Kontrolle der Maskenpflicht: Sitzt manchmal locker
Im Supermarkt ist sie ein Muss, in kleinen Läden oder Imbissen nimmt man es mit der Maskenpflicht weniger genau. Kontrollen sind eher sporadisch.
Wenn die Debatte wieder einmal hochkocht, ob die Anticoronamaßnahmen ausreichen oder noch weiter verschärft werden müssen, stellt sich immer auch die Frage: Werden die derzeit geltenden Regeln überhaupt befolgt? Hinsichtlich der Maskenpflicht bietet sich BeobachterInnen ein sehr heterogenes Bild: An manchen Orten wird sie konsequent eingehalten, anderswo eher sporadisch.
Ein Faktor für den Grad der Maskendisziplin könnte sein, wie lange die Vorschrift bereits gilt, ein anderer, ob der betreffende Raum mehr oder weniger öffentlich ist. Während sich in Bussen und Bahnen ein Dreivierteljahr nach Inkrafttreten der Pflicht die allermeisten daran zu halten scheinen, ist das Bild in Läden, Imbissen oder Restaurants, die einen Takeaway-Service anbieten, recht durchwachsen.
Dem Augenschein nach halten sich die Angestellten größerer Geschäfte wie Lebensmittel oder Drogeriemärkte am konsequentesten an die Vorschrift, und auch KundInnen werden dazu aufgefordert – oft von Sicherheitspersonal, das speziell dazu angeheuert wurde. In etlichen kleineren Verkaufsstellen, besonders in Imbissen, Spätis oder Handyläden, sieht man dagegen vor allem in den Abendstunden öfter Menschen ohne oder mit „locker“ sitzender Mund-Nasen-Bedeckung.
In Zahlen lassen sich diese Beobachtungen schwer fassen. Das liegt auch daran, dass die Einhaltung der Verordnung eher lückenhaft kontrolliert wird und die Ergebnisse dieser Kontrollen nicht zentral dokumentiert werden.
Was die Zuständigkeit angeht, verweist die Senatsinnenverwaltung auf die Ordnungsämter der zwölf Bezirke. Die Polizei unterstütze deren Kontrollen, „die Zusammenarbeit läuft gut“, teilt die Pressestelle mit. Sie verweist darauf, dass allein die Polizei in den ersten drei Wochen des Jahres über 750 Ordnungswidrigkeitsanzeigen mit Coronabezug geschrieben habe. 600 der so geahndeten Verstöße hätten allerdings im öffentlichen Nahverkehr stattgefunden.
Aus dem Bezirksamt Neukölln heißt es, der allgemeine Ordnungsdienst (AOD) des Ordnungsamts sei in der Regel täglich von 8 bis 22 Uhr zur Kontrolle der Maskenpflicht unterwegs – insbesondere auf den drei großen Geschäftsstraßen im Bezirk (Sonnenallee, Karl-Marx-Straße und Hermannstraße) und ab 18 Uhr meist zusammen mit der Polizei.
Seit Beginn der Maskenpflicht in Berlin habe das Ordnungsamt in Neukölln 454 Verstöße registriert und mit Bußgeldern von 100 Euro geahndet, sagt Bezirksamtssprecher Christian Berg. Hinzu kämen weitere 300 Fälle, bei denen der Ordnungsdienst ein Verwarnungsgeld von 55 Euro vor Ort verhängt habe. Es handele sich allerdings bei einem Großteil dieser Fälle um Verstöße auf Gehwegen.
Aus dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg heißt es, Zahlen könnten nicht genannt werden, da „keine nach Einzeltatbeständen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung differenzierte Statistik geführt“ werde. Sprecher Dominik Krejsa weist darauf hin, dass die Pflicht, medizinische Masken zu tragen, erst seit dem 24. Januar gelte und erst seit dem 2. Februar bußgeldbewehrt sei. In den ersten Tagen habe man daher mit der Vorgabe gehandelt, es im Falle von Verstößen bei mündlichen Verwarnungen bewenden zu lassen.
Ebenso wenig Konkretes ist aus anderen Bezirksämtern zu erfahren. „Eine statistische Erfassung der einzelnen Kontrollen erfolgt nicht“, teilt der für Ordnungsangelegenheiten zuständige Bezirksstadtrat Arne Herz (CDU) relativ knapp mit. Daniel Krüger, parteiloser Stadtrat auf AfD-Ticket in Pankow, sagt am Telefon, Kontrollen fänden in erster Linie „anlassbezogen“ statt, also bei Beschwerden: „Wenn Kunden den Eindruck gewinnen, dass sich nicht an die Maskenpflicht gehalten wird, gehen wir in den ein oder anderen Laden. In den selteneren Fällen wird man dann auch fündig.“
In der Regel einsichtig
Den Quittungsblock zückten die Kollegen vom Ordnungsamt aber nur, wenn sie tatsächlich auf Unwillen träfen, sich an die Vorschrift zu halten. Das komme selten vor, so Krüger: „Im Regelfall wird dann auch Einsicht gezeigt.“
Die Pflicht zum Tragen einer – nicht notwendigerweise medizinischen – Mund-Nasen-Bedeckung im Einzelhandel hatte der Senat bereits Ende April 2020 beschlossen, seit Juni werden bei Nichtbeachtung auch Bußgelder fällig. Seit einer Novellierung der Infektionsschutzverordnung Ende Dezember müssen im Einzelhandel ebenso wie im ÖPNV sogenannte OP-Masken oder FFP2-Masken getragen werden. In Imbissen, die als gastronomische Betriebe gelten, herrscht nur die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für KundInnen sowie MitarbeiterInnen mit Kundenkontakt.
Streng genommen gilt sie also nicht für Angestellte, die hinter einem Tresen mit der Zubereitung von Speisen beschäftigt sind, ohne diese dem Gast direkt auszuhändigen. Wer sich auch in diesen Situationen vor frei herumschwebenden Aerosolen und möglicher Infektion schützen möchte, sollte also auch dort – ohne Pflicht – eine FFP2-Maske aufsetzen.
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