Kontrolle der Pflegeheime: Mehr Arbeit für wenig Aufsicht
Die bremische Heimaufsicht ist personell schlecht aufgestellt. Durch das neue Wohn- und Betreuungsgesetz könnte sie entlastet werden, aber das ist nicht vorgesehen.
Mehrere Ermittlungsverfahren wegen Pflegebetrugs in Bremen und Bremerhaven waren im September Anlass für die Bürgerschaftsfraktion der CDU, den Senat nach Inhalten der Arbeit der Wohn- und Betreuungsaufsicht (WBA) zu befragen. Die Antwort zeigt vor allem: Die Zahl der MitarbeiterInnen bei der WBA, zuständig für die Kontrolle der Pflegeeinrichtungen, ist erschreckend klein.
191 Pflege- und Betreuungseinrichtungen müssen von der bei der Sozialbehörde angegliederten Wohn- und Betreuungsaufsicht einmal pro Jahr in Augenschein genommen werden. Hinzu kommen 201 weitere Wohnformen wie Tagespflegeeinrichtungen, die anlassbezogen überprüft werden – also dann, wenn Beschwerden über sie vorliegen. Bei Mängeln – so wie im vergangenen in der Seniorenresidenz Kirchhuchting – wird durch die WBA engmaschig beraten und kontrolliert, auch über einen langen Zeitraum hinweg.
Diese Arbeit, das geht aus der Senatsantwort hervor, wird gestemmt von neun MitarbeiterInnen, verteilt auf 7,9 Vollzeitstellen. Acht MitarbeiterInnen, „gleichrangige Fachkräfte aus den Bereichen Verwaltung, Soziale Arbeit und Pflege“ in der Sachbearbeitung und „eine weitere Person mit 0,6 Vollzeitstelle für die Leitungstätigkeit.“
Die WBA-MitarbeiterInnen müssen landesweit und in allen Zuständigkeitsbereichen einsetzbar sein, es gibt „keine regionalen Festlegungen (auf Städte oder Stadtteile) und ebenso wenig Festlegungen auf bestimmte Angebotsformen (Altenpflege, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen)“, heißt es in der Senatsantwort weiter, und „Schwerpunktsetzungen gibt es nur insoweit, wie dies arbeitsökonomisch sinnvoll ist. So soll z. B. möglichst wenig Zeit für Wege nach Bremerhaven aufgewendet werden.“
Dabei wird die WBA künftig wohl noch mehr zu tun bekommen: Denn das bremische Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG), das novelliert werden soll (taz berichtete), soll künftig zumindest teilweise auch ambulante Pflegedienste in die WBA-Kontrollen einbeziehen – dies war bislang nicht der Fall. Nun sollen auch diese Dienste zumindest dann von der Aufsichtsbehörde geprüft werden, wenn sie PatientInnen in mindestens teilstationären Wohnformen betreuen.
Eigentlich eine gute Idee, denn inzwischen gibt es viele Wohnformen für SeniorInnen, bei denen die Pflege über externe ambulante Anbieter läuft – die nicht unter die behördliche Kontrolle fallen. Das zu ändern, ist Ziel der Sozialbehörde, aber selbst die Sozialsenatorin sagte in der letzten Sitzung der Bürgerschaft, dies sei personell „schwierig abzudecken.“
„Personell mangelhaft abgedeckt ist die WBA ja bereits jetzt“, sagt Reinhard Leopold, Gründer der Bremer Angehörigeninitiative „Heim-Mitwirkung“. Er moniert, dass die WBA auch eine beratende Funktion einnimmt gegenüber Pflegeeinrichtungen, die in Schieflage geraten sind. In Paragraf 26, Absatz 1 des BremWoBeG heißt es wörtlich: „Ist festgestellt worden, dass in einer unterstützenden Wohnform (…) ein Mangel droht oder vorliegt, so soll die zuständige Behörde zunächst den verantwortlichen Leistungsanbieter über die Möglichkeiten zur Abstellung des Mangels beraten. Dasselbe gilt, wenn nach einer Anzeige gemäß § 16 vor der Aufnahme des Betriebs ein Mangel festgestellt wird.“
Reinhard Leopold, Pflege-Experte
Dieser Passus, sagt Leopold, gehöre im neuen Gesetz gestrichen: „Es kann ja nicht sein, dass die Behörde bei Pflegemängeln auch noch kostenlose Unternehmensberatung anbietet!“ Die Träger müssten bei nachgewiesenen Mängeln vielmehr dazu verpflichtet werden, auf eigene Kosten externe Unternehmen zu verpflichten „oder wenigstens die Behörde für ihre Dienste zu bezahlen“.
Das könnte zur Folge haben, dass Einrichtungen aufgrund der drohenden, teuren Beratung möglicherweise von vornherein besser auf ihr eigenes Qualitätsmanagement achten und die schlecht besetzte WBA entlastet würde. „Sollte sie selbst Geld für ihre Beratertätigkeiten verlangen“, sagt Leopold, „könnte sie das komplett in das Personal für die Überwachung der Einrichtungen fließen lassen.“
Das ist freilich nicht vorgesehen: Im vorläufigen Entwurf der Sozialbehörde für die Änderung des BremWoBeG, der der taz vorliegt, ist Paragraf 26 geblieben, wie er ist.
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