Kontaktbeschränkungen in Berlin: Senat hat nachgeschärft
Ab Karfreitag dürfen sich Menschen im Freien nachts nur noch alleine oder zweit aufhalten. Nächste Woche gibt es weitere Kontaktbeschränkungen.
Die neuen Maßnahmen seien „wichtige weitere Bausteine zur Bekämpfung der Pandemie“, sagte der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD). Er verwies auf Corona-Infektionszahlen auf hohem Niveau, langsam wieder voller werdende Intensivstationen und eine Zunahme der Erkrankungen bei jungen Menschen. Deshalb sei es folgerichtig, nun noch einmal die Kontaktbeschränkungen und den Bildungsbereich in den Blick zu nehmen.
Laut dem Senatsbeschluss dürfen sich Menschen im Freien ab Freitag nachts zwischen 21.00 und 05.00 Uhr nur noch alleine oder zweit aufhalten. Tagsüber bleibt es bei der bisherigen Regelung, wonach Zusammenkünfte im Freien und zu Hause nur mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt sind. In beiden Fällen werden Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt, können also zusätzlich dabei sein.
Nach den Ostertagen ab Dienstag (6. April) werden die Regeln für private Treffen drinnen nochmals verschärft. Tagsüber dürfen sich dann nur noch Angehörige eines Haushalts oder Lebenspartner plus eine weitere Person zusammen aufhalten. Auch hier werden Kinder bis 14 nicht mitgezählt. Nachts sind dann zwischen 21.00 Uhr und 05.00 Uhr keine Besuche mehr erlaubt. Die Angehörigen eines Haushalts oder Lebenspartner müssen unter sich bleiben.
Mehr Polizeikontrollen
Müller begründete die Maßnahmen damit, dass sich gerade im privaten Miteinander viele Menschen infizierten. Er verwies auch auf Menschenansammlungen etwa in Parks, die bei wärmerem Wetter wieder zunehmen. „Aber das geht nicht“, so der Regierungschef. Die Polizei werde hier über die Osterfeiertage stärker kontrollieren und darauf achten, „dass so etwas frühzeitig aufgelöst wird“. „Aber letztendlich wissen wir alle, in so einer Millionenmetropole wie Berlin kann man nicht an jeder Ecke jeden und alles kontrollieren“, so Müller. Und das wolle auch niemand. Deshalb komme es auch weiterhin auf die Eigenverantwortung eines jeden einzelnen an.
Im Gegensatz zu anderen Bundesländern wie Brandenburg setzt Berlin damit nicht auf Ausgangsbeschränkungen oder gar -sperren. Denn dafür gibt es momentan weder in Senat noch Abgeordnetenhaus eine Mehrheit. CDU und FDP kritisierten das Vorgehen des Senats als planlos und chaotisch. Kaum ein Bürger blicke bei dem „Hoppla-hopp“ noch durch, meinte CDU-Landeschef Kai Wegner.
Notbetreuung in Kitas
Nach Ostern werden ab Donnerstag (8. April) auch die Kitas formal wieder geschlossen. Sie sollen aber eine Notbetreuung anbieten für Kinder aus Familien, die dringend darauf angewiesen sind und in denen mindestens ein Elternteil in einem besonders wichtigen, sogenannten systemrelevanten Beruf arbeitet.
Auch Alleinerziehende, die keine andere Betreuungsmöglichkeit organisieren können, und Eltern, bei deren Kindern aus besonderen pädagogischen Gründen eine Betreuung erforderlich ist, sollen das Angebot in Anspruch nehmen können. Eine ähnliche Regelung gab es schon einmal, bis die Kinderbetreuung im März wieder hochgefahren wurde.
Über die Frage, wie es mit den Schulen weitergeht, will der Senat nach Ostern voraussichtlich am kommenden Mittwoch beraten. Bis dahin soll Müller zufolge ausgewertet werden, wie es mit den seit geraumer Zeit möglichen Schnelltests für Lehrer wie für Schüler läuft. Die Osterferien enden am 10. April. Im Gespräch war zuletzt auch die Möglichkeit, diese zu verlängern. Ob das so kommt, ist offen.
Erst am vergangenen Samstag hatte der Senat ein Paket neuer Corona- Regeln beschlossen, die seit Mittwoch gelten. Demnach hält Berlin an vorsichtigen Lockerungen fest. Sie wurden aber durch verschärfte Vorgaben vor allem beim Testen, für Unternehmen und bei der Maskenpflicht ergänzt.
Wichtiger Punkt: Berlinerinnen und Berliner müssen einen negativen Corona-Test zum Einkaufen in Geschäften, für Besuche im Friseur- oder Kosmetiksalon, in Museen und Galerien vorweisen. Davon ausgenommen sind Supermärkte, Apotheken oder Drogerien.
Unternehmen sind verpflichtet, ihren Beschäftigten, die nicht zu Hause arbeiten, mindestens zweimal wöchentlich Corona-Schnelltests anzubieten und mindestens die Hälfte der Büroarbeitsplätze ins Homeoffice zu verlagern.
In geschlossenen Räumen, etwa Geschäften, Arztpraxen, Museen, Krankenhäusern, aber auch in Bussen oder Bahnen, besteht grundsätzlich eine FFP2-Maskenpflicht, um besseren Infektionsschutz sicherzustellen. Einfachere OP-Masken reichen nicht mehr aus.
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