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Kontrollen von Uber und Co.Aus dem Verkehr gefischt

Bis zu 1.000 FahrerInnen sollen ohne behördliche Genehmigung für Uber oder Bolt durch Berlin fahren. Der Senat will das jetzt stoppen.

Ein paar mal tippen, FahrerIn kommt – aber geht auch alles mit rechten Dingen zu? Foto: Imago

Berlin taz | Seit Dienste wie das kalifornische Unternehmen Uber auch in Deutschland das Beförderungsgewerbe aufmischen, gibt es Dauerärger mit den alteingesessenen Dienstleistern. Die Berliner Taxi-Innung beklagt unfaire Konkurrenz, ein Argument lautet: Nicht alle FahrerInnen, die man per App herbeiordert, besitzen überhaupt die Genehmigung zur Personenbeförderung. Auch die Senatsverkehrsverwaltung und das ihr untergeordnete Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) haben das nun als Problem identifiziert und wollen BetrügerInnen nun das Leben schwerer machen.

Neben den rund 4.400 vom LABO genehmigten Mietwagen mit FahrerIn, die sich über eine der drei Plattformen Uber, Bolt und FreeNow bestellen lassen (hinzu kommen ca. 5.500 Taxen), vermutet die Verwaltung von Senatorin Manja Schreiner (CDU) „eine große Zahl“, die keine solche Genehmigung hätten, sich aber dennoch per App vermitteln ließen. Das hätten „eigene Kontrollen“ ergeben, auch die Polizei habe entsprechende Erkenntnisse. Aufgrund einer groben Schätzung gehe man davon aus, „dass derzeit noch ca. 500 bis 1.000 Fahrzeuge illegal in der Stadt unterwegs sind“.

Viele dieser Klein- und Kleinstunternehmen legten Uber und Co. gefälschte Unterlagen vor. Zwar habe man schon in der Vergangenheit „eine Vielzahl“ illegal operierende Mietwagen-Unternehmen identifiziert und Bußgelder verhängt („zwischen 90.000 und 550.000 Euro“), ab sofort werde aber „jedes Unternehmen und jedes Fahrzeug, das bei den Vermittlungsdiensten registriert wird, vorab durch das LABO überprüft“. Durch diese behördlichen Kontrollen soll verhindert werden, dass Fahrzeuge bzw. deren HalterInnen einfach in ein anderes Unternehmen „weiterwandern“, wenn sie auffällig geworden sind, so die Senatsverwaltung zur taz.

Der Marktführer Uber ist mit seiner Plattform seit fast 10 Jahren in Berlin aktiv – unter verschiedenen Beinamen. Die Dienste Uber Black und Uber Pop wurden gerichtlich untersagt, Letzterer, weil er Privatpersonen als FahrerInnen vermittelte. In vielen anderen Ländern ist das Ubers eigentliches Geschäftsmodell, in Deutschland lässt es sich nicht mit dem relativ strengen Personenbeförderungsgesetz vereinbaren.

Seit 2016 nun gibt es UberX. Bei diesem Dienst werden Mietwagen mit FahrerInnen vermittelt, die als Selbstständige oder als Angestellte eines Kleinunternehmens bei der Plattform angemeldet sind. Sie müssen einen P-Schein – die Berechtigung zur Personenbeförderung – besitzen und sind dazu verpflichtet, Regeln wie die sogenannte Rückkehrpflicht einzuhalten.

Pflichtvergessene FahrerInnen

Die sieht vor, dass Uber-FahrerInnen nicht wie ein Taxi durch die Stadt cruisen dürfen, sondern nach jeder Fahrt zum Standort des Unternehmens zurückkehren müssen. Das soll den staatlich regulierten Taxiunternehmen einen Vorteil sichern und die Straßen freihalten. Taxiverbände kritisieren regelmäßig, dass über Uber, Bolt und Co. tätige FahrerInnen sich nicht daran halten. Aufgrund von Zusatzbestimmungen ist die Einhaltung der Rückkehrpflicht aber nur schwer kontrollierbar.

Angesichts des aktuellen Vorstoßes präsentiert sich Uber kooperativ: „Wir arbeiten schon seit langer Zeit sehr intensiv und vertrauensvoll mit dem LABO zusammen und begrüßen die Initiative“, teilt Sprecher Oliver Mattutat auf Anfrage mit. Für Uber habe „gesetzeskonformes Handeln oberste Priorität“, darum tue man gemeinsam mit den anderen Plattformen „alles dafür, dass Fahrten nur an Mietwagenunternehmen mit den nötigen Genehmigungen vermittelt werden“.

Schon jetzt werde in „aufwändigen Prozessen“ geprüft, dass Mietwagenunternehmen sämtliche Voraussetzungen erfüllten, aber durch die jetzt getroffene Vereinbarung könnten „Betrugsversuche noch besser aufgedeckt werden“. Die Frage, wie viele betrügerische FahrerInnen nach seiner eigenen Schätzung auf Uber-Ticket unterwegs seien, ließ das Unternehmen unbeantwortet.

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4 Kommentare

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  • Es gibt weitaus mehr als nur 1000 illegale Uber Bolt FreeNow & Co Mietwagen in Berlin, das schlimme ist die fahren Ohne jegliche Genehmigungen Seitens des LABO umher und haben somit auch keine Insassen Versicherung zur Personenbeförderung was bei einem eventuellen Unfall schnell mal sehr teuer werden kann und auch der Kunde hier haftbar gemacht werden könnte, zB bei den Krankenhauskosten.

  • Muss das echt sein mit Uber? Kann Deutschland das nicht einfach auslassen oder für illegal erklären, aufgrund der miesen Arbeitsbedingungen und des miesen Datenschutzes?

    Deutschland durfte bis vor kurzem stolz sein, dass Google Streetview illegal war. Und das auch Uber keinen Fuß fassen durfte.

    Aber nein, Deutschland musste doch den Tech-Schmarren mitmachen... und nun sieht man, was passiert.

    • @Troll Eulenspiegel:

      Ich glaube es gibt eine einfache Möglichkeit Uber in Deutschland ohne Tech-Schmarren laufen zu lassen: Die App wird verboten und die erwünschte Beförderung muss per Fax bestellt werden, incl. Bestätigungsrückfax.

      • @Fritz Lang:

        Sie wurde bereits verboten mit dem Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichtes! Und zwar am 19. Dezember 2019 mit dem AZ - 3-06 O 44/19Die Berufung wurde 2021 zudem abgelehnt.



        UBER hat tatsächlich etwas an der App geändert (wohl Schlupflöcher inklusive, s. Artikel) und ignoriert das Urteil einfach.



        Da es Zivilrecht ist, hat sich bis dato kein potenter Kläger gefunden, gegen den miliardenschweren Konzern mit EU-Sitz in Amsterdam vorzugehen.



        Wer Geld hat, bestimmt die Gesetze - das ist kein inhaltsleere Schimpferei. UBER beweist, wie das geht.