt ja wohl immer noch der Arbeitgeber fest!! Was wäre wenn Hygienebekleidung (weißes Haarnetz) angewiesen wäre?? Mal muß doch Schluß sein mit Sonderrechten für Muslime!!

  • S
    subZero

    Das Ende der Fahnenstange ist noch längst nicht erreicht. Demnächst werden europäische Gerichte klären ob Zb. extra Gebetsräume zur Verfügung gestellt werden müssen, oder ob ein zweiter Kühlschrank gekauft werden muss, weil im ersten Wurstbrote und Hefeweizen liegen. Der Türkische Bund hilft da gerne beim klagen. Auch das Einfache zurückschicken einer Bewerbungsmappe mit politkorrektem Text wird bald der Vergangenheit angehören. Der Türkische Bund (und andere Religionslobbyisten) setzen sich natürlich auch für ein anonymisiertes Berwerbungsverfahren ein. Dann stehen sie als Personalleiter ihren neuen Arbeitnehmern zum ersten Mal direkt gegenüber nachdem der Arbeitsvertrag unterschrieben ist.

  • B
    B.Eindruckt

    Super Zahnarzt! Habt ihr die Adresse von dem? Ich wechsle sofort zu dem!

  • S
    subZero

    Das Ende der Fahnenstange ist noch längst nicht erreicht. Demnächst werden europäische Gerichte klären ob Zb. extra Gebetsräume zur Verfügung gestellt werden müssen, oder ob ein zweiter Kühlschrank gekauft werden muss, weil im ersten Wurstbrote und Hefeweizen liegen. Der Türkische Bund hilft da gerne beim klagen. Auch das Einfache zurückschicken einer Bewerbungsmappe mit politkorrektem Text wird bald der Vergangenheit angehören. Der Türkische Bund (und andere Religionslobbyisten) setzen sich natürlich auch für ein anonymisiertes Berwerbungsverfahren ein. Dann stehen sie als Personalleiter ihren neuen Arbeitnehmern zum ersten Mal direkt gegenüber nachdem der Arbeitsvertrag unterschrieben ist.

  • C
    Carina

    Durch dieses richterliche Urteil sind wir dem Ziel der Inklusion etwas näher gekommen.

    Diskriminierung ist in jedem Fall abscheulich, und grade wenn es den Glauben trifft, ist sie besonders schmerzhaft.

  • I
    Ivulkansturm

    Für viele muslimische Frauen ist das Kopftuch kein notwendiger Bestandteil des Islam. Fragwürdig, wenn das Gericht das Tragen von Kopftüchern für Muslima als notwendigen "Akt der Religionsausübung" bezeichnet.

    Müssen dann jetzt auch die liberalen Muslima Kopftuch tragen?

    Wie entscheidet das Gericht, wenn eine Frau das Tragen von einer Burka als für sie notwendigen "Akt der Religionsausübung" begreift? Muss der Zahnarzt dann auch die Frau mit der Burka einstellen? Und den männlichen Salafisten mit Vollbart, Käppi und wallenden Gewändern muss man den auch einstellen?

  • T
    Toni

    Interessant: Lehrlinge zum Zahnarzthelfer müssen jetzt schon das Abitur vorweisen. Die Ausbildung endet in einem Beruf von dem man früher und auch wohl heute nicht leben konnte. Konnte man vor Jahren als Schulabgänger vom Praktischen Zweig noch Zahnarzthelfer werden, ist diese heute wohl nicht mehr möglich!

     

     

    Irgendwas läuft doch schief in diesem Staat und nicht nur mit den Kopftüchträgerinnen!

  • J
    Jörn

    Ein Wertungswiderspruch ist es schon, wenn der Staat Lehrerinnen das Tragen von Kopftüchern verbieten darf aber ein privater Arbeitgeber dieses Recht nicht hat.

    Ist Religionsfreiheit der Freibrief allgemeine Regeln zu ignorieren? Darf ein Arbeitgeber eine Kleiderordnung erlassen, die für alle und alles gilt aber nicht für Kopftücher?

  • N
    nudist

    Der Zahnarzt hätte über über das Kopftuch keine Bemerkung machen und sie einfach nicht einstellen sollen. Das wird nämlich die Folge derartiger Urteile sein.

    Aber im Ernst: Ich gehöre der Nudisten- Religion an,

    darf meinen Lehrberuf nur nackt ausüben und bewerbe mich jetzt bei allen Zahnärzten deutschlandweit.

    Da mich kaum einer einstellen wird, verklage ich alle und werde wegen religiöser Diskrimierung ganz reich.

    Dann brauch' ich die Lehrstelle gar nicht anzutreten.

    Und nächstes Jahr denke ich mir wieder einen neuen Witz aus, um die Justiz in Aktivität zu versetzen.

  • P
    Piet

    @ nene:

     

    Jede/r ArbeitgeberIn

    hat nach wie vor die Freiheit,

    wen auch immer wegen was auch immer

    einfach abzulehnen.

     

    Selbstverständlich auch

    eine religiöse Eiferin mit Kopftuch.

     

    Aber laut AGG

    ist es ihm nunmehr

    VERBOTEN, DIES AUSZUSPRECHEN!

     

    Er hätte die Nichteinstellung

    politisch korrekt begründen müssen –

    statt wahrheitsgemäß.

     

    Ist das nicht ein Fortschritt?

  • O
    Otto

    Was wäre wohl passiert, wenn ein Skinhead mit Springerstiefeln und stramm rechter Ausrichtung unter Bezugnahme auf das AAG geklagt hätte, weil er den Job aus offensichtlicher weltanschaulicher Diskriminierung nicht gekriegt hätte?

    Dieses Gesetz ist völlig gaga. Ich werde als Arbeitgeber weiterhn einstellen, wen ich möchte, werde aber keinem die wahren Gründe für eine Ablehnung verraten.

  • S
    Sahin

    religion ist keine kleidungsfrage. das kopftuch wird im koran und bibel nicht erwähnt. es ist eine reine auslegungssache der jeweiligen religion, und gehört damit nicht zum fundament einer religion und damit auch nicht unter den schutz einer religionsfreiheit

  • P
    Pasta

    Gilt das Urteil sinngemäß eigentlich auch für Pastafarianisten, die bei der Arbeit ein (spülmaschinengesäubertes) Nudelsieb auf dem Kopf tragen möchten?

  • S
    suchtzwerge

    Was wäre gewesen, wenn eine Azubi drauf bestanden hätte, eine Mütze im Dienst tragen zu wollen? Ich finde das Urteil des Gerichtes provozierend und sehe keine Diskriminierung. Wäre ich der Arzt, ich hätte die Strafe nicht akzeptiert.

  • MB
    Michael Buran

    Nun hat's mal wieder eines kleinen Selbstständigen erwischt, der nicht zum AGG gebrieft war. Als Zahnarzt wird er es verkraften und unter Lebenserfahrung buchen. Im Grunde darf er froh sein, denn dass diese junge Frau nicht in sein Team gepasst hätte, wird ihm inzwischen klar geworden sein. Also: AGG-Seminar für Arbeitgeber besuchen und nochmals versuchen.

  • N
    nene

    Absolut unglaublich und eine Diskriminierung gegenüber dem Zahnarzt.

    Er hat doch das Recht einzustellen, wen er will.

    Es kommt noch soweit, da traut sich kein Arbeitgeber mehr eine Bewerverin abzulehnen, wenn sie Kopftuch trägt. Sie könnte ja klagen.

  • A
    ann

    und wenn er durch solch optische Provokation seine Patienten verliert, ist er pleite.

    Angesehen hat sie durch ihre Klage allen Moslems geschadet. Jeder personalverantwortliche wird sich diese Urteil sehr gut merken.

    Sie hätte es einfach absetzen sollen, zumal bei der Arbeit. Es hätte sie schon keiner angefallen.

  • A
    Ansgar

    Ich denke, das Urteil ist völlig in Ordnung, da Zahnarzthelferinnen nun wahrlich keine ideologische Indoktrination verbreiten können. An Schulen sieht das natürlich anders aus. Ich selbst würde selbst einen Umzug in Kauf nehmen, um zu verhindern, dass meine Kinder von Lehrerinnen mit Kopftuch unterrichtet werden.